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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Haaf, Susanne [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0335
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Nr. 8
Responsum der evangelischen Delegierten auf den Vorschlag
der Kolloquiumspräsidenten zur Geschäftsordnung
[3. Februar] 1546

Einleitung
1. Entstehung
Am 3. Februar 1546 überreichten Bucer und Balthasar von Gültlingen den Präsi-
denten ein Responsum zu der revidierten Geschäftsordnung, welche die Präsiden-
ten den protestantischen Delegierten am Morgen desselben Tages sowie den altgläu-
bigen Teilnehmern bereits am Tag zuvor vorgelegt hatten.1 Dieses Responsum war
die erste offizielle, schriftliche Stellungnahme von protestantischer Seite in einer
langen Geschäftsordnungsdebatte, die das Gespräch von Beginn an belastete und
schließlich zum Abbruch desselben führte.2
Am Mittwoch, dem 27. Januar, war das Kolloquium nach langem Warten offiziell
eröffnet worden.3 Direkt im Anschluß an die Gesprächseröffnung hatten die Präsi-
denten die kaiserliche Resolution zur Geschäftsordnung, die auf den 8. Januar da-
tierte, jedoch erst am 19. Januar eingetroffen war,4 in modifizierter Form5 verlesen
lassen. Grundsätzlich stimmten beide Seiten der Resolution zu, jedoch führte die
Protokollfrage zu einem Konflikt. In der kaiserlichen Resolution wurde diese Frage
nicht angesprochen, doch schlugen die Präsidenten auf Bucers Nachfrage hin6 vor,
lediglich Ergebnisprotokolle durch zwei von ihnen benannte Notare anfertigen zu
lassen, die jene Artikel enthielten, über welche eine Einigung erzielt werden konnte.
Nur im Falle der Uneinigkeit sollten die Protokolle durch Stellungnahmen der Ver-
1. Vgl. Wolrad, Tagebuch, S. 177; zu den Fassungen s. unten S. 333 Anm. 1.
2. Zu den hier beschriebenen Verhandlungen über die Gescbäftsordnung vgl. Vogel, Religions-
gespräch, S. 322 —337; Caemmerer, Religionsgespräch, S.48 —51; vgl. auch den ersten und zweiten
Bencht der protestantischen Delegierten aus Regensburg (ed. unten S. 338 —361 und S. 381—412) so-
wie Bucers >Warhafften Bencht vom Colloquio zü Regenspurg< (ed. unten S. 524 — 537). Dariiber
hinaus behandelte Bucer die Problematik erneut 1548 m den >Disputata Ratisbonae<, S.6—21 und
S. 659-692, wo er auch die relevanten Dokumente herausgab.
3. Vgl. dazu ausführhcher Vogel, Rehgionsgespräch, S. 315 —321.
4. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S.288f., 298h
5. So hatten die Präsidenten etwa auf die Begriffhchkeiten >Cathohci< vs. >Protestantes< lm kai-
serhchen Schreiben verzichtet und sprachen statt dessen von >Anhängern der Augsburger Confes-
sion< bzw. allgemein von den >Colloquentes<. Die Instruktion m der vom Kaiserhof an die Präsiden-
ten gesandten Fassung lst ediert bei Vogel, Rehgionsgespräch, Quellenanhang Nr. 4b, S. 561 f.,
wobei die von den Präsidenten modifizierte Fassung lm Apparat beriicksichtigt wurde; vgl. auch
ebd. S. 322 f.
6. Vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S.324. Darüber, wer die Protokollfrage zuerst aufgeworfen
hatte, herrschte m der späteren Pubhzistik Uneinigkeit; vgl. ebd. S. 323.
 
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