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Erich Meuthen
legung hinsichtlich ihrer editorischen Darbietung bedurfte, um der
Universalität seiner Persönlichkeit gerecht zu werden. Das 1928/29
von Raymond Klibansky vorgeschlagene Editionsprogramm nannte
neben den „Opera“ einschließlich „De concordantia catholica“ fünf
weitere Reihen: die kleineren „politischen“ Werke (Traktate), die
Predigten, die mathematischen Werke, die Briefe und eine Doku-
mentensammlung, die teils Regesten, teils - je nach der Bedeutung -
vollständige Drucke enthalten sollte.4 Daß aus der schriftlichen
Überlieferung des Kardinals, der zugleich Denker und (im weite-
sten Sinne) „homo politicus“ war, nichts herausgebrochen werden
dürfe, um seiner in eben solcher Komplexität habhaft zu werden,
war den Gründern des Unternehmens also bereits sehr klar, und die
Entwicklung der Edition hat ihnen darin recht gegeben. Zwei der
genannten fünf Reihen sind in der Tat schon bald in die „Opera
omnia“ integriert worden, nämlich die, im Erscheinen begriffenen,
Predigten und die, noch ausstehenden, mathematischen Werke,
eine dritte Gruppe, die von Klibansky so genannten „kleineren
‘politischen’ Werke“, freilich nur mit wenigen Stücken. „Briefe“ blie-
ben mit wenigen Ausnahmen, „Dokumente“ ganz und gar drau-
ßen.5 Das fordert natürlich weitere Nachfrage zu diesen drei Reihen
heraus.
Zunächst die „politischen“ Werke, Traktate. Anders als große
Teile der „Concordantia catholica“ sind sie fast ausschließlich durch
Fragen bestimmt, die kirchlicher Natur sind bzw. kirchlichen Bezug
haben, Ecclesiastica. Das bedeutet keine Verengung solcher Art, wie
wir sie mit diesem Begriff verbinden könnten. Ecclesiastica sind ein
integraler Bestandteil der spätmittelalterlichen Lebenswelt. Die
Grenzen sind fließend. Was allen diesen Sachen im Hinblick auf
Cusanus gemeinsam ist: die Stellungnahme des Kirchenmannes
hierzu, bis in die Reichspolitik hinein. Nur weniges davon soll den
„Opera omnia“ einverleibt werden und dort in Band XV unter dem
Titel „Basileensia“ erscheinen. Die Traktate finden so sinnvollen
Anschluß an den vorausgehenden Band XIV „De concordantia
catholica“. Es handelt sich um vier Werke, von denen bei der
4 Briefliche Mitteilung von Raymond Klibansky 1976 II 10. Hierzu auch AC 1/1
vii.
5 Doch wurden in den „Conspectus“zu h in den Bänden IV/1, VII und XIV/3 im
Jahre 1959 sowie in XIV/1 aus dem Jahre 1964 als Bände XVIII und XIX der
„Opera omnia“noch „Epistulae“bzw.„Regesta“(VII: „Regesta vitam Nicolai de
Cusa spectantia“) angeführt.
Erich Meuthen
legung hinsichtlich ihrer editorischen Darbietung bedurfte, um der
Universalität seiner Persönlichkeit gerecht zu werden. Das 1928/29
von Raymond Klibansky vorgeschlagene Editionsprogramm nannte
neben den „Opera“ einschließlich „De concordantia catholica“ fünf
weitere Reihen: die kleineren „politischen“ Werke (Traktate), die
Predigten, die mathematischen Werke, die Briefe und eine Doku-
mentensammlung, die teils Regesten, teils - je nach der Bedeutung -
vollständige Drucke enthalten sollte.4 Daß aus der schriftlichen
Überlieferung des Kardinals, der zugleich Denker und (im weite-
sten Sinne) „homo politicus“ war, nichts herausgebrochen werden
dürfe, um seiner in eben solcher Komplexität habhaft zu werden,
war den Gründern des Unternehmens also bereits sehr klar, und die
Entwicklung der Edition hat ihnen darin recht gegeben. Zwei der
genannten fünf Reihen sind in der Tat schon bald in die „Opera
omnia“ integriert worden, nämlich die, im Erscheinen begriffenen,
Predigten und die, noch ausstehenden, mathematischen Werke,
eine dritte Gruppe, die von Klibansky so genannten „kleineren
‘politischen’ Werke“, freilich nur mit wenigen Stücken. „Briefe“ blie-
ben mit wenigen Ausnahmen, „Dokumente“ ganz und gar drau-
ßen.5 Das fordert natürlich weitere Nachfrage zu diesen drei Reihen
heraus.
Zunächst die „politischen“ Werke, Traktate. Anders als große
Teile der „Concordantia catholica“ sind sie fast ausschließlich durch
Fragen bestimmt, die kirchlicher Natur sind bzw. kirchlichen Bezug
haben, Ecclesiastica. Das bedeutet keine Verengung solcher Art, wie
wir sie mit diesem Begriff verbinden könnten. Ecclesiastica sind ein
integraler Bestandteil der spätmittelalterlichen Lebenswelt. Die
Grenzen sind fließend. Was allen diesen Sachen im Hinblick auf
Cusanus gemeinsam ist: die Stellungnahme des Kirchenmannes
hierzu, bis in die Reichspolitik hinein. Nur weniges davon soll den
„Opera omnia“ einverleibt werden und dort in Band XV unter dem
Titel „Basileensia“ erscheinen. Die Traktate finden so sinnvollen
Anschluß an den vorausgehenden Band XIV „De concordantia
catholica“. Es handelt sich um vier Werke, von denen bei der
4 Briefliche Mitteilung von Raymond Klibansky 1976 II 10. Hierzu auch AC 1/1
vii.
5 Doch wurden in den „Conspectus“zu h in den Bänden IV/1, VII und XIV/3 im
Jahre 1959 sowie in XIV/1 aus dem Jahre 1964 als Bände XVIII und XIX der
„Opera omnia“noch „Epistulae“bzw.„Regesta“(VII: „Regesta vitam Nicolai de
Cusa spectantia“) angeführt.