Die deutsche Einheit als Verfassungsfrage 7
5. Grenzen
a) Strukturen moderner Staatlichkeit, elementare
Rechtsgrundsätze und Völkerrecht. 32
b) Keine „Domestizierung“ der Verfassunggebenden
Gewalt durch die bisherige, vom Volk verworfene
Verfassung. 32
IV. Zur Interpretation des Art. 146 GG n.F.. 33
1. Kein dilatorischer Formelkompromiß ohne
Sachaussage
a) Kompromißcharakter des Art. 146 GG n. F. 34
b) Dilatorischer Charakter. 34
c) Unvollziehbarkeit und Ergänzungsbedürftigkeit. 34
d) Sachentscheidung für die Dauergeltung des GG und
die Bindung an das Verfassungsänderungsverfahren.. 35
2. Kein deklaratorischer Hinweis auf die originäre
Verfassunggebung
a) Widerspruch zum Sinn der Verfassung. 35
b) Konstitutiver Charakter des Art. 146 GG a. F. 36
3. Keine nichtige Ermächtigung zur Verfassungs-
beseitigung
a) Grenzen der Verfassungsänderung. 36
b) Keine Ermächtigung zur Verfassungsbeseitigung
bei Neuformulierung des Art. 146 GG. 36
c) Kein extrakonstitutioneller Machtergreifungsakt. 37
4. Keine Ermächtigung bzw. kein Verfassungsauftrag zur
Verfassunggebung
a) Unverbrüchlichkeit des Art. 79 Abs. 3 GG. Keine
Identität des Art. 146 GG n. F. und a. F.. 37
b) „Geburtsmakel“-Theorie und Fehldeutung der
Präambel. 38
c) Keine Festlegung des Verfassunggebers auf die
Provisoriumsgeltung. 39
d) Widerstandsrecht gegen Verfassungsbruch. 40
5. Grenzen
a) Strukturen moderner Staatlichkeit, elementare
Rechtsgrundsätze und Völkerrecht. 32
b) Keine „Domestizierung“ der Verfassunggebenden
Gewalt durch die bisherige, vom Volk verworfene
Verfassung. 32
IV. Zur Interpretation des Art. 146 GG n.F.. 33
1. Kein dilatorischer Formelkompromiß ohne
Sachaussage
a) Kompromißcharakter des Art. 146 GG n. F. 34
b) Dilatorischer Charakter. 34
c) Unvollziehbarkeit und Ergänzungsbedürftigkeit. 34
d) Sachentscheidung für die Dauergeltung des GG und
die Bindung an das Verfassungsänderungsverfahren.. 35
2. Kein deklaratorischer Hinweis auf die originäre
Verfassunggebung
a) Widerspruch zum Sinn der Verfassung. 35
b) Konstitutiver Charakter des Art. 146 GG a. F. 36
3. Keine nichtige Ermächtigung zur Verfassungs-
beseitigung
a) Grenzen der Verfassungsänderung. 36
b) Keine Ermächtigung zur Verfassungsbeseitigung
bei Neuformulierung des Art. 146 GG. 36
c) Kein extrakonstitutioneller Machtergreifungsakt. 37
4. Keine Ermächtigung bzw. kein Verfassungsauftrag zur
Verfassunggebung
a) Unverbrüchlichkeit des Art. 79 Abs. 3 GG. Keine
Identität des Art. 146 GG n. F. und a. F.. 37
b) „Geburtsmakel“-Theorie und Fehldeutung der
Präambel. 38
c) Keine Festlegung des Verfassunggebers auf die
Provisoriumsgeltung. 39
d) Widerstandsrecht gegen Verfassungsbruch. 40