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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Haaf, Susanne [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0472
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4b 8

16. BRIEF BUCERS AN LANDGRAF PHILIPP VON HESSEN

der Protestanten zum Regensburger Kolloquium zusammenstellen sollte,1 und be-
tont, sich hinsichtlich der Frage, wie eine Einigkeit in den eigenen Reihen herzustel-
len sein könnte, ganz den Vorschlägen Bucers anzuschließen.2 Seine Zustimmung
zu Bucers Vorstellungen bekräftigte der Landgraf noch einmal am 20. April in einem
Brief an seinen Kanzler Günterrode: Sich beziehend auf ein Schreiben Bucers vom
13. April, welches er in Kopie mitsandte, wies er Günterrode an, bei den Ständen da-
hin zu wirken, daß Bucers Vorschläge angenommen und gegenüber dem Kaiser ver-
treten würden.3 Ganz anders reagierte man in Wittenberg auf das Exzerpt: Das
Gutachten der Wittenberger Theologen, welches Kurfürst Johann Friedrich dazu
einforderte, sprach sich dafür aus, mit den in Worms gesammelten Argumenten eine
Entschuldigungsschrift abzufassen, dabei jedoch vom Vorschlag einer Fortführung
des Kolloquiums abzusehen.4
Die diesbezüglichen Verhandlungen zwischen Landgraf Philipp und Kurfürst Jo-
hann Friedrich überschnitten sich mit dem kaiserlichen Schreiben vom 15. April,
welches den Protestanten die Schuld am Abbruch des Kolloquiums gab, sowie mit
Bucers daraufhin abgefaßtem Rechtfertigungsentwurf.5

4. Überlieferung

Der Edition liegt zugrunde:
a: Straßburg StA, AA 540, fol. y^r-^o/2v. Als Schreiber von fol. 831"—86v und
fol.c)ov-9o/2v läßt sich Konrad Hubert identifizieren. Die Textpassagen auf
fol. 79r-8av und fol. 87^-90^ sind vermutlich von einer anderen Hand eingetra-
gen. Es ist jedoch nicht ganz auszuschließen, daß auch dieser Text von Hubert
eingetragen wurde. Die Handschrift enthält einige Verbesserungen Bucers. Am
linken oberen Rand von fol. 79^ wurde außerdem von einer weiteren Hand ein-
getragen: »Buceri vrsachen darumb vnsers theils Colloquenten von Regens-
purg abgezogen. Ahn den Lanndtgrauen ut videtur«.
Nach dieser Fassung ist das Schreiben unvollständig ediert in Lenz II, Nr. 231,
s-4D-427-
Daneben hat sich eine weitere Textfassung erhalten:
b: Marburg StA, Best. 3, Pol. Arch., Nr. 852, fol. iür-3iv. Es handelt sich um die
Beilage zu einem Brief Aitingers und Günterrodes an den Landgrafen vom
9. April. Auf diesem Wege wurde dem Landgrafen das hier edierte Schreiben

1. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S.491; Lenz II, S.427 Anm. 19.
2. Marburg StA, Best. 3, Pol. Arch., Nr. 853, fol. 15": »Wir lassen vnns auch woll gefallen, wie
der Bucerus bedenckt, wie man I ijz’ I die amigung der kirchen j nn vnser dieser Stennde Lande vnnd
gepiet behaltenn mochte.«
3. Marburg StA, Best. 3, Pol. Arch., Nr.853, fol.28lv. Bucers Brief befindet sich im Anschluß
daran auf fol. 29". Er ist ediert bei Lenz II, S. 427!.
4. Vgl. Vbge/, Rehgionsgespräch, S.498f.
5. S. dazu unten S.491-493.
 
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