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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Haaf, Susanne [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0249
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Nr. 4
Zwei Decret des Trientischen Concili

[Ende April/Anfang Mai] 1546

Einleitung
1. Entstehung
Als Bucer die im folgenden edierte Schrift verfaßte, war er bereits vom Religionsge-
spräch in Regensburg nach Straßburg zurückgekehrt.1 Seitdem die Protestanten
das Kolloquium Mitte März vorzeitig verlassen hatten,2 lastete auf ihnen der Vor-
wurf, einen Ausgleich in der Religionsfrage überhaupt nicht anzustreben. Dieser
Eindruck wurde dadurch noch verstärkt, daß sie ihre Teilnahme an dem am 13. De-
zember 1545 in Trient eröffneten Konzil weiterhin verweigerten.3 Großer Druck
ging dabei nun vonseiten des Kaisers aus, der die Protestanten für den Abbruch der
Regensburger Verhandlungen allein verantwortlich machte.4 Gleichzeitig gaben
die wenigen Nachrichten, die aus Trient übermittelt wurden,5 Anlaß zur Sorge. Be-
reits mit den ersten Dekreten hatten die Konzilsväter dogmatische Fragen entspre-
chend der römisch-katholischen Lehrmeinung entschieden und damit einen Kom-
promiß zur Religionsfrage auch auf Reichsebene unmöglich werden lassen.6 So
legte das Dekret >Sacrosancta< den biblischen Kanon fest und bekräftigte darüber
hinaus die Gültigkeit der Traditionen, während das sog. >Vulgatadekret< die lateini-
sche Vulgata zur normativen Bibelfassung erklärte.7 Diese beiden Dekrete, die auf
der vierten Konzilssitzung vom 8. April 1546 verabschiedet worden waren, behan-
delte Bucer in der hier edierten Druckschrift und gab sie dabei, mit kritischen Kom-
mentaren versehen, in deutscher Ubersetzung heraus. Dabei ging es ihm nicht allein
darum, die Dekrete inhaltlich zu widerlegen, sondern auch darum, zu zeigen, daß
das päpstliche Konzil in Trient in keiner Weise dem lange geforderten und verspro-
chenen allgemeinen, freien und christlichen Konzil an einem deutschen Ort ent-

1. Vgl. Greschat, Martin Bucer, S. 235 f.
2. Zur vorzeitigen Abreise der Protestanten vom Regensburger Religionsgespräch s. unten
S. 446-448.
3. Vgl. Stakemeier, Trienter Lehrentscheidungen und reformatonsche Anhegen, S.79—81;
Brockmann, Flug- und Streitschnften, S. 312 f.; Stupperich, Die Reformatoren und das Tndentinum;
s. auch oben S. 22.
4. S. unten S. 490.
5. Vgl. Stupperich, Die Reformatoren und das Tndentinum, S. 42.
6. Vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S. 497.
7. Vgl. Jedin II, S. 76 h; de la Brosse, Lateran V und Trient, S. 286—290; Stupperich, Die Reforma-
toren und das Tridentinum, S. 45; für eine Edition der Dekrete vgl. CT 5, S. 90-92; COD 3, S. 663-
665.
 
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