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Bornkamm, Heinrich; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1965, 1. Abhandlung): Luther als Schriftsteller: vorgelegt am 6. Juni 1964 — Heidelberg, 1965

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https://doi.org/10.11588/diglit.44206#0027
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Luther als Schriftsteller

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in gleicher Weise ein Augen- und Ohrenmensch war28. Bildhaftig-
keit und Musikalität leben in ihm mit derselben Kraft. Die bekannte
Abwendung der Reformation von der Bildkunst zur Musik liegt we-
der in Luthers Natur begründet noch in seiner Theologie20. Sie ent-
springt vielmehr dem (schon im Mittelalter laut werdenden) Wider-
spruch gegen die kultische Verehrung der Bilder wie der Ablehnung
des Bilderstiftens als verdienstlicher Frömmigkeitsübung. Diese Kri-
tik, welche bei Luther einen sinnvollen, nichtdevotionellen Gebrauch
der Bilder nicht nur einschloß, sondern geradezu herausforderte,
wurde schnell überschwemmt durch den ihm fremden radikalen Bibli-
zismus, mit dem die Spiritualisten, Täufer, Zwinglianer und Calvi-
nisten das alttestamentliche Bilderverbot erneuerten. Seine Proteste
dagegen und seine vielfachen Äußerungen über das Recht der Bil-
der30 sind von der Funktion seiner unzähligen sprachlichen Bilder
nicht zu trennen. Sie zeigen gemeinsam, wohin das Bild, mit den
28 Das betont mit Recht Hermann Steinlein, Luthers Anlage zur Bildhaftigkeit,
Lutherjahrbuch 22 (1940), 9ff. gegen die Bevorzugung des Hörens (bei Preuß
u. a.). Beispiele für Luthers Bildersprache lassen sich hier nicht sammeln. Was
sich zufällig in den Zitaten findet, mag dafür stehen. Zum philosophischen
Bildbegriff Luthers s. u. S. 31.
29 Dazu neuerdings die anregende Betrachtung von Gustav Friedrich Hartlaub,
Hat die Reformation auch die Kunst reformiert? (Sonntagsblatt 1962, Nr. 26).
Grundlegend zum ganzen Problem: Hans von Campenhausen, Die Bilderfrage
in der Reformation (in: Tradition und Leben, Aufsätze und Vorträge 1960,
361-407).
39 Zum Entsetzen der Anhänger Karlstadts, die sich darüber bei Herzog Johann
beschwerten, predigte Luther am 23. Aug. 1524 man dürfe „woll bilder lust
halben, frösch oder Schnecken an die wand malen“ (18, 82 Anm. 2). In der
Schrift: „Wider die himmlischen Propheten, von den Bildern und Sakrament“
(1525) heißt es über den Zusammenhang von Hören und Sehen: „Wollt Gott,
ich kund die herrn und die reychen da hyn bereden, das sie die gantze Bibel
ynnwendig und auswendig an den heusern für ydermanns äugen malen liessen,
das were eyn Christlich werck. So weys ich auch gewiss, das Gott wil haben,
man solle seyne werck hören und lesen, sonderlich das leyden Christi. Soll ichs
aber hören odder gedencken, so ist myrs unmöglich, das ich nicht ynn meinem
hertzen sollt bilde davon machen, denn, ich wolle oder wolle nicht, wenn ich
Christum höre, so entwirfft sich in meym hertzen eyn mans bilde, das am
creutze henget, gleich als sich meyn andlitz natürlich entwirfft yns wasser, wenn
ich dreyn sehe. Ists nu nicht sunde, sondern gut, das ich Christus bilde ym hert-
zen habe, warumb sollts sunde seyn, wenn ichs ynn äugen habe?“ (18; 83, 3ff.).
Es reicht also nicht aus, auch theologisch nicht, wie es zumeist geschieht, Luthers
Bejahung der Bilder wie in der orthodoxen Bildertheologie (dazu H. von
Campenhausen, Die Bilderfrage als theologisches Problem der alten Kirche, in
dem Anm. 29 genannten Buche S. 216-252) vom Gedanken der Inkarnation aus
 
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