52 bestendige verantwortung
mißuerstandt zwischen vns hinzulegen ¹ , der jn ² auch von Gott vnd Apostolischer
Tradition gebotten, aber vber vnser so vilfeltigs begeren vnd ansinnen
durch sie gentzlich abgeschlagen ist.
Souil die Protestierende ³ belanget, seindt wir zu jnen weyter nit dan zu allen
denen, die gern Christen sein vnd Gottes wort geleben wolten, bewegt 5
noch gezogen, haben mit jnen nichts vberal mehr dan mit andren Christen
vnd glidmassen des Reichs zu thun. Wir wissen, das wir mit jedermenniglich,
der Gott anrüffet vnd Christo, dem HERREN, glauben gibt, in Christo, dem
HERREN, wie vns der HERR gepeutet ⁴ , eins sein sollen ⁵ . Nach dem vns dan
auch alle vnd jede Stende im Reych auß gemeyner Reychs ordnung zugethan 10
sein, also wolten wir vns auch gegen allen vnd jeden aller gebür nach gern erzeygen
vnd beweisen. Ob sie dan sagen wolten, das vnser Bedencken der
Christlichen Reformation vnd thätlicher verbesserung in etlichen vns vertrauweten
Kirchen angerichtet sich mit der Protestieren- | cijb | den Confession vnd
haltung vergleichen ⁶ solt, So mögen wir doch das jene, das Christlich vnd gut, 15
ja auch zur seligkeit nötig, vmb des willen, das es mit jhrer Confession vberein
kompt, nit verwerffen noch verlassen, versehen vns auch nit, das von jemand
erbars Christliches gemüts vns das zu argem ᵃ fürgeworffen werden könne,
sonderlich dieweil sichs nit anders befindet, dan das dasselbige vnser Bedencken
vnd fürgenomens verbesseren vns also in Gottes Wort gewißlich beuoh- 20
len vnd aufferlegt ist.
Zu dem allen hatt die Keys. M. ⁷ eben dieselbige wort des Abscheids, Das
die Protestierenden niemand zu sich bewegen sollen ⁸ , mit diesen worten erkla
ᵉ ret ⁹ , Das das wort »bewegen« den verstand ¹⁰ haben soll, das die Verwandten
der Augspurgischen Confession hinfür ¹¹ keim Stand der andren Religion 25
sein vnderthan abpracticieren ¹² ,inschutz oder schirm nemen sollen vnd hiedurch,
ob sich jemandt sonst zu jhrer Religion begeben wolt, dem das vnbea)
wohl Drf. argen.
1. zu schlichten, abzutun. Götze, S.123.
2. ihnen.
3. Vgl. oben S.48, Anm. 4.
4. gebietet, befiehlt.
5. Vgl. Joh 17,21.
6. in Einklang bringen.
7. Kaiserliche Majestät.
8. Vgl. oben S.51, Anm. 11.
9. »Begeren dem nach gantz gnedigs fleiß an euch, jr wöllet dem also bestendigklich
nachkommen, Euch mitt nichten da von abweisen, noch zu eynicher neuwerung bewegen
lassen, Auch euwere verwanten darzu wisen vnd halten, das sie gleicherweise auch bestendig
pleiben vnd verharren...«. Schreiben Kaiser Karls V. vom 8. August 1543 an Pröpste,
Dekan, Kapitel und den gemeinen Klerus von Köln. Abdruck in: Gropper, Christliche und
Catholische Gegenberichtung, Bl. biiija. Vgl. unten S.53, Anm. 5.
10. Sinn.
11. fernerhin.
12. zum Abfall bewegen. Frühneuhochdt. WB 1, Sp.271.
mißuerstandt zwischen vns hinzulegen ¹ , der jn ² auch von Gott vnd Apostolischer
Tradition gebotten, aber vber vnser so vilfeltigs begeren vnd ansinnen
durch sie gentzlich abgeschlagen ist.
Souil die Protestierende ³ belanget, seindt wir zu jnen weyter nit dan zu allen
denen, die gern Christen sein vnd Gottes wort geleben wolten, bewegt 5
noch gezogen, haben mit jnen nichts vberal mehr dan mit andren Christen
vnd glidmassen des Reichs zu thun. Wir wissen, das wir mit jedermenniglich,
der Gott anrüffet vnd Christo, dem HERREN, glauben gibt, in Christo, dem
HERREN, wie vns der HERR gepeutet ⁴ , eins sein sollen ⁵ . Nach dem vns dan
auch alle vnd jede Stende im Reych auß gemeyner Reychs ordnung zugethan 10
sein, also wolten wir vns auch gegen allen vnd jeden aller gebür nach gern erzeygen
vnd beweisen. Ob sie dan sagen wolten, das vnser Bedencken der
Christlichen Reformation vnd thätlicher verbesserung in etlichen vns vertrauweten
Kirchen angerichtet sich mit der Protestieren- | cijb | den Confession vnd
haltung vergleichen ⁶ solt, So mögen wir doch das jene, das Christlich vnd gut, 15
ja auch zur seligkeit nötig, vmb des willen, das es mit jhrer Confession vberein
kompt, nit verwerffen noch verlassen, versehen vns auch nit, das von jemand
erbars Christliches gemüts vns das zu argem ᵃ fürgeworffen werden könne,
sonderlich dieweil sichs nit anders befindet, dan das dasselbige vnser Bedencken
vnd fürgenomens verbesseren vns also in Gottes Wort gewißlich beuoh- 20
len vnd aufferlegt ist.
Zu dem allen hatt die Keys. M. ⁷ eben dieselbige wort des Abscheids, Das
die Protestierenden niemand zu sich bewegen sollen ⁸ , mit diesen worten erkla
ᵉ ret ⁹ , Das das wort »bewegen« den verstand ¹⁰ haben soll, das die Verwandten
der Augspurgischen Confession hinfür ¹¹ keim Stand der andren Religion 25
sein vnderthan abpracticieren ¹² ,inschutz oder schirm nemen sollen vnd hiedurch,
ob sich jemandt sonst zu jhrer Religion begeben wolt, dem das vnbea)
wohl Drf. argen.
1. zu schlichten, abzutun. Götze, S.123.
2. ihnen.
3. Vgl. oben S.48, Anm. 4.
4. gebietet, befiehlt.
5. Vgl. Joh 17,21.
6. in Einklang bringen.
7. Kaiserliche Majestät.
8. Vgl. oben S.51, Anm. 11.
9. »Begeren dem nach gantz gnedigs fleiß an euch, jr wöllet dem also bestendigklich
nachkommen, Euch mitt nichten da von abweisen, noch zu eynicher neuwerung bewegen
lassen, Auch euwere verwanten darzu wisen vnd halten, das sie gleicherweise auch bestendig
pleiben vnd verharren...«. Schreiben Kaiser Karls V. vom 8. August 1543 an Pröpste,
Dekan, Kapitel und den gemeinen Klerus von Köln. Abdruck in: Gropper, Christliche und
Catholische Gegenberichtung, Bl. biiija. Vgl. unten S.53, Anm. 5.
10. Sinn.
11. fernerhin.
12. zum Abfall bewegen. Frühneuhochdt. WB 1, Sp.271.