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Grimm, Tilemann; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1981, 7. Abhandlung): Sinologische Anmerkungen zum europäischen Philosophiebegriff — Heidelberg: Winter, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.47800#0017
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Sinologische Anmerkungen

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Erklärende (Attribut, Adverb) steht immer voraus, der Satzgegenstand
steht immer vor der Satzaussage, und: das Objekt (rectum) folgt immer
dem regierenden Verb; dazu kommen Ausnahmeregeln, die mit dem
Ausdruck des Emphatischen zu tun haben. „ Kongzi ist groß“ - „groß
fürwahr ist Kongzi“, die Wortstellung gleicht der unseren, aber es sind
Zeichen für Silben des Hinweises bzw. des Ausrufs, die der Wortstel-
lung den verbindlichen Sinn geben, vergleichbar unserem „führwahr“.
Lexikographisch ist einzuräumen, daß die wichtigsten Nomina und
Verba als solche wohl feststehen, prinzipiell können aber auch sie durch
die Stellung der Wörter im Satz im Sinne des Wortes umfunktioniert
werden. So gilt für das Wort shan die Hauptbedeutung „Berg“, doch
kommen die Bedeutungen „gebirglerisch“ im Sinn von „unkultiviert“
und „bergartig“ im Sinn von „hoch“, „fest“ durchaus vor; das Verbum li
„aufrecht stehen“, „fest sein“ nimmt seinen postnominalen Platz ein
und ist damit intransitivisch, steht es aber vor einem Nomen und hat
dieses dann zum rectum, ist es offensichtlich transitivisch zu verstehen:
„hinstellen“, „errichten“. Ein drittes Beispiel: ein Wort das gü lautet,
heißt als Nomen „Trommel“ und verbal „die Trommel schlagen“,
„trommeln“, dann erkennbar, wenn ihm ein nominales oder pronomi-
nales rectum folgt wie gü zhi, „ihnen trommeln“ (zum Angriff gegen
den Feind), u. a.
Es gibt im Prinzip kein Adjektiv im Chinesischen, nur verbal zu ver-
stehende Begriffe, die einem Nomen vorangestellt werden, wir haben
dafür das participium praesens, und das bedeutet offenbar, daß das Chi-
nesische die Eigenschaft als Erscheinungsform des Dinges aussagt und
nicht als Hinzufügung dem Ding adjiziert. Es gibt ferner kein „esti“ als
Kopula im Chinesischen (wohl ein paar Hilfskonstruktionen dafür),
folglich stehen definiendum und definiens oft unverbunden nebenein-
ander, und ein aus einem Hinweiswort stammendes Satzschlußzeichen
schließt die Bestimmungsformel ab, wie z. B. „weiß - Farbe da!“,
„Hund - Tier da!“ Allerdings so geradezu eine Rekonstruktion einzu-
setzen, wie ich es soeben getan habe, ist nicht ganz fair, die Chinesen
haben das betreffende Hinweiswort längst devaluiert zu einem aller-
dings konfirmierenden Ausdruck des Satzschlusses. Jedenfalls scheint
hier die Hierarchie der Klassen abgeschwächt zu sein, Einzelwesen und
Gattung in ein direktes Bezugsverhältnis gebracht.
Wenn unsere Analyse des chinesischen Satzes richtig ist, dann hat der
Bestimmungssatz als Minimum zwei Wörter, die Nomina sind, und der
Aussagesatz ein Wortelement, das dann notwendig verbal sein muß,
d. h. die Einsetzung eines Subjektes, des Satzgegenstandes, ist für den
 
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