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Erich Meuthen
denen Stellen auftaucht80, so daß man an eine vom Legaten autori-
sierte Übersetzung denken könnte.81
Kernstücke der Reformtätigkeit auf seiner deutschen Legations-
reise waren die 13 bzw. 14 Reformdekrete, die er in immer neuen
Textvariationen bzw. kompletten Umgestaltungen herausgab.82 Die
drucktechnische Meisterung der jeweiligen Textsituation erweist
sich als nicht ganz einfach. Dabei wird zur Sichtbarmachung der ein-
zelnen Entwicklungsstufen analog zu den Ablaßkundgaben83 vorge-
gangen: Im Volldruck dargeboten wird der Text der jeweils erstbe-
legten Verkündigung jedes Dekrets unter eben diesem Datum; aus
den späteren Kundgaben werden dann lediglich, wiederum unter
den jeweiligen Daten, die Varianten gegenüber dem erstbelegten
Text erfaßt, wie dies bei den Ablaßkundgaben geschieht. Auch hier
sehen wir den Legaten bei der ständigen Weiterarbeit an seinen Tex-
ten, die nämlich aufgrund mancherlei sichtbar gewordener Unzu-
länglichkeiten oder bloß in Anpassung an bestimmte Situationen
und disziplinarische Besonderheiten des ständigen Überdenkens
und dementsprechender Überarbeitung bedurften. Zu einer voll-
ständigen Neufassung kam es z.B. beim Konkubinarierdekret, das
er mehrere Male verschärfte, als ihm massive Renitenz begegnete.84
Alltag, das ist natürlich auch das Verwaltungseinerlei eines Lan-
desherrn, der Cusanus als Bischof von Brixen war. Hunderte Lehn-
80 AC1/3 Nr. 1110 von 1451III18, nach München, Staatsbibi., cgm 1586 f. 32r-33r;
Kundgabe auf Bitte Herzog Albrechts von Bayern für seine Lande in Ober- und
Niederbayern. - AC 1/3 Nr. 1186 von 1451 IV 10, nach München, Univ.-Bibl., 2°
Cod. ms. 664 f. 184" und 195"; Kundgabe auf Bitte Markgraf Albrechts von
Brandenburg für alle Einwohner seiner Lande.
81 Die „Acta Cusana“ möchten also innerhalb der ihnen naturgemäß gesetzten
Grenzen hin und wieder auch der deutschen Sprachgeschichte entsprechende
Dienste leisten, die über den in der Regel mit den Vater-Unser-Predigten des
Cusanus (Sermo XXIV, h XVI/4 384-445, und LXXVI, künftig h XVII) verbun-
denen Fragenkreis hinausreichen. Zu diesem s. etwa CT I. Predigten 6. Die Aus-
legung des Vaterunsers in vier Predigten. Hg. und untersucht von J. Koch und H.
Teske (SBH. Jg. 1938/39.4. Abh.), Heidelberg 1940; W. Jungandreas, Zur Über-
lieferung und Sprache der deutschen Vaterunserauslegung des Nikolaus von
Kues, in: MFCG 7 (1969) 67-88; ferner H. G. Senger, in: Verfasserlexikon VI/3-
4 (1987) 1109L, und generell: R. Haubst, in: h XVI p. XXIX.
82 Vgl. hierzu ausführlich Meuthen, Deutsche Legationsreise 453-487. Die Zäh-
lung der 13 Dekrete nach Koch, Umwelt 112. Als 14. Dekret ist ihnen die Anord-
nung des Legaten über die Sonn- und Festtagsheiligung anzuschließen; s. Meu-
then, Deutsche Legationsreise 492f.
83 S.o. S. 31.
84 Vgl. vorerst Meuthen, Deutsche Legationsreise 467-469, mit einzelnen Belegen.
Erich Meuthen
denen Stellen auftaucht80, so daß man an eine vom Legaten autori-
sierte Übersetzung denken könnte.81
Kernstücke der Reformtätigkeit auf seiner deutschen Legations-
reise waren die 13 bzw. 14 Reformdekrete, die er in immer neuen
Textvariationen bzw. kompletten Umgestaltungen herausgab.82 Die
drucktechnische Meisterung der jeweiligen Textsituation erweist
sich als nicht ganz einfach. Dabei wird zur Sichtbarmachung der ein-
zelnen Entwicklungsstufen analog zu den Ablaßkundgaben83 vorge-
gangen: Im Volldruck dargeboten wird der Text der jeweils erstbe-
legten Verkündigung jedes Dekrets unter eben diesem Datum; aus
den späteren Kundgaben werden dann lediglich, wiederum unter
den jeweiligen Daten, die Varianten gegenüber dem erstbelegten
Text erfaßt, wie dies bei den Ablaßkundgaben geschieht. Auch hier
sehen wir den Legaten bei der ständigen Weiterarbeit an seinen Tex-
ten, die nämlich aufgrund mancherlei sichtbar gewordener Unzu-
länglichkeiten oder bloß in Anpassung an bestimmte Situationen
und disziplinarische Besonderheiten des ständigen Überdenkens
und dementsprechender Überarbeitung bedurften. Zu einer voll-
ständigen Neufassung kam es z.B. beim Konkubinarierdekret, das
er mehrere Male verschärfte, als ihm massive Renitenz begegnete.84
Alltag, das ist natürlich auch das Verwaltungseinerlei eines Lan-
desherrn, der Cusanus als Bischof von Brixen war. Hunderte Lehn-
80 AC1/3 Nr. 1110 von 1451III18, nach München, Staatsbibi., cgm 1586 f. 32r-33r;
Kundgabe auf Bitte Herzog Albrechts von Bayern für seine Lande in Ober- und
Niederbayern. - AC 1/3 Nr. 1186 von 1451 IV 10, nach München, Univ.-Bibl., 2°
Cod. ms. 664 f. 184" und 195"; Kundgabe auf Bitte Markgraf Albrechts von
Brandenburg für alle Einwohner seiner Lande.
81 Die „Acta Cusana“ möchten also innerhalb der ihnen naturgemäß gesetzten
Grenzen hin und wieder auch der deutschen Sprachgeschichte entsprechende
Dienste leisten, die über den in der Regel mit den Vater-Unser-Predigten des
Cusanus (Sermo XXIV, h XVI/4 384-445, und LXXVI, künftig h XVII) verbun-
denen Fragenkreis hinausreichen. Zu diesem s. etwa CT I. Predigten 6. Die Aus-
legung des Vaterunsers in vier Predigten. Hg. und untersucht von J. Koch und H.
Teske (SBH. Jg. 1938/39.4. Abh.), Heidelberg 1940; W. Jungandreas, Zur Über-
lieferung und Sprache der deutschen Vaterunserauslegung des Nikolaus von
Kues, in: MFCG 7 (1969) 67-88; ferner H. G. Senger, in: Verfasserlexikon VI/3-
4 (1987) 1109L, und generell: R. Haubst, in: h XVI p. XXIX.
82 Vgl. hierzu ausführlich Meuthen, Deutsche Legationsreise 453-487. Die Zäh-
lung der 13 Dekrete nach Koch, Umwelt 112. Als 14. Dekret ist ihnen die Anord-
nung des Legaten über die Sonn- und Festtagsheiligung anzuschließen; s. Meu-
then, Deutsche Legationsreise 492f.
83 S.o. S. 31.
84 Vgl. vorerst Meuthen, Deutsche Legationsreise 467-469, mit einzelnen Belegen.