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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Haaf, Susanne [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0328
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Nr. 7
Brief Bucers an die Dreizehn zu Straßburg

23. Januar 1546

Einleitung
1. Entstehung
Mit seinem Schreiben an die Dreizehn der Stadt Straßburg vom 23. Januar 1546, das
erst am 18. Februar in Straßburg eintraf,1 schloß Bucer an seinen ersten Brief aus
Regensburg vom 18. Januar an, in welchem er ausführlich über das Treffen mit dem
Präsidenten, Bischof Moritz von Hutten, am 14. Januar berichtet hatte.2 Zwei Tage
nach diesem Treffen, am 16. Januar, waren zwei Schreiben des sächsischen Kurfür-
sten Johann Friedrich in Regensburg an die evangelischen Delegierten einerseits und
an die Kolloquiumspräsidenten andererseits eingetroffen.3 Darin entschuldigte er
die Verzögerung der sächsischen Delegation, versprach deren baldiges Eintreffen
und gestand die Aufnahme der Verhandlungen noch vor ihrer Ankunft zu.4 Am
Vormittag des 18. Januar überreichten Bucer, Pistorius und Balthasar von Gültlin-
gen dem Präsidenten Moritz von Hutten das Schreiben des Kurfürsten und erklär-
ten sich auf dieser Grundlage bereit, die Gespräche in Abwesenheit der sächsischen
Delegation aufzunehmen.5 Für einen Gesprächsbeginn fehlte es zu diesem Zeit-
punkt allerdings noch an einer Instruktion des Kaisers, die erst tags darauf in Re-
gensburg eintraf.6 Daraufhin besprachen die Präsidenten mit dem Regensburger
Rat und dem kaiserlichen Stadthauptmann Georg von Loxan am 20.Januar die
Frage der Räumlichkeiten für das anstehende Gespräch.7 Einen Tag später trafen
auch die sächsischen Delegierten Georg Major und Lorenz Zoch ein.8 Zum Zeit-
punkt der Abfassung des hier edierten Briefes stand der Eröffnung des Gesprächs
somit nichts mehr im Wege, die durch Moritz von Hutten allerdings erst für Mitt-
woch, den 27. Januar, angesetzt worden war.9

1. Vgl. den entsprechenden Erhaltvermerk auf fol. 15'.
2. Ed. oben S. 302 — 319. Den Zusammenhang zwischen beiden Berichten stellt Bucer selbst her,
indem er auf sein vorangegangenes Schreiben hinweist; s. unten S. 327,4—9.
3. Sie waren am 7. Januar ausgefertigt worden.
4. S. dazu oben S. 316 mit Anm. 7.
5. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 298 f.; s. auch unten S. 316 f.
6. Vgl. Vogely Religionsgespräch, S.288—291, 298h Die Instruktion war bereits am 8. Januar in
Utrecht ausgefertigt worden. Der kaiserliche Brief und die Instruktion sind ediert ebd., Quellenan-
hang Nr.4, S. 560-562.
7. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 315.
8. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S.299.
9. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 314, 318.
 
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