Nr. n
[Dubiosum:] Zweiter Bericht der evangelischen Delegierten
vom Regensburger Kolloquium
[io./ii. März] 1546
Einleitung
1. Entstehung
Die im folgenden edierte Schilderung der Verhandlungen vom 11. Februar bis zum
Abbruch des Gesprächs am 10. März stellt die Fortführung von Bucers erstem Be-
richt über die Regensburger Verhandlungen dar.1 Grundlage der Edition bildet die
Fassung aus der Hand von Cornelius Faber, die Bucer als Anlage zu seinem Schrei-
ben vom 12. März an die Dreizehn nach Straßburg sandte.
Es ist fraglich, welcher Anteil Bucer an diesem zweiten Bericht zuzuschreiben ist.
Am 7. Februar war Bucer und Lorenz Zoch die Aufgabe der Berichterstattung an
die Fürsten und Oberen übertragen worden, der er, wie gezeigt worden ist, für den
ersten Bericht auch nachkam.2 Es gibt keinerlei Hinweise, daß Bucer sich von die-
ser Aufgabe zurückgezogen hätte. Jedoch berichtet Frecht am 1 ^.Februar an die Ul-
mer, daß die Berichterstattung »einfallender gschäfft und ursachen halber«3 nicht
wie bislang fortgeführt werden konnte. Welche Auswirkungen dies konkret auf die
Abfassung des Berichts hatte, läßt sich kaum mehr gesichert feststellen. Jedenfalls
gestaltet sich die Überlieferung des zweiten Berichts komplexer als die des ersten,
und Pistorius tritt dabei als möglicher Verfasser neben Bucer ebenfalls in den Vor-
dergrund.
Es sind fünf Fassungen des zweiten Berichts erhalten, wobei diejenige, welche
Martin Frecht in mehreren Abteilungen nach Ulm sandte (Fassung b) die größte Ei-
genständigkeit aufweist. Sie enthält für den Zeitraum vom 15. bis zum 27. Februar
einen selbständigen Bericht, 4 an den sich ein wiederum eigenständiger Teilbericht
für den 27. Februar bis zum 1. März anschließt.5 Zusätzlich enthält die Ulmer Fas-
sung den gemeinsamen Bericht vom 27. Februar bis zum 10. März.6 Aus dieser
1. Ed. oben S. 338-361.
2. S. oben S. 338 f.
3. Roth, Der offizielle Bericht, S. 24; s. auch unten S. 382 f. Anm. 9.
4. Ed. Roth, Der offizielle Bericht, S. 24-30, 375-380.
5. Ed. Roth, Der offizielle Bericht, S. 380-382; vgl. auch ebd. S. 5. Dieser Teilbericht enthält den
Hinweis: »Was uff 26. februarii die zwen presidenten haben unsern furgehalten [...] lst zum thail 1m
vorigen zügeschickten summario verzaichnet, darbei ich es jetzund will lassen bleiben«, Roth, Der
offizielle Bericht, S.380. Frecht hatte den ersten Teilbericht zu diesem Zeitpunkt also bereits nach
Ulm gesandt.
6. Ed. Roth, Der offizielle Bericht, S. 382-397.
[Dubiosum:] Zweiter Bericht der evangelischen Delegierten
vom Regensburger Kolloquium
[io./ii. März] 1546
Einleitung
1. Entstehung
Die im folgenden edierte Schilderung der Verhandlungen vom 11. Februar bis zum
Abbruch des Gesprächs am 10. März stellt die Fortführung von Bucers erstem Be-
richt über die Regensburger Verhandlungen dar.1 Grundlage der Edition bildet die
Fassung aus der Hand von Cornelius Faber, die Bucer als Anlage zu seinem Schrei-
ben vom 12. März an die Dreizehn nach Straßburg sandte.
Es ist fraglich, welcher Anteil Bucer an diesem zweiten Bericht zuzuschreiben ist.
Am 7. Februar war Bucer und Lorenz Zoch die Aufgabe der Berichterstattung an
die Fürsten und Oberen übertragen worden, der er, wie gezeigt worden ist, für den
ersten Bericht auch nachkam.2 Es gibt keinerlei Hinweise, daß Bucer sich von die-
ser Aufgabe zurückgezogen hätte. Jedoch berichtet Frecht am 1 ^.Februar an die Ul-
mer, daß die Berichterstattung »einfallender gschäfft und ursachen halber«3 nicht
wie bislang fortgeführt werden konnte. Welche Auswirkungen dies konkret auf die
Abfassung des Berichts hatte, läßt sich kaum mehr gesichert feststellen. Jedenfalls
gestaltet sich die Überlieferung des zweiten Berichts komplexer als die des ersten,
und Pistorius tritt dabei als möglicher Verfasser neben Bucer ebenfalls in den Vor-
dergrund.
Es sind fünf Fassungen des zweiten Berichts erhalten, wobei diejenige, welche
Martin Frecht in mehreren Abteilungen nach Ulm sandte (Fassung b) die größte Ei-
genständigkeit aufweist. Sie enthält für den Zeitraum vom 15. bis zum 27. Februar
einen selbständigen Bericht, 4 an den sich ein wiederum eigenständiger Teilbericht
für den 27. Februar bis zum 1. März anschließt.5 Zusätzlich enthält die Ulmer Fas-
sung den gemeinsamen Bericht vom 27. Februar bis zum 10. März.6 Aus dieser
1. Ed. oben S. 338-361.
2. S. oben S. 338 f.
3. Roth, Der offizielle Bericht, S. 24; s. auch unten S. 382 f. Anm. 9.
4. Ed. Roth, Der offizielle Bericht, S. 24-30, 375-380.
5. Ed. Roth, Der offizielle Bericht, S. 380-382; vgl. auch ebd. S. 5. Dieser Teilbericht enthält den
Hinweis: »Was uff 26. februarii die zwen presidenten haben unsern furgehalten [...] lst zum thail 1m
vorigen zügeschickten summario verzaichnet, darbei ich es jetzund will lassen bleiben«, Roth, Der
offizielle Bericht, S.380. Frecht hatte den ersten Teilbericht zu diesem Zeitpunkt also bereits nach
Ulm gesandt.
6. Ed. Roth, Der offizielle Bericht, S. 382-397.