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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Haaf, Susanne [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0386
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382 ii. [dubiosum:] zweiter bericht der evangelischen delegierten
Kombination mehrerer Berichte zu demselben Zeitraum ergibt sich, daß Frecht als
Verfasser des hier edierten gemeinsamen Berichts ausgeschlossen werden kann.
Zu weiteren Abweichungen innerhalb der Uberlieferung kommt es bei der Schil-
derung der Ereignisse vom 10. März. Hier sind zwei Versionen überliefert (der Text
der Fassungen a und b einerseits,1 der Text in c, d und e andererseits2), die zwar in-
haltlich bis hin zur Wortwahl übereinstimmen, sich jedoch hinsichtlich der Formu-
lierung voneinander unterscheiden. Die Texte der Fassungen c, d und e stehen ein-
ander insgesamt sehr nah. In Bezug auf die Frage nach dem Autor lassen sich
innerhalb dieser Gruppe Wolrad, Major und Zoch ausschließen: So weist die Fas-
sung in Wolrads Urkundenbuch (Fassung d) am 4. März auch die in den Berichten
gängige Formulierung »meyn gnediger her von Waldeck« auf,3 was darauf hindeu-
tet, daß Wolrad den Bericht nicht selbst verfaßt hat. Zoch und Major, die grundsätz-
lich ihre eigene Berichterstattung pflegten,4 sandten die Fassung e, die zudem erst
mit dem 15. Februar einsetzt, zusätzlich zu eigenen Berichten nach Wittenberg,
scheiden also als Autoren des gemeinsamen Berichts ebenfalls aus.
Damit bleibt nun Pistorius neben Bucer als möglicher Verfasser des Berichts in
Betracht zu ziehen. Die Vermutung, daß der hessische Theologe und Protokollant
beim Kolloquium ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Abfassung des Berichts ge-
spielt haben könnte, erhärtet sich durch die Schilderungen zum 4. März. Darin wird
von den protestantischen Vertretern, welche an diesem Tag zu Moritz von Hutten
gesandt wurden, in der 3. Person gesprochen.5 Bucer befand sich aber in dieser De-
legation, Pistorius hingegen nicht.6 Die Formulierung in der 1. Person Sg.
(»meyn«) zeigt aber, daß es für den Bericht zum 4. März nur einen Verfasser gibt.7
Trotz aller Unterschiede sind die Übereinstimmungen zwischen den Berichten so
groß, daß auch für den zweiten Teil des Kolloquiums von einer gemeinsamen Be-
richterstattung gesprochen werden kann,8 die aber aufgrund einfallender Ge-
schäfte ab dem 15. Februar in verkürzter Form erfolgte.9 Daher verfaßte Frecht
1. Ed. unten S.410-412; Roth, Der offizielle Bericht, S.395-397.
2. Ed. Vogel, Religionsgespräch, Quellenanhang Nr. 8, S. 573 f.
3. S. unten S. 400,14h; 401,6; 402,8; Wolrad, Urkundenbuch, fol. [097 nor, m1.
4. Vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S. 272; s. außerdem oben S. 338 mit Anm. 2. Die hessische Fas-
sung c setzt ebenfalls erst mit dem 15. Februar ein, wobei die Ausführungen zu den Ereigmssen
vom II. bis zum 13. Februar bereits mit dem ersten Bencht an den Landgrafen gesandt worden wa-
ren; s. oben S. 341.
5. Dort heißt es: »Als die (= die Delegierten) zu bestimpter Zeit... erschinen«, s. unten S. 400,16 h
6. Auch Frecht gehörte mcht dieser Delegation an, doch neben den oben erwähnten Gründen,
kann er sich auch hier mcht als Verfasser hervorgetan haben, weil seine Fassung als einzige mcht die
Formuherung »meyn gnediger her von Waldeck« aufweist, sondern schhcht »graven von Waldeck«
bzw. »herr von Waldeck« setzt; vgl. Roth, Der offizielle Bencht, S. 386 f. Es liegt also nahe, daß die
entsprechende Änderung durch Frecht vorgenommen wurde.
7. Ein sicherer Beweis für Pistonus als Verfasser des Benchts vom 4. März tst dies jcdoch mcht,
denn Bucer spncht z.B. auch m seinem Brief an die Dreizehn m Straßburg vom 12. März von
einer Delegation an Moritz von Flutten, an welcher er selbst beteihgt war, m der 3. Person; s. un-
ten S. 439 mit Anm.11.
8. Zu anderen Einschätzungen kommen Roth (Der offizielle Bencht, S. 5) und Vogel (Rehgions-
gespräch, S. 272).
9. Vgl. den Bericht Frechts vom 15. Februar: »Wie die sumana actorum bisher seind sumarischer
 
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