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Pöschl, Viktor; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1989, 3. Abhandlung): Der Begriff der Würde im antiken Rom und später: vorgetragen am 10. Mai 1969 — Heidelberg: Winter, 1989

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https://doi.org/10.11588/diglit.48158#0018
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Viktor Pöschl

humano augustiorem maiestate etiam, quam vultus gravitasque oris prae
se ferebat, simillimos dis. Bemerkenswert ist auch die Schilderung des
Auszugs des P. Licinius Crassus in den dritten Makedonischen Krieg
(171 v. Chr.), wo die Begriffe dignitas und maiestas nebeneinander
erscheinen (42, 49,1): P. Licinius consul votis in Capitolio nuncupatis
paludatus ab urbe profectus est. Semper quidem ea res cum magna digni-
tate ac maiestate agitur. Obwohl nicht auswechselbar, überschneiden
sich die genannten Begriffe, und so wichtig es ist, sie in ihrer Bedeutung
und in ihrem Anwendungsbereich voneinander abzugrenzen, so bleibt
doch festzustellen, daß es sich dabei nur um verschiedene Aspekte des
gleichen politischen Phänomens handelt: der ungewöhnlichen Macht,
des ungewöhnlichen, niemals in Frage gestellten Ansehens der principes
rei publicae.
Die genannten Begriffe umschreiben eine Macht, die nicht mit
äußeren Mitteln eine Befolgung erzwingt, sondern die einen inneren
Zwang schafft, die das Gefühl erzeugt, daß die Befolgung eine selbst-
gewählte, freiwillig übernommene Pflicht darstelle.22 Es scheint
selbstverständlich, die Überlegenheit dessen, der dignitas besitzt,
anzuerkennen. Diese personale Macht kann man nur ermessen, wenn
man die königliche Stellung der führenden Mitglieder der Nobilität in
ihrer unangefochtenen Geltung begreift. Dabei spielt die Machtfülle
des Patronats entscheidend mit. So pflegten die siegreichen römischen
Feldherren verbündete Städte und Länder in ihren persönlichen
Schutz zu nehmen, und dieses Patronat blieb ihren Geschlechtern
erhalten. So hatten die Claudier Sparta und Pergamon in Klientel,
empfingen ihre Gesandten und vertraten im Senat ihre Wünsche.
„Nirgends in der Welt“ - ich zitiere Max Weber - „ist eine derartige
politische Patronage in den Händen einzelner, formell rein privater
Familien vereinigt gewesen. Längst vor aller Monarchie existierten
private Herrschergewalten, wie sie sonst nur Monarchen besitzen.“
Matthias Geizer suchte etwas von dem Glanz dieser Herrschergewal-
ten wiederzugeben, indem er principes mit ,Fürsten4 übersetzte.
Kineas, dem Abgesandten des Pyrrhus, erschien der römische Senat
als eine ,Versammlung von Königen4 (Plut. Pyrrhus 19,4: βασιλέων
πολλών συνέδριον). Bei der Beschreibung der Szene, wo Cicero,
umringt von den principes rei publicae, den gewesenen Praetor Lentu-
lus vom Palatium über die Via Sacra und das Forum zur Hinrichtungs-

22 Formuliert nach E. Schönbauer 290 f.
 
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