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Meuthen, Erich; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1994, 5. Abhandlung): Die Acta Cusana: Gegenstand, Gestaltung und Ertrag einer Edition — Heidelberg: Winter, 1994

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https://doi.org/10.11588/diglit.48174#0029
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Cusanus-Studien

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sich für die „Acta“ allein auf die Wiedergabe der Inhalte in Regest-
form beschränken, wenn sich ausgedehntere Übernahme nicht
schon von der Bedeutung des jeweiligen Inhaltes her, aus den Ent-
stehungsumständen usw. nahelegt. Man würde es in der Regel also
beim Regest bewenden lassen.
Cusanus scheint hier jedoch eine Ausnahme zu bilden, deren
singulärer Charakter durch die entsprechende Überprüfung der Pra-
xis seiner Zeitgenossen freilich noch abzusichern wäre. Er hat näm-
lich auch amtliche Schriftstücke, Urkunden wie Kanzleischreiben,
nachweislich selbst konzipiert. So z.B. in einer Angelegenheit, die
ihn offenkundig stärker beschäftigt hat und die ihm von der Sache
her entsprechend wichtig schien, wie es da die Begründung von Fili-
alkirchen in den Frankfurter Vorstädten unter Abtrennung von der
bis dahin für Frankfurt allein zuständigen Pfarrkirche St. Bartholo-
mäus war.64 Das Frankfurter Stadtarchiv verwahrt nämlich seinen
eigenhändigen, mit vielen ad-hoc-Korrekturen ausgestatteten Ent-
wurf zu eben dieser sodann in feierlicher Form unter seinem großen
Kardinalssiegel ausgestellten Pergamenturkunde.65 Wie oft hat er
solches dann aber auch bei anderen seiner zahlreichen Rechtsakte
praktiziert, etwa wo es um die ihm besonders am Herzen liegende
Klosterreform ging, z.B. in Urkunden für die Kongregation von
Windesheim?66 Häufig ist es so, daß lange Passagen der Urkunden
eleganteste Kanzleiglätte vorführen, während der Kontext immer
wiederauch ungelenk wirkt. Waren seine Sekretäre nicht ganz form-
64 Zur Sache s. H. Natale, Das Verhältnis des Klerus zur Stadtgemeinde im spät-
mittelalterlichen Frankfurt, Frankfurt 1957, 50-83; W. Heitzenröder, Reichs-
städte und Kirche in der Wetterau. Der Einfluß des städtischen Rats auf die
geistlichen Institute vor der Reformation, Frankfurt 1982, 32-37.
65 Stadtarchiv, St. Peter und Dreikönig 35, 35 bzw.: Bartholomäus, Urkunden 459
(Ausfertigung für St. Bartholomäus), sowie: St. Peter und Dreikönig 25 (Ausfer-
tigung für die Stadt).
66 Dennoch entschied ich mich bei den zahlreichen Urkunden, die er den Windes-
heimern ausstellte, abgesehen von den natürlich durch ihn selbst verfaßten
Ablaßbestimmungen für die Klöster der Windesheimer Kongregation (AC 1/3
Nr. 1634a; bisher ungedruckt), für Abfassung durch ihn lediglich bei Nr. 1644
über die Beisetzung von Windesheimern, die infolge von Selbstkastrierung
gestorben sind. Zahlreiche Handschriften; Auszug bei J.G.R. Acquoy, Het
Klooster te Windesheim en zijn invloed II, Utrecht 1876, 77f. Anm. 1. Die per-
sönliche Verbundenheit mit den Windesheimern kommt schön zum Ausdruck
in einem Zusatz des Cusanus zu den oben genannten Ablaßbestimmungen:
Supplico tarnen, quod habeatur eciam memoria singularispersone mee, quando pro
papa et ecclesiastico statu orabitur.
 
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