2. CONSILIUM DE CONIUGIO LEPROSORUM
37
mandt, ob inenr selb wol die besten darab ergernuß nemen57. Doch soll der man die
vssetzig fraw an58 narung niener59 lassen, dan sy noch vnder seynen verwanten ge-
zelet wurdt, welche verlassen, ist den glauben verleucken, i. Thi[m]. 5 [8].
In disem allem sey nurs dem Christen geratten, der allein die er60 gottis vnd mit
nichten etwas anders suchet. Was erbffal vnd anderts euserlichs antrifft61, sehe die
weltlich oberkait zu.62 Wir antworten vff das, so gott vnd seel antrifft. I i2 6v I Die
schwachen Christen wissen, das das wort gottes vnd warhait niemand zubergen
ist63. Die antwort werde der frag nach geachtet vnd nicht weyter gezogen64. Wir
wollen nicht vff alle ding, sunder das wir gefragt sind, antwurtenn.
lData opera, quid leprosa facere possit65, tacui“, ne omnem spiritum frustra effun-
derem, at causam darem calumniandi/
r) korr. aus: mem.
s) übergeschr. für gestr.: nit.
t) —t) nach halbseitigem Zwischenraum auf das untere Seitenende geschrieben.
u) korr. aus: tacuit.
57. Vgl. Mt 26,51-54 par.
58. ohne.
59. zu keiner Zeit, memals; auf keine Weise, keineswegs. Grimm 13 (=VII), Sp. 830f.
60. Ehre.
61. betrifft, angeht.
62. Zur rechtlichen Stellung und zur Erbfähigkeit von Leprakranken 1m Spätmittelalter vgl.
Reicke, Das deutsche Spital II, S.233-251.
63. zu verbergen ist. - Vgl. II Kor 12,9; Joh 8,32.
64. auf Weiteres bezogen.
65. Diese offenbar zum ursprünglichen Auftrag gehörende Teilfrage wurde von Bucer, ähnlich
wie der in der Eingangsnotiz von anderer Hand (vgl. o. S. 33,1—3) wiedergegebene Sachverhalt, daß
die aussätzige Ehefrau ihrem Mann ausdrücklich zu einer zweiten Ehe geraten hat, mcht m den
Wortlaut der Ausgangsfrage einbezogen, auf die das Gutachten Antwort gibt, vgl. oben S. 33,4—6.
37
mandt, ob inenr selb wol die besten darab ergernuß nemen57. Doch soll der man die
vssetzig fraw an58 narung niener59 lassen, dan sy noch vnder seynen verwanten ge-
zelet wurdt, welche verlassen, ist den glauben verleucken, i. Thi[m]. 5 [8].
In disem allem sey nurs dem Christen geratten, der allein die er60 gottis vnd mit
nichten etwas anders suchet. Was erbffal vnd anderts euserlichs antrifft61, sehe die
weltlich oberkait zu.62 Wir antworten vff das, so gott vnd seel antrifft. I i2 6v I Die
schwachen Christen wissen, das das wort gottes vnd warhait niemand zubergen
ist63. Die antwort werde der frag nach geachtet vnd nicht weyter gezogen64. Wir
wollen nicht vff alle ding, sunder das wir gefragt sind, antwurtenn.
lData opera, quid leprosa facere possit65, tacui“, ne omnem spiritum frustra effun-
derem, at causam darem calumniandi/
r) korr. aus: mem.
s) übergeschr. für gestr.: nit.
t) —t) nach halbseitigem Zwischenraum auf das untere Seitenende geschrieben.
u) korr. aus: tacuit.
57. Vgl. Mt 26,51-54 par.
58. ohne.
59. zu keiner Zeit, memals; auf keine Weise, keineswegs. Grimm 13 (=VII), Sp. 830f.
60. Ehre.
61. betrifft, angeht.
62. Zur rechtlichen Stellung und zur Erbfähigkeit von Leprakranken 1m Spätmittelalter vgl.
Reicke, Das deutsche Spital II, S.233-251.
63. zu verbergen ist. - Vgl. II Kor 12,9; Joh 8,32.
64. auf Weiteres bezogen.
65. Diese offenbar zum ursprünglichen Auftrag gehörende Teilfrage wurde von Bucer, ähnlich
wie der in der Eingangsnotiz von anderer Hand (vgl. o. S. 33,1—3) wiedergegebene Sachverhalt, daß
die aussätzige Ehefrau ihrem Mann ausdrücklich zu einer zweiten Ehe geraten hat, mcht m den
Wortlaut der Ausgangsfrage einbezogen, auf die das Gutachten Antwort gibt, vgl. oben S. 33,4—6.