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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 12): Schriften zu Kirchengütern und zum Basler Universitätsstreit (1538 - 1545) — Gütersloh, 2007

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https://doi.org/10.11588/diglit.30233#0108
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104 4- REPLIK auf heinrich von braunschweig-wolfenbuttel
schriebenen Text bestand; dieser Schreiber scheint von einer Handschrift Bucers
während des Frankfurter Bundestages kopiert und nicht alle Worte verstanden zu
haben, denn nur so erklären sich die fast willkürlich wirkenden Auslassungen, die
Bucer in einem zweiten Durchgang, wohl noch während seines Frankfurter Aufent-
haltes, eigenhändig ergänzt hat1. Wahrscheinlich hat in einem späteren Arbeitsgang
Hand i das ganze Manuskript nochmals abzuschreiben begonnen, ist aber nur bis
fol. 24iv gekommen (dementsprechend befinden sich im Abschnitt fol. 234^-241^
keine Eintragungen Bucers).
Bei der Transkription wird der Nasalstrich, den Hand 1 über doppeltes n gele-
gentlich setzt, ignoriert, d. h. letzteres wird in dem Fall nicht als »nnn«, sondern als
»nn« wiedergegeben. Dasselbe gilt für das willkürlich hinzugefügte Verdoppelungs-
zeichen für Schluß-r, etwa bei »wir«.
Im Zuge der späteren Archivierung wurde das gesamte Konvolut mit der nieder-
deutschen, sich auf fol. 233^ befindenden Uberschift versehen: ».9. Rathslach d[o-
mini] Martini Buceri signert2 mith .9.«.

1. Vgl. etwa seine Ergänzungen auf S. 128,20 und S. 129,15 f.
2. sc. signiert; zur Form vgl. Grimm 16 (= X,i), Sp. 966.
 
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