I 8. EIN WARHAFFTER BERICHTE
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vorliegt. Eine Schrift Latomus’ zu den Ereignissen in Regensburg läßt sich nicht
nachweisen.1
Bucers Entgegnung dürfte im Zeitraum zwischen den Briefen an den Landgrafen
vom 12. und 29. Mai sowie dem Ausbruch des Schmalkaldischen Krieges am 20. Juni
1546, auf welchen sie keinen Bezug nimmt, entstanden sein.2
2. Inhalt
In Anbetracht von Billicks unaufrichtiger Schilderung des Kolloquiumsverlaufs will
Bucer nun einen wahren Bericht der Ereignisse liefern (Bl. aija). Dabei verwahrt er
sich vor allem gegen zwei Beschuldigungen: daß die Protestanten zum Gespräch
nicht willig3 und in den Disputationen unterlegen gewesen seien. Die Anwesenheit
der protestantischen Teilnehmer in Regensburg lange vor dem Kolloquiumsbeginn
zeige deren Gesprächswilligkeit (Bl. aija/aijb). Als die Namen der Gegenkolloquen-
ten bekannt wurden, sei man jedoch vorsichtig geworden und habe ein Protokoll
gefordert (Bl. aijb/Aiija). Aber auch einem freien Gespräch ohne Protokoll habe
man sich letztlich nicht verweigert (Bl. Aiija/Aiijb). Die in diesem Rahmen geführ-
ten Diskussionen stellt Bucer kurz dar und fordert Billick auf anzugeben, woran er
Bucers Unterlegenheit gegenüber Malvenda nachweisen könne (Bl. Aiijb-Bja). Für
alle sonstigen Gesprächshandlungen verweist Bucer auf das Protokoll (Bl. Aiijb/
Bjb). Abschließend geht der Reformator ausführlich auf die Gründe für die Abreise
der Protestanten ein und betont deren Bereitschaft zur Weiterführung des Kolloqui-
ums, sobald ihre Beanstandungen an den bisherigen Verhandlungen beseitigt seien
(Bl. Bjb-Biija). Billick habe, so resümiert Bucer, selbst keine Gesprächsbereitschaft
gezeigt, sonst wäre er auf eines der vielfältigen protestantischen Gesprächsangebote
der Vergangenheit eingegangen bzw. hätte diese gefördert (Bl. Biija/Biijb).
3. Wirkung
Bucers >Bericht< wurde besonders im oberdeutschen Raum verbreitet, wie an den
sechs überlieferten Druckfassungen erkennbar ist. Eine direkte Reaktion darauf von
1. Es wird dabei kaum, wie von Lenz angenommen (Lenz II, S.455 Anm.<-)), die >Refutatio ca-
lummosarum mseetationum Martini Buecen<, Köln: Melchior von Neuss, von 1546 gemeint sein,
mit welcher Latomus auf Bucers >De Conciho< reagierte, denn auf das Kolloquium kommt der Au-
tor darin mcht zu sprechen; zu diesemText s. oben S. 1 iof. Vielmehr wird sich Bucer auf die altgläu-
bige >Narratio< beziehen, für deren Urheber die Protestanten Latomus hielten, der als Auditor für
die altgläubige Seite für kurze Zeit an dem Kolloquium teilgenommen hatte; vgl. Vogel, Reh-
gionsgespräch, S. 277 Anm. 49.
2. Zu einer ähnhchen Datierung kommt Vogel, Rehgionsgespräch, S. 278; vgl. auch Eells, Martin
Bucer, S. 381. Sichere Hinweise auf Bucers >Warhafften benchte< fehlen jedoch.
3. Diese Beschuldigung findet sich allerdings nicht m Bilhcks >Epistola<.
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vorliegt. Eine Schrift Latomus’ zu den Ereignissen in Regensburg läßt sich nicht
nachweisen.1
Bucers Entgegnung dürfte im Zeitraum zwischen den Briefen an den Landgrafen
vom 12. und 29. Mai sowie dem Ausbruch des Schmalkaldischen Krieges am 20. Juni
1546, auf welchen sie keinen Bezug nimmt, entstanden sein.2
2. Inhalt
In Anbetracht von Billicks unaufrichtiger Schilderung des Kolloquiumsverlaufs will
Bucer nun einen wahren Bericht der Ereignisse liefern (Bl. aija). Dabei verwahrt er
sich vor allem gegen zwei Beschuldigungen: daß die Protestanten zum Gespräch
nicht willig3 und in den Disputationen unterlegen gewesen seien. Die Anwesenheit
der protestantischen Teilnehmer in Regensburg lange vor dem Kolloquiumsbeginn
zeige deren Gesprächswilligkeit (Bl. aija/aijb). Als die Namen der Gegenkolloquen-
ten bekannt wurden, sei man jedoch vorsichtig geworden und habe ein Protokoll
gefordert (Bl. aijb/Aiija). Aber auch einem freien Gespräch ohne Protokoll habe
man sich letztlich nicht verweigert (Bl. Aiija/Aiijb). Die in diesem Rahmen geführ-
ten Diskussionen stellt Bucer kurz dar und fordert Billick auf anzugeben, woran er
Bucers Unterlegenheit gegenüber Malvenda nachweisen könne (Bl. Aiijb-Bja). Für
alle sonstigen Gesprächshandlungen verweist Bucer auf das Protokoll (Bl. Aiijb/
Bjb). Abschließend geht der Reformator ausführlich auf die Gründe für die Abreise
der Protestanten ein und betont deren Bereitschaft zur Weiterführung des Kolloqui-
ums, sobald ihre Beanstandungen an den bisherigen Verhandlungen beseitigt seien
(Bl. Bjb-Biija). Billick habe, so resümiert Bucer, selbst keine Gesprächsbereitschaft
gezeigt, sonst wäre er auf eines der vielfältigen protestantischen Gesprächsangebote
der Vergangenheit eingegangen bzw. hätte diese gefördert (Bl. Biija/Biijb).
3. Wirkung
Bucers >Bericht< wurde besonders im oberdeutschen Raum verbreitet, wie an den
sechs überlieferten Druckfassungen erkennbar ist. Eine direkte Reaktion darauf von
1. Es wird dabei kaum, wie von Lenz angenommen (Lenz II, S.455 Anm.<-)), die >Refutatio ca-
lummosarum mseetationum Martini Buecen<, Köln: Melchior von Neuss, von 1546 gemeint sein,
mit welcher Latomus auf Bucers >De Conciho< reagierte, denn auf das Kolloquium kommt der Au-
tor darin mcht zu sprechen; zu diesemText s. oben S. 1 iof. Vielmehr wird sich Bucer auf die altgläu-
bige >Narratio< beziehen, für deren Urheber die Protestanten Latomus hielten, der als Auditor für
die altgläubige Seite für kurze Zeit an dem Kolloquium teilgenommen hatte; vgl. Vogel, Reh-
gionsgespräch, S. 277 Anm. 49.
2. Zu einer ähnhchen Datierung kommt Vogel, Rehgionsgespräch, S. 278; vgl. auch Eells, Martin
Bucer, S. 381. Sichere Hinweise auf Bucers >Warhafften benchte< fehlen jedoch.
3. Diese Beschuldigung findet sich allerdings nicht m Bilhcks >Epistola<.