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Dieter Henrich
Keinen dieser beiden Aspekte darf man bei der Begründung von
Kants Erkenntnistheorie außer acht lassen. Aus dem Grundgedanken
vom spontanen und in der Reflexion agierenden Subjekt kann man
nur über den anderen Grundgedanken des formalen und apriorischen
Prinzips seiner Identität die Geltung von notwendigen Regeln für alle
Erscheinungen begründen.
Am ersten Anfang aller seiner Begründungen kann Kant also um
keinen Preis so reinlich zwischen Logischem und Faktischem unter-
scheiden, wie seine Nachfolger während vieler Jahrzehnte von ihm
verlangten. In unserer Zeit ist es wieder leichter geworden, philo-
sophische Gründe dafür zu nennen, daß die Theorie der Erkenntnis
und die Theorie vom erkennenden Wesen nur in einem einzigen Gang
zu entwickeln sind. Insofern begünstigen also die Konstellationen den
Versuch, die subtilsten Theorieentwürfe des historischen Kant, die er
selber in thetischen und hermetischen Texten zurücklassen mußte, in
die Gestalt vollständig artikulierter und damit erst philosophisch
disputabler Begründungen zu übersetzen und zu befreien.
Dieter Henrich
Keinen dieser beiden Aspekte darf man bei der Begründung von
Kants Erkenntnistheorie außer acht lassen. Aus dem Grundgedanken
vom spontanen und in der Reflexion agierenden Subjekt kann man
nur über den anderen Grundgedanken des formalen und apriorischen
Prinzips seiner Identität die Geltung von notwendigen Regeln für alle
Erscheinungen begründen.
Am ersten Anfang aller seiner Begründungen kann Kant also um
keinen Preis so reinlich zwischen Logischem und Faktischem unter-
scheiden, wie seine Nachfolger während vieler Jahrzehnte von ihm
verlangten. In unserer Zeit ist es wieder leichter geworden, philo-
sophische Gründe dafür zu nennen, daß die Theorie der Erkenntnis
und die Theorie vom erkennenden Wesen nur in einem einzigen Gang
zu entwickeln sind. Insofern begünstigen also die Konstellationen den
Versuch, die subtilsten Theorieentwürfe des historischen Kant, die er
selber in thetischen und hermetischen Texten zurücklassen mußte, in
die Gestalt vollständig artikulierter und damit erst philosophisch
disputabler Begründungen zu übersetzen und zu befreien.