Nr*9
Erster Bericht der evangelischen Delegierten
vom Regensburger Kolloquium
[io. Februar] 1546
Einleitung
1. Entstehung
Die Zeit der Verhandlungen ist von protestantischer Seite sowohl durch archivali-
sche Quellen als auch durch Druckschriften dokumentiert.1 Von besonderer Be-
deutung sind dabei die zwei bzw. drei offiziellen handschriftlichen Berichte, welche
die protestantischen Kolloquiumsteilnehmer an ihre Obrigkeiten und Herren in
Straßburg, Ulm und Hessen sandten.2 Diese sind in mehreren Fassungen überlie-
fert, die teilweise nicht unerheblich voneinander abweichen und in unterschiedliche
zeitliche Abschnitte unterteilt sind.3 In diesem Band erscheinen die Fassungen der
Berichte, wie sie von Bucer in zwei Abteilungen an die Dreizehn in Straßburg ge-
sandt wurden. Der erste Bericht, der im folgenden ediert ist, umfaßt den Zeitraum
vom 27. Januar bis zum io. Februar.4
Auch wenn es sich hier um einen gemeinsamen Bericht der Straßburger, Ulmer
und hessischen Delegierten handelt, ist anzunehmen, daß Bucer der alleinige Ver-
fasser dieses ersten Berichts ist. So wurde ihm zusammen mit Forenz Zoch, wie
Wolrad in seinem Tagebuch vermerkt, am 7. Februar von den protestantischen
Delegierten die Aufgabe der Berichterstattung übertragen.5 Dabei ist es unwahr-
scheinlich, daß Zoch an der Abfassung des ersten Berichts beteiligt war, denn die
Wittenberger sandten am 10. Februar einen eigenständigen Bericht an den sächsi-
schen Kurfürsten.6 Somit hat Bucer wohl als der alleinige Autor des Berichts zu
gelten. Diese Annahme wird bestätigt durch den Brief Wolrads und Pistorius’ an
den Fandgrafen vom 11. Februar, in welchem sie mitteilen: »Wie sich die handlung
seint unserm nehsten an E. F. G. getain underthenigen schreibenn des colloquii hal-
benn weitter zugetragenn, und welcher gestalt demselbigen ein anfangk gemacht,
das haben E.F. G. aus deß hochgelertten hernn Martini Buceri benebenn schriff-
1. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S.269-283.
2. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 271 f. Die Wittenbergische Delegation pflegte grundsätzhch
lhre eigene Benchterstattung und sandte ledighch den letzten Abschnitt, den Bericht über den Zeit-
raum vom 15. Februar bis zum 10. März an den Kurfürsten; vgl. ebd.S.272; s. außerdem unten
S.385.
3. S. dazu unten S. 341 f., 384h; vgl. auch Vogel, Religionsgespräch, S. 272 Anm. 18.
4. Für eine Edition des zweiten Benchts, der die Ereigmsse vom 11. Februar bis zum 10. März
schildert, s. unten S. 381-412.
5. Vgl. Wolrad, Tagebuch, S. 294; Vogel, Religionsgespräch, S.272.
6. Vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S. 272, 379h, 383, sowie Quellenanhang Nr. 3c, S. 532 — 543.
Erster Bericht der evangelischen Delegierten
vom Regensburger Kolloquium
[io. Februar] 1546
Einleitung
1. Entstehung
Die Zeit der Verhandlungen ist von protestantischer Seite sowohl durch archivali-
sche Quellen als auch durch Druckschriften dokumentiert.1 Von besonderer Be-
deutung sind dabei die zwei bzw. drei offiziellen handschriftlichen Berichte, welche
die protestantischen Kolloquiumsteilnehmer an ihre Obrigkeiten und Herren in
Straßburg, Ulm und Hessen sandten.2 Diese sind in mehreren Fassungen überlie-
fert, die teilweise nicht unerheblich voneinander abweichen und in unterschiedliche
zeitliche Abschnitte unterteilt sind.3 In diesem Band erscheinen die Fassungen der
Berichte, wie sie von Bucer in zwei Abteilungen an die Dreizehn in Straßburg ge-
sandt wurden. Der erste Bericht, der im folgenden ediert ist, umfaßt den Zeitraum
vom 27. Januar bis zum io. Februar.4
Auch wenn es sich hier um einen gemeinsamen Bericht der Straßburger, Ulmer
und hessischen Delegierten handelt, ist anzunehmen, daß Bucer der alleinige Ver-
fasser dieses ersten Berichts ist. So wurde ihm zusammen mit Forenz Zoch, wie
Wolrad in seinem Tagebuch vermerkt, am 7. Februar von den protestantischen
Delegierten die Aufgabe der Berichterstattung übertragen.5 Dabei ist es unwahr-
scheinlich, daß Zoch an der Abfassung des ersten Berichts beteiligt war, denn die
Wittenberger sandten am 10. Februar einen eigenständigen Bericht an den sächsi-
schen Kurfürsten.6 Somit hat Bucer wohl als der alleinige Autor des Berichts zu
gelten. Diese Annahme wird bestätigt durch den Brief Wolrads und Pistorius’ an
den Fandgrafen vom 11. Februar, in welchem sie mitteilen: »Wie sich die handlung
seint unserm nehsten an E. F. G. getain underthenigen schreibenn des colloquii hal-
benn weitter zugetragenn, und welcher gestalt demselbigen ein anfangk gemacht,
das haben E.F. G. aus deß hochgelertten hernn Martini Buceri benebenn schriff-
1. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S.269-283.
2. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 271 f. Die Wittenbergische Delegation pflegte grundsätzhch
lhre eigene Benchterstattung und sandte ledighch den letzten Abschnitt, den Bericht über den Zeit-
raum vom 15. Februar bis zum 10. März an den Kurfürsten; vgl. ebd.S.272; s. außerdem unten
S.385.
3. S. dazu unten S. 341 f., 384h; vgl. auch Vogel, Religionsgespräch, S. 272 Anm. 18.
4. Für eine Edition des zweiten Benchts, der die Ereigmsse vom 11. Februar bis zum 10. März
schildert, s. unten S. 381-412.
5. Vgl. Wolrad, Tagebuch, S. 294; Vogel, Religionsgespräch, S.272.
6. Vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S. 272, 379h, 383, sowie Quellenanhang Nr. 3c, S. 532 — 543.