34 bestendige verantwortung
werck Christlicher Reformation, wie sie schuldig vnnd wie ᵃ sie auch darzu
mit besonderen, reichlichen gutthaten nicht wenig befordert, gerathen vnnd
geholffen, vnnd wolt Gott, sie hetten sich in dem so wol bewiesen oder wolten
das noch thun, wie es dan jnen als vnseren fürnembsten glideren vnnd
bruderen (wie wir dan sie darfür zu halten vnnd zu gebrauchen geneigt vnd 5
begirig gewesen vnnd noch sein) wol angestanden; Das wir auch mehr dan einen
vnder jnen in hoffnung, das sie besserung der Gemeinden Christi durch
die reine Lehr des Heyligen Euangeliums, in deren sich dan solche inn der erst
etwan wol vernemen liessen, suchen vnd fürderen solten, zu vns gezogen vnd
mit ehrlicher vnderhaltung ¹ versehen vnd dieselb sich hernaher ja gewandt 10
vnd, die reine Lehr Christi zu widerfechten vnnd ware besserung der Kirchen
jres höchsten vermögens zu verhinderen, vnderstanden, ist jnen, vnseren Ankla
ᵉ geren, vnd vilen anderen leider nurzu wol bewüst. War ists, die Gemeinschafft
Christi vnd Ordnung der Kirchen vermag, das ein jeder Bisschoff mit
seiner Clerisey vnnd fürnemlich deren nechsten zu gewanten alles, was zur 15
besserung der Kirchen dienen mag, gemeinlich beratschlagen vnd ins werck
richten solle. Es erfordert aber die notturfft ² der Gemeinschafft Christi vnnd
Ordnung der Kirchen gleich so wol, das solche Clericen vnd zugewanten der
Bisschoffen Gott ergeben leuth vnd des Heiligen Euangelij für ³ anderen verstendig
vnnd, das | avja |zu fürderen, begirig sein, dan bloße namen vnd eus- 20
sere Stende geben je nicht, in diesen Gottes sachen wol zu rathen, sonder allein
der Heilig Geist vnnd Gottselige vbung in der Heiligen Schrifft sampt
Geystlichem leben. So ist auch einem jedem Bisschoff vnnd Diener Christi
von Gott vnd allen Canonibus gebotten, das H. Euangelium vnd was der
HERR Christus befohlen on einigs ⁴ weiter berathen vnd bedencken bey 25
menniglich, fürnemlich aber bey denen, die jedes Seelsorge sonderlich ⁵ vertrauwet
sein, zu befürderen, das best so ⁶ ein jeder vermag, vnnd durch alle die,
so ein jeder darzu tauglich vnd willig bekommen kan. Es waren bey dem altem
Volck auch ordentliche Priester vnd leuth von Gott vber die Religion sachen
geordnet vnnd mit großen Herrlichen verheissungen geheiliget, wan 30
aber die jren Dienst nicht trewlich verrichteten, sonder ob den eingerissenen
mißbreuchen hielten, welche offt ein lange zeit geschach, da musten die Fürsten
vnd Propheten, so Gott jeder zeit zu seiner gehorsame erwecket, die
ware Göttliche ᵇ Religion wider auff bringen vnd befürderen, auch dem gea)
wohl Drf. wir.
b) Christliche (Druckfehlerverzeichnis Bl. CCXCIIIIb f.).
1. (Lebens-)Unterhalt.
2. das Bedürfnis.
3. vor.
4. irgendein.
5. speziell, besonders.
6. das best so: so gut wie.
werck Christlicher Reformation, wie sie schuldig vnnd wie ᵃ sie auch darzu
mit besonderen, reichlichen gutthaten nicht wenig befordert, gerathen vnnd
geholffen, vnnd wolt Gott, sie hetten sich in dem so wol bewiesen oder wolten
das noch thun, wie es dan jnen als vnseren fürnembsten glideren vnnd
bruderen (wie wir dan sie darfür zu halten vnnd zu gebrauchen geneigt vnd 5
begirig gewesen vnnd noch sein) wol angestanden; Das wir auch mehr dan einen
vnder jnen in hoffnung, das sie besserung der Gemeinden Christi durch
die reine Lehr des Heyligen Euangeliums, in deren sich dan solche inn der erst
etwan wol vernemen liessen, suchen vnd fürderen solten, zu vns gezogen vnd
mit ehrlicher vnderhaltung ¹ versehen vnd dieselb sich hernaher ja gewandt 10
vnd, die reine Lehr Christi zu widerfechten vnnd ware besserung der Kirchen
jres höchsten vermögens zu verhinderen, vnderstanden, ist jnen, vnseren Ankla
ᵉ geren, vnd vilen anderen leider nurzu wol bewüst. War ists, die Gemeinschafft
Christi vnd Ordnung der Kirchen vermag, das ein jeder Bisschoff mit
seiner Clerisey vnnd fürnemlich deren nechsten zu gewanten alles, was zur 15
besserung der Kirchen dienen mag, gemeinlich beratschlagen vnd ins werck
richten solle. Es erfordert aber die notturfft ² der Gemeinschafft Christi vnnd
Ordnung der Kirchen gleich so wol, das solche Clericen vnd zugewanten der
Bisschoffen Gott ergeben leuth vnd des Heiligen Euangelij für ³ anderen verstendig
vnnd, das | avja |zu fürderen, begirig sein, dan bloße namen vnd eus- 20
sere Stende geben je nicht, in diesen Gottes sachen wol zu rathen, sonder allein
der Heilig Geist vnnd Gottselige vbung in der Heiligen Schrifft sampt
Geystlichem leben. So ist auch einem jedem Bisschoff vnnd Diener Christi
von Gott vnd allen Canonibus gebotten, das H. Euangelium vnd was der
HERR Christus befohlen on einigs ⁴ weiter berathen vnd bedencken bey 25
menniglich, fürnemlich aber bey denen, die jedes Seelsorge sonderlich ⁵ vertrauwet
sein, zu befürderen, das best so ⁶ ein jeder vermag, vnnd durch alle die,
so ein jeder darzu tauglich vnd willig bekommen kan. Es waren bey dem altem
Volck auch ordentliche Priester vnd leuth von Gott vber die Religion sachen
geordnet vnnd mit großen Herrlichen verheissungen geheiliget, wan 30
aber die jren Dienst nicht trewlich verrichteten, sonder ob den eingerissenen
mißbreuchen hielten, welche offt ein lange zeit geschach, da musten die Fürsten
vnd Propheten, so Gott jeder zeit zu seiner gehorsame erwecket, die
ware Göttliche ᵇ Religion wider auff bringen vnd befürderen, auch dem gea)
wohl Drf. wir.
b) Christliche (Druckfehlerverzeichnis Bl. CCXCIIIIb f.).
1. (Lebens-)Unterhalt.
2. das Bedürfnis.
3. vor.
4. irgendein.
5. speziell, besonders.
6. das best so: so gut wie.