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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 12): Schriften zu Kirchengütern und zum Basler Universitätsstreit (1538 - 1545) — Gütersloh, 2007

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https://doi.org/10.11588/diglit.30233#0104
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Nr. 4
Replik Bucers auf Herzog Heinrich d. J.
von Braunschweig-Wolfenbüttel
Die fürstliche Schrift
17. April 1539

Einleitung
1. Entstehung und Inhalt
Diese Schrift gehört in den Zusammenhang des langen und erbitterten Konflikts
zwischen dem altgläubigen Herzog Heinrich d.J. von Braunschweig-Wolfenbüt-
tel1 und dem Rat seiner evangelisch gewordenen Landeshauptstadt. Von dem Zeit-
punkt an, als sich Braunschweig der Reformation anschloß, hatte der Stadtrat ohne
Rücksicht auf die formellen Rechte des Landesherren evangelische Prediger einge-
setzt und zur Finanzierung dieser Stellen selbstbewußt auf das Pfarrvermögen zu-
rückgegriffen. Daß der Braunschweiger Rat auch die im landesherrlichen Besitz
liegenden Stifte St. Blasien und St. Cyriacus sowie das wohlhabende Benediktiner-
kloster St. Agidien zunehmend in sein Visier nahm und den reichen Güterbesitz des
letzteren durch ein Kuratorium von Bürgern mittelbar verwalten ließ, erzürnte den
Herzog zusätzlich. Obwohl die Umstände dieses Konflikts relativ gut erforscht
sind2, ist die spezifische Schrift Heinrichs, auf die Bucer sich in der vorliegenden
Replik bezieht, unbekannt3. Der Inhalt derselben läßt sich jedoch aufgrund von
Bucers penibler Aufzählung fast aller Anklagepunkte des Herzogs gut rekonstruie-
ren.
Der Schmalkaldische Bund tagte in Frankfurt am Main vom 13. Februar bis 23.
April 15 39.4 Bucer selbst hielt sich dort für fast die gesamte Dauer des Bundestages
auf, nämlich vom 12. Februar bis 22. April.5 Da Bucer die vorliegende Replik wäh-
rend seines Frankfurter Aufenthaltes abschloß6, ist es denkbar, daß er die Anklage-
1. Zu ihm vgl. unten S. 110, Anm. 1.
2. Vgl. etwa Spieß, Geschichte der Stadt Braunschweig, S. 65 —88 und Petri, Herzog Heinnch der
Jüngere, S. 134-141.
3. Sie konnte bei einem Besuch lm Stadtarchiv Braunschweig mcht ermittelt werden. Spieß, Ge-
schichte der Stadt Braunschweig, S. 69 eiwähnt eine 50 Punkte umfassende Anklageschnft Hein-
nchs gegen die Stadt Braunschweig, die auf dem Landtag zu Gandersheim 1533 verlesen wurde.
Diese kann aber Bucer mcht vorgelegen haben, denn die von dem Straßburger Reformator repli-
zierte Schnft Heinnchs nahm zu den vom Rat der Stadt Braunschweig 1538 ausgewiesenen altgläu-
bigen Pnestern eindeutig Stellung (vgl. unten S. 127,13 — 32). Außerdem war dem Braunschweiger
Rat kein Exemplar der Anklageschrift von 1533 ausgehändigt worden.
4. Haug-Moritz, Der Schmalkaldische Bund, S. 603, Nr. 52; vgl. auch Pol. Cor. II, S. 542-603 und
Spieß, Geschichte der Stadt Braunschweig, S. 73 f.
5. Vgl. Rott, Liste alphabetique, S.99; Greschat, Bucer, S. 176; BDS 9,1, S.9.
6. Vgl. unten S. 150,6.
 
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