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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Haaf, Susanne [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0344
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34°

9- ERSTER BERICHT DER EVANGELISCHEN DELEGIERTEN

der Bericht zunächst die langwierigen Verhandlungen um die Geschäftsordnung,
die direkt auf die Eröffnung des Gesprächs folgten (fol. i6r-22r), um dann den äu-
ßeren Verlauf der sich anschließenden theologischen Debatte darzustellen. Den
Auftakt dieser Debatte bildete am 5. Februar die nach einer einleitenden Protesta-
tion zur Geschäftsordnung (fol. 22v-2)r) vorgetragene Proposition des altgläubigen
Theologen Pedro de Malvenda zur Rechtfertigungslehre (fol. 22v-2^r). Darin ent-
sprach er zwar der kaiserlichen Proposition, indem er die Themen der ersten drei
Artikel der Confessio Augustana übersprang, behandelte dann jedoch, entgegen der
kaiserlichen Vorgabe, nicht den Artikel 4 der Confessio, sondern entfaltete seine
Rechtfertigungsauffassung frei davon. Malvenda beschloß seine Rede durch eine
Reihe von Thesen zur Justification. Für die protestantische Seite reagierte Bucer am
6. Februar zunächst auf Malvendas Einleitung zur Geschäftsordnung, wobei er be-
sonders deren Einhaltung im Rahmen der theologischen Debatte anmahnte und
eine auf Georg Major zurückgehende Protestation verlas (fol. 24rv). Vom 9. bis zum
11. Februar hielt Bucer seine Gegenproposition zu Malvendas Ausführungen zur
Rechtfertigungslehre (fol. 2 jr—26r). Der hier edierte Bericht, der am 10. Februar ab-
bricht, stellt nicht so sehr die Inhalte der theologischen Debatte dar, sondern schil-
dert vor allem die wiederkehrenden Streitigkeiten zur Geschäftsordnung, die sich
zum einen aus der Vermischung der diesbezüglichen Stellungnahmen mit der theo-
logischen Diskussion, zum anderen aus der Lösung von der Confessio Augustana
ergaben (fol.23^-24“) 25™). Die theologische Debatte faßt der Bericht dann hin-
sichtlich ihrer wesentlichen Inhalte am Schluß der Darstellungen zusammen
(fol. 26™).1 Mit einer resümierenden Einschätzung zu den kaiserlichen Delegierten
schließt der Bericht (fol.2 jr).

3. Wirkung
Im oberdeutschen Raum basierte die Berichterstattung aus Regensburg auf dem hier
edierten ersten Bericht. Ihm folgte ein weiterer, ähnlich konstituierter Bericht, den
Bucer am 12. März an die Dreizehn in Straßburg sandte.2 Die kursächsischen Ver-
treter sandten eigene Berichte nach Wittenberg.3
Die im vorliegenden Bericht geschilderten Ereignisse stellte Bucer ein weiteres
Mal ausführlich 1548 in seinen >Disputata Ratisbonae< dar.4

1. Ausführlicher geht Bucer m seinen >Disputata Ratisbonae<, S. 24—104, auf die Inhalte des er-
sten Teils der theologischen Debatte ein.
2. Ed. unten S. 381-412.
3. Ed. Vogel, Religionsgespräch, Quellenanhang 3a—3g, S. 525 — 559.
4. Vgl. Bucer, Disputata Ratisbonae, S. 6-103.
 
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