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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Haaf, Susanne [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0019
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EINLEITUN G


großen Verzicht auf die eigenen Gesprächsprämissen eine Diskussionsgrundlage zu
schaffen und aufrecht zu erhalten.
Nach anfänglichen Zweifeln am Zustandekommen des Gesprächs, nachdem der
kaiserliche Gesandte Pedro de Malvenda dieses offen für nichtig erklärt hatte und
sich auch die Präsidenten in Vorgesprächen gegenüber den evangelischen Delegier-
ten deutlich für die Bewahrung des alten Glaubens und für das Trienter Konzil aus-
gesprochen hatten (Nr. 6), konnte Bucer schließlich am 23. Januar doch von der be-
vorstehenden Eröffnung berichten (Nr. 7). Zwei Sendungen mit Berichten und
Kopien der einschlägigen Dokumente zum Kolloquiumsverlauf schickte der Straß-
burger Reformator am 12. Februar (Nr. 8 und 9) sowie am 12. März (Nr. 10-13) an
seine Herren in Straßburg. Sie dokumentieren die langwierigen Diskussionen um
eine für alle Seiten akzeptable Geschäftsordnung und geben Einblicke in den Ver-
lauf der eigentlichen theologischen Debatte, die nicht allein aufgrund wörtlicher
Protokollführung äußerst schwerfällig verlief und dabei nicht über die Rechtferti-
gungslehre hinausgelangte. Auch der dreitägige Versuch eines freien Gesprächs
zeigte deutlich, daß angesichts verhärteter Fronten keinerlei Aussicht auf eine An-
näherung der Positionen bestand. Selbst hinsichtlich der Grundlage der Debatte
herrschte Uneinigkeit: Der Kaiser hatte in seiner Instruktion die Confessio Augu-
stana zugrunde gelegt, Malvenda entfaltete seine Rechtfertigungsauffassung jedoch
frei davon, und Bucer rief schließlich zur Besinnung auf den 1541 bereits vergliche-
nen Rechtfertigungsartikel des Regensburger Buchs auf. Am 24. Februar wurden
die Verhandlungen jäh unterbrochen durch das Eintreffen der zweiten kaiserlichen
Resolution zur Geschäftsordnung, die den protestantischen Wünschen in keinem
Punkt entgegenkam. Erneut stand die Geschäftsordnung selbst auf der Tagesord-
nung. Die entsprechenden Verhandlungen verliefen jedoch erfolglos, zumal die Prä-
sidenten nun den Vorsitz in einem Gespräch verweigerten, das den kaiserlichen
Instruktionen nicht in allen Punkten entsprach. Am 12. März baten die evangeli-
schen Delegierten ihre Herren und Oberen um weitere Instruktionen aufgrund der
neuen Entwicklungen und empfahlen angesichts der Aussichtslosigkeit der Ver-
handlungen ihre Abberufung aus Regensburg (Nr. 12 und 13). Auch Kurfürst Jo-
hann Friedrich von Sachsen hatte in Reaktion auf die zweite kaiserliche Resolution
seinerseits bereits ein Abberufungsschreiben an alle Delegierten ausgestellt, welches
am 17. März in Regensburg eintraf. Nach gründlichem Abwägen unterstützte Bucer
letztlich den Wunsch der sächsischen Delegation zur Abreise, noch bevor weitere
Instruktionen des Landgrafen eingetroffen waren. Am 20. März übergab er gemein-
sam mit einigen Kollegen eine entsprechende Protestation (Nr. 14) und verließ tags
darauf die Stadt. Unmittelbar im Anschluß an seine Abreise sah sich der Straßbur-
ger Reformator zu Rechtfertigungen dieser Entscheidung genötigt: Am 26. März
schrieb er in dieser Sache an den Kolloquiumspräsidenten Julius Pflug (Nr. 15); am
5. April erörterte er gegenüber Philipp von Hessen diesen Schritt (Nr. 16); Anfang
Mai verfaßte er einen Entwurf zur Rechtfertigung der Abreise gegenüber dem Kai-
ser, der, ungehalten über die Ereignisse in Regensburg, allein die evangelischen De-
legierten für das Scheitern des Kolloquiums verantwortlich gemacht hatte (Nr. 17).
Die Möglichkeit, zurückzukehren und in anderem Rahmen das Kolloquium fortzu-
 
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