Metadaten

Meuthen, Erich; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1994, 5. Abhandlung): Die Acta Cusana: Gegenstand, Gestaltung und Ertrag einer Edition — Heidelberg: Winter, 1994

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.48174#0033
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Cusanus-Studien

31

den jeweiligen örtlichen Verkündigungen zu erarbeiten. Die Edition
in den „Acta Cusana“ legt die frühest nachweisbare Verkündigung
für die Diözesen Salzburg, Gurk, Chiemsee, Seckau und Lavant am
8. Februar 1451 zugrunde, die handschriftlich weit verbreitet ist76,
bisher aber nur einen einzigen, bereits älteren, Druck erfahren hat.77
Schon die Handschriften dieser einen Verkündigung weichen indes-
sen so stark voneinander ab, daß sich ein umfangreicher Lesartenap-
parat als unerläßlich erweist. Umso mehr gilt das für die späteren
Verkündigungen, von denen, nach der Salzburger im Februar, bis zu
der jüngsten für Hessen, wohl am 7. März 145278, weitere 17 vollüber-
lieferte Fassungen vorliegen, außer denen sich aufgrund von
Inhaltsangaben oder bloßen Erwähnungen noch eine Reihe weite-
rer Verkündigungen erschließen lassen. Ihre Präsentation in den
„Acta Cusana“ erfolgt in Gestalt von Variantenapparaten zum „Salz-
burger“ Text bzw. zu jüngeren Verkündigungen, wenn sie ihn durch
neue Bestimmungen oder Formulierungen ersetzen; doch erhalten
diese Apparate jeweils eigene, ihrer Zeitfolge entsprechende „Acta“-
Nummern. Sie bestehen also lediglich aus Lesarten - ein etwas
gewagtes Unternehmen, für das ich zwar kein Vorbild fand, das sich
jedoch als die beste Möglichkeit erwies, die ständige Weiterarbeit
des Legaten an seinen Kundgaben Wort für Wort zu verfolgen. Sie
wurden dem Volk natürlich in deutsch vorgetragen. Unserer Edition
sollen daher auch deutsche Übersetzungen in bayerischem79 bzw.
ostfränkischem Dialekt mitgegeben werden, deren eine an verschie-
gegangen ist, läßt sich, da wir die päpstliche Forma nicht kennen, nur für jene
Abweichungen bestimmen, in denen sich die einzelnen örtlichen Ablaßverkün-
digungen während der Legationsreise von der Salzburger unterscheiden. Daß
die Forma nicht von Nikolaus V. verfaßt ist, sondern von Cusanus, und er den
von ihm so konzipierten Text dann dem Papst zwecks offizieller Überreichung
an den Legaten vorlegte, damit er auf diese Weise apostolische Autorität
erlangte (um die es Nikolaus von Kues mit seiner Bemerkung in Nr. 2044 offen-
sichtlich geht), dürfte kaum zweifelhaft sein. Weiteres hierzu im übrigen in mei-
ner Vorbemerkung zu Nr. 1005.
76 AC 1/3 Nr. 1005.
77 Gärtner, Salzburgische gelehrte Unterhaltungen I 110-116.
78 AC 1/3 Nr. 2337, nach Marburg, StA, Karth. Eppenberg, s.d. ca. 1454 (bisher
ungedruckt).
79 AC 1/3 Nr. 1006; Übersetzung der Salzburger Verkündigung Nr. 1005: Salzburg,
Abtei St. Peter, Stiftsbibi., Hs. b VI 5 f. 19lv-193v. Eine davon abweichende Fas-
sung liegt in München, HStA, Regensburg, Reichsstadt, Lit. 408 f. 27r-28v, vor,
deren wichtigste sachliche Varianten (nicht also: stilitische oder gar dialektolo-
gische) im Apparat zu Nr. 1006 berücksichtigt werden.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften