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Nikolaus [Editor]; Hürten, Heinz [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1960, 2. Abhandlung): Brixener Dokumente , 5: Akten zur Reform des Bistums Brixen — Heidelberg, 1960

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https://doi.org/10.11588/diglit.42462#0061
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Erläuterungen zu Nr. V

59

deren andere am Laurentiustage fällig war.43 Dem Bischof von Brixen
stand diese Steuer auch außerhalb seines stiftischen Territoriums im Eisack-,
Puster- und Inntal zu.44 Sie wird also wohl auch in Albeins erhoben wor-
den sein. Vielleicht ist mit dem „liechkoren“ die zu Lichtmeß fällige Hälfte
des Kuppelfutters gemeint. Die strengen Strafen, mit denen der Kardinal
auch hier gegen Säumige vorgeht, zeigen, wie ernst er die finanzielle Seite
der Diözesanreform nahm.
Breitesten Raum nimmt in den Verfügungen die Ordnung des Gottes-
dienstes ein, ungeachtet dessen, daß Bischof Nikolaus bis zur Abfassung
unseres Stückes noch keine Zeit gefunden hatte, „super ordinacionem cultus
divini in Albeins“ nachzudenken, und darüber noch weitere Anordnungen
ergehen lassen wollte. Die von Albeins alljährlich nach Brixen zur Mutter-
kirche des Bistums ziehende Prozession45 wird neu geordnet, eine andere,
die bislang zur Konstantinskapelle bei Völs am Schiern zog,46 verboten und
durch den Besuch der pfarrlichen Mutterkirche in Albeins ersetzt, der auch
das bislang nach Völs gestiftete Geld zufließen sollte. Die Bedürftigkeit der
Albeinser Pfarrkirche, auf die der Kardinal hinweist, scheint recht groß
gewesen zu sein, denn sein Nachfolger als Bischof von Brixen, Georg Gol-
ser, mußte ihr 1488 eine Sammlung milder Gaben gestatten, damit das
Kirchengebäude repariert werden konnte.47 Der Ordnung der liturgischen
Feiern diente auch der Festkalender, den der Kardinal in seine Verfügun-
gen einschloß und durch den eine Reihe von Festen den Charakter eines
öffentlichen Feiertages verlor oder ganz abgeschafft wurde. Diese nur
mehr privat geduldeten oder gar verbotenen Feiertage machen deutlich,
wie zäh das Volk auch in der Brixener Diözese am Kult mancher Heiliger,
an so mancherlei Bräuchen und Feiern festgehalten hat, die durch keine
liturgische Vernunft zu rechtfertigen waren. Die Visitationsprotokolle für
Eichstätt zeigen auch hier, etwa in der Feier „pro requie domini“ und der
Verehrung der Wetterherren Johannes und Paulus manche Übereinstim-
mung.48 Der energische Kampf des Kardinals gegen den Aberglauben, der
sich mit derartigen religiösen Übungen nur zu leicht verbinden konnte, tritt
in diesen Partien der Verfügungen deutlich hervor. So ermahnte der
Bischof die Gläubigen auch bei den von ihm gebilligten Bittgängen, nicht
abergläubisch zu sein, sondern die Gewährung der erbetenen Gaben völlig
der göttlichen Vorsehung anheimzustellen.
43 Stolz S. 424 Anm. 3. 44 Stolz S. 475.
45 Die Diözesansynode von 1419 hatte diese Wallfahrt den Pfarreien, vornehm-
lich denen südlich des Brenners, eingeschärft. Sinnacher VI, 82 f.
46 Die Verfügungen sprechen von einer „capella sancti Crisanti“. Ein Chrysan-
thuspatrozinium läßt sich aber im Bereich der alten Pfarre Völs nicht feststellen.
Die 3/4 Std. östlich Völs gelegene Konstantinskapelle hieß noch um die Jahrhun-
dertwende im Volksmund „St. Kristanzen“. Atz-Schatz III, 271.
47 Sinnacher VI, 652 . 48 Büchner Past.-Bl. 51. Jg. 1904 S. 53 ff. und S. 73.
 
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