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Giovannini, Adalberto; Gottlieb, Gunther; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1980, 7. Abhandlung): Thukydides und die Anfaenge der athenischen Arche — Heidelberg: Winter, 1980

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https://doi.org/10.11588/diglit.45484#0036
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Adalberto Giovannini - Gunther Gottlieb

verbundenen Befugnisse waren von der Abgeordnetenversammlung am
Isthmos auf die ins Feld gezogenen Kontingente, bzw. auf ihre Befehls-
haber übergegangen. Die στρατηγοί hatten die πρόβουλοι abgelöst;
die Entscheidungsgewalt hatte sich vom Isthmos auf den Kriegsschau-
platz verlagert.
Im J. 478 wurde diese Veränderung noch deutlicher und wirksamer.
Der Krieg zu Lande war nämlich zu Ende, die Fortsetzung des Krieges
lag nur noch bei der Flotte. So ist der Feldzug des Pausanias nach Kypros
und Byzanz das panhellenische Unternehmen des Jahres gewesen; die
bei der Flotte versammelten Hellenen waren die Versammlung des
Hellenenbundes. Noch stärker als im vorigen Jahre, wo sie die Aufnahme
neuer Mitglieder und die Fortführung des Krieges beschlossen hatten,
müssen sich die Bündner, die mit Pausanias ins Feld gezogen waren,
als die Vertreter des Hellenenbundes in seiner Gesamtheit betrachtet
haben111. Die Versammlung, die vor Byzanz dem Pausanias den Gehor-
sam verweigerte und den Athenern die Hegemonie anbot, war nichts
anderes als das Organ des Hellenenbundes, das seit zwei Jahren auch
weitreichende Entscheidungen im Namen aller Bundesgenossen gefaßt
hatte. Das gleiche gilt für die Versammlung, die ein Jahr später dem Dor-
kis die Heeresfolge verweigerte und damit die Hegemonie Athens end-
gültig bestätigte: es ist die Versammlung der Befehlshaber der Flotte, die
480/79 wichtige strategische und taktische Maßnahmen beschlossen
hatte, im J. 479 neue Mitglieder aufgenommen und im J. 478 den Athe-
nern die Hegemonie angeboten hatte.
Wichtig ist es schließlich hervorzuheben, daß die Lakedaimonier die
Legitimität dieser Versammlung und die Gültigkeit ihrer Entscheidungen
nie bestritten haben. Sie fügten sich, als die Bundesgenossen nach Mykale
beschlossen, den Krieg fortzuführen, und daraufhin Samos, Chios, Les-
bos und die Nesioten in den Bund aufnahmen112. Sie fügten sich von
neuem, als dem Pausanias der Gehorsam verweigert wurde113, und sie
fügten sich endlich, als Dorkis sich nicht als Oberbefehlshaber durch-

111 N. G. L. Hammond, JHS 87 (1967) 47 betont, daß die Unternehmungen des
J. 479/8 Handlungen des Hellenenbundes als solchen gewesen sind. Dies gilt
ebenfalls für die Entscheidungen, die von den Beteiligten während des Feldzuges
getroffen worden sind.
112 Her. IX 106,3: άντιτεινόντων δέ τούτων (d. h. die Athener) προΟύμως εϊξαν
οί Πελοποννήσιοι.
113 Thuk. I 95,3: οί Λακεδαιμόνιοι μετεπέμποντο Παυσανίαν άνακρινοΰντες ών
πέρι έπυνθάνοντο.
 
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