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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Bucer, Martin [Oth.]; Wilhelmi, Thomas <PD Dr.> [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 11,3): Schriften zur Kölner Reformation — Gütersloh, 2006

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https://doi.org/10.11588/diglit.30232#0052
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48 bestendige verantwortung

in der gehorsam Christi fort fahren müssen. Wie schuldiglich wir nu diß gethan,
würd in der Widerlegung des Gegenberichts weiter zu erkennen gegeben.

Zum Sechsten: Als die Dichter des Gegenberichts vnderstehn ¹ , den einfeltigen
einzubilden, das diß vnser fürhaben Christlicher Reformation dem 5
jüngsten Regenspurgischen Abscheid ² nit (wie wir fürgeben) gemäß noch vns
vermög desselben beuolhen, sonder dem stracks entgegen vnnd vns dermaß
fürzunemen verbotten sein solte, Vnnd, dem destomehr ansehens vnnd
scheins zu machen, gerne einfüren wollen, Die weil die Artickel der Religion,
dauon im gesprech zu Regenspurg gehandlet, auff das Concili oder eins 10
Reichs versamblung auffgeschoben sein ³ , den Protestierenden ⁴ auch verbotten,
die Artickel, im gesprech vergliechen ⁵ ,zu vberschreiten, So hab vns daruber,
ein solche Reformation, wie vnser Bedenckens ist, für zu nemen, nit geburt
⁶ etc., Jtem, das der selbig Abscheid den Prelaten beuelhe, Reformation
auff zu richten, aber nicht für jre person allein noch mit rath etwa frembder, 15
vnbewerter leuth, sonder vnder jnen vnd den jren, die jnen vnderworffen sein,
vnnd das doch also, das den Augspurgischen Abscheide ⁷ dadurch nichts benomen,
sonder, wo sich deß halben mißuerstandt zu tragen würd, darinnen
Keyserlicher Maiestet declaration erwarten, Auch das die Protestierende niemandt
zu sich bewegen noch ziehen sollen. Auff diese Gegenwurff zu antwor- 20
ten, sagen wir erstlich also: Einmal ist vns inn gemeltem Abscheidt ⁸ aufferlegt,
ein Christliche Ordnung vnd Reformation fürzunemen vnd auff zu richten,
die zu guter, geburlicher vnd heilsamer Administration der Kirchen fürderlich
vnd dienstlich sey, Auch vber solche Ordnung vnnd Reformation ernst-

1. Gropper, Christliche und Catholische Gegenberichtung, Bl. [ava]–[avb].

2. Abschied des Reichstags von Regensburg vom 29. Juli 1541. Edition dieses Reichstagsabschieds
bei Schmauss/Senckenberg, Neue und vollständigere Sammlung der Reichs-
Abschiede, Teil II, S.428–444.

3. Im Regensburger Abschied vom 29. Juli 1541 wurde der Augsburger Abschied von
1530 bestätigt, und es wurden ein Generalkonzil und ein neuer Reichstag in Aussicht genommen.
Schmauss/Senckenberg, Neue und vollständige Sammlung der Reichs-Abschiede,
Teil II, S.430 (§ 2 und 4). Vgl. dazu TRE 28,S.464 und 659f.; Bizer, Reformationsgeschichte,
S. K 121–125; Remy, Die Reichsreligionsgespräche; Greschat, Martin Bucer, S.188–192.

4. Bezeichnung für die protestantischen Stände. Sie kommt wiederholt auch im Abschied
des Reichstags von Regensburg vom 29. Juli 1541 vor, so z.B.in§8, 19 und 24. Schmauss/
Senckenberg, Neue und vollständigere Sammlung der Reichs-Abschiede, Teil II, S.431, 433
und 434. Vgl. auch unten S.51.
5. zur Übereinstimmung gebracht.
6. gebührt.
7. Abschied des Reichstags von Augsburg vom 19. November 1530. Edition dieses
Reichstagsabschieds bei Schmauss/Senckenberg, Neue und vollständigere Sammlung der
Reichs-Abschiede, Teil II, S.306–345.

8. Abschied des Reichstags von Regensburg vom 29. Juli 1541,§25. Schmauss/Senckenberg,
Neue und vollständige Sammlung der Reichs-Abschiede, Teil II, S. 434. Vgl. auch Abschied
des Reichstags von Augsburg vom 19. November 1530, § 1. Schmauss/Senckenberg,
Neue und vollständigere Sammlung der Reichs-Abschiede, Teil II, S.307–308.
 
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