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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Bucer, Martin [Oth.]; Wilhelmi, Thomas <PD Dr.> [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 11,3): Schriften zur Kölner Reformation — Gütersloh, 2006

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https://doi.org/10.11588/diglit.30232#0058
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54 bestendige verantwortung

wie die an sein M. ¹ gelangt, in schrifften verfassen vnd an die vnsere vom
Thumcapittel vnd Clerisei in vnser Stat Cöllen verfertigen oder villeicht den
jenen, so jrem beuelh nach oder auß sonderlicher jrer gewonlicher geistlichen
andacht vmb die sachen angehalten, zu stellen lassen. Aber es sei vmb solch
practicieren, wie es wölle, das würdt sich aber mit der warheit nimermehr er- 5
finden, das wir solche Prediger oder andere zu vns beruffen oder gebraucht
haben, die, jemand der vnseren, wir geschweigen ² die Clerisei in vnser Stat
Cöllen, von vnser alten, waren Christlichen Religion abzuwenden vnd einer
newen anhengig zu machen, vnderstanden. So wolten wir auch vngern durch
vns selb oder andere einig ³ newerung in Religion, Glauben vnd Gottes dien- 10
sten einführen. Was aber in dem fürgenomen oder in vnserm Bedencken der
Reformation begriffen, das ist in dem wort Gottes gegründet vnd darumb
kein newerung, sonder der rechten, alten, waren Christlichen Religion gema
ᵉ ß, wie sich dan das vor Gott vnnd bey allen recht verstendigen Christen gewißlich
auch auß vnserm fürgegeben Bedencken gnugsam befunden vnd noch 15
vberflussig ⁴ in der Widerlegung des Gegenberichts darthan vnd auß geführet
werden soll. Weil nun dem also, so hat ein jeder wol zu erkennen, das die widerwertigen
Christlicher verbesserung gemelte schrifften bei der Keis. M. mit
vnwarheit außbracht haben vnd das darumb solche schrifften die vnsern gegen
vnseren Christlichen fürhaben nicht vortragen mögen. Nach dem auch 20
dieselben schrifften weiters nit wöllen, dan das kein beschwärlich newerung
in der Religion vnd Gottes diensten eingeführt oder zugelassen werde, vnd
wir nichts wenigers vorhaben, so ist auch auß dem offenbar, das diese Keis.
schrifften vns mit keinen fugen ⁵ können oder mögen entgegen geworffen
werden. Sonderlich aber dweil wir der Keis. M. vnser Christlich vorhaben 25
vnderthänigst angezeigt, jr vnser Bedencken zugestalt ⁶ vnd vns erbotten, von
allem dem, das wir auß grund Göttlichs worts können bericht werden, vns nit
vom HERREN Christo beuohlen vnd aufferlegt sein, gern abzustehn vnd vns
eins | ciijb | bessern weisen zu lassen, hinwider auch sein Keyserlich Maiestat
auffs vnderthänigest gebetten, das sein Keyserliche Maies. vns in dem allen, 30
das sein gewissen grundt in Gottes Wort hat vnd dauon wir on Gottes zorn
nit abstehen mögen, befürderen oder doch nit verhindern wölle etc. Darauff
wir der Keyserlichen Maiestat gnediger antwort noch erwarten sein vnnd derwegen
in dem keiner vngehorsam gegen der Keyserlichen Maiestat (wie die
vnseren vns wider jhr gepür vnd vilfeltig pflicht gern zumessen vnd wir jhn ⁷ 35

1. Kaiserliche Majestät.
2. schweigen (von).
3. andere einig: irgendeine andere.
4. überreich, im Übermaß.
5. Berechtigungen.
6. zugestellt.
7. ihnen.
 
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