Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 1): Frühschriften 1520 - 1524 — Gütersloh, 1960

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.29138#0024
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
20

ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION

sachliche Erläuterungen gebracht, die mit arabischen Zahlen be-
zeichnet werden.
Für die Abkürzungen ist das Abkürzungsverzeichnis maßgebend.

5. Editionsgrundsätze für die in den Anlagen mitgeteilten Stücke
1. Als Anlagen zu den deutschen Schriften Martin Bucers werden in
chronologischer Reihenfolge aufgenommen:
a) Alle von Bucer verfaßten Schriftstücke, Gutachten, Bedenken
etc., soweit sie nicht im Briefcorpus abgedruckt werden;
b) außerdem alle Gutachten, Bedenken etc., die wahrscheinlich von
Bucer herrühren oder bei deren Abfassung Bucer beteiligt war;
c) einige Bucer betreffende Urkunden und Aktenstücke, sofern sie
für die Biographie Bucers und für das Verständnis seiner Schriften
und Gutachten bedeutsam sind.
d) In wenigen Ausnahmefällen werden auch Briefe gebracht, die
für das Verständnis der in dem betreffenden Band abgedruckten
Stücke unentbehrlich sind.
2. Alle Stücke werden in diplomatisch getreuer Schreibung geboten:
a) Die Interpunktion wird modernisiert.
b) Abkürzungen wie christl = christlich, Str = Straßburg und
ähnliche werden aufgelöst; geläufige Abkürzungen wie s.g., e.g.
und Abkürzungen der biblischen Bücher werden nicht aufgelöst.
Das Abkürzungszeichen der Handschrift wird durch einen Punkt
wiedergegeben.
c) Kürzel wie m, n — mm, nn, d’ = der, P = Pre; ua = en usw.
werden aufgelöst.
d) Offensichtliche Schreibfehler werden korrigiert. Die Lesungen
des Originals erscheinen im ersten Apparat.
3. Weiter gelten sinngemäß bei dem Abdruck der Gutachten die
Grundsätze für die Edition der gedruckten deutschen Schriften
Nr. 1, 8 -11.
4. Soweit vorhanden, wird das Konzept abgedruckt; sonst wird die
älteste Abschrift zugrunde gelegt. Im textkritischen Apparat werden
nur sachliche Abweichungen notiert.
5. Eingangsvermerke des Stadtschreibers und Inhaltsangaben der
Archivare werden in [ ] gebracht, ebenso Zusätze des Heraus-
gebers.
6. Alle Stücke zu 1a-c werden mit einer knappen Einleitung, und
kurzem Kommentar versehen. Stücke zu 1 d werden ohne Kommen-
tar gebracht. Ausnahmen werden in der Einleitung besonders be-
gründet.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften