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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Haaf, Susanne [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0343
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9- ERSTER BERICHT DER EVANGELISCHEN DELEGIERTEN

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tenn underschiedlich gnediglich zuvernehmen.«1 Damit wird der vorliegende Be-
richt gemeint sein, der in diesem Zusammenhang ebenfalls nach Hessen gesandt
wurde.2
Bucer schickte seinen Bericht am 12. Februar mit Beilagen an die Dreizehn in
Straßburg, die ihn am 21. Februar erhielten und am Tag darauf zur Kenntnis nah-
men.3 Der Bericht beginnt mit einer Grußformel und endet nach einigen persönli-
chen Bemerkungen mit einem Segenswunsch Bucers an die Empfänger.4 Es ist also
kein Begleitbrief Bucers an die Dreizehn verloren gegangen, wie von Gerber und
Bernays vermutet.5 Die mitgesandten Beilagen wurden von Bucer innerhalb des
Berichts angekündigt.6 Hierzu gehört der Entwurf der Präsidenten für eine Ge-
schäftsordnung, den diese am 3. Februar 1546 im Anschluß an die diesbezügliche
Debatte vorgelegt hatten,7 sowie das Responsum der protestantischen Teilnehmer
vom gleichen Tag.8 Als dritte Beilage sandte der Reformator einen gemeinsamen
Text der protestantischen Delegierten für ihre Fürsten und Oberen vom 10. Februar
mit, in dem angesichts des bisherigen Verhandlungsverlaufs um Instruktionen für
ein weiteres Vorgehen gebeten wird.9 Bucer schickte den Bericht, vermutlich zu-
sammen mit Frechts Sendung, über Ulm nach Straßburg,10 was wohl darin begrün-
det liegt, daß Bucers Diener Vitus zum Zeitpunkt der Sendung noch nicht nach Re-
gensburg zurückgekehrt war.11

2. Inhalt12
Während die protestantischen Berichte über den Gesprächsverlauf nach dem 10. Fe-
bruar voneinander abweichen,13 stehen die vier Fassungen des ersten Berichts ein-
ander sehr nah. Entsprechend dem Gesprächsverlauf der ersten Tage dokumentiert

1. Nebelsiecky Elf Briefe und Aktenstücke, S. 132. Ein Exemplar des Bnefes findet sich auch m
Marburg StA, Best. 3, Pol. Arch., Nr. 863, fol. 36r— 37V.
2. Vgl. Lenz II, S. 400 Anm. 2. Darauf weist auch die Inhaltsangabe Wolrads und Pistonus’ zu
den angeführten »schrifftenn« hin; vgl. die Edition bei Nebelsieck, Elf Bnefe und Aktenstücke,
S. 132. Bucers eigener Brief an Philipp aus diesen Tagen enthält keine weiteren Schilderungen zu den
Gesprächen, sondern verweist auf das Schreiben der hessischen Gesandten; vgl. Lenz II, S. 400.
3. Dies geht aus dem Erhaltvermerk von der Hand Jakob Sturms am Schluß der hier edierten
Fassung hervor; s. unten S. 361 Anm.f; vgl. auch PC 4,1, Nr. 26 Anm. 5.
4. S. unten S. 344, 361.
5. Vgl. PC4,i,Nr.26.
6. S. unten S. 352,11-21; 360,12-14.
7. S. dazu oben S.332f. mit S.333 Anm. 1.
8. Für eine Edition dieses Textes s. oben S. 331—337.
9. S. dazu unten S.413-434.
10. S. unten S. 360 h
11. Vgl. Wolrad, Tagebuch, S. 296. Vitus war von Bucer damit beauftragt worden, seine Bnefe
vom 18. Januar dem Landgrafen und Jakob Sturm zu überbrmgen; s. oben S.295.
12. Zu den in diesem Bericht geschilderten Ereignissen vgl. auch Vbge/, Religionsgespräch,
13. S. dazu unten S. 381-383.
 
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