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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 16): Nachträge 1531 - 1541 — Gütersloh, 2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.30653#0155
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zur frage der restitution der bartholomäuskirche

151

Den Brief des Rats und die beiden Gutachten schickte der Rat zusammen mit einer
Instruktion ¹ an Mathis Pfarrer ² , der als Straßburger Gesandter auf dem Tag
von Worms weilte. Die aus Straßburg erhaltenen Dokumente übergab Pfarrer den
Frankfurter Gesandten Jörg Weiß ³ und Justinian von Holzhausen ⁴ . Diese schickten
sie am 13. November dem Frankfurter Bürgermeister Claus Stalburger ⁵ , »fügten
jedoch hinzu, er solle die Sache nicht vor den Rat bringen oder wenigstens vorher
mit einigen ›alten und sünderlich der sach verstendigen‹ Rücksprache halten;
denn es könnte sonst mancher gegen die eingeleitete Unterhandlung (mit dem Erzbischof
von Mainz) durch die ungestüme, schwärmerische Sprache des Strassburger
Briefes aufgereizt werden.« ⁶

Die beiden Gutachten entstanden beide in den ersten Novembertagen des Jahres
1535. Das Gutachten der Prediger insgesamt ⁷ dürfte – zumindest im Entwurf – zuerst
fertig geworden sein, da Bucer in seinem Gutachten darauf Bezug nahm. ⁸ Die
Gutachten, die vermutlich in wechselseitigem Austausch entstanden sind, weisen
große Gemeinsamkeiten auf, werden doch weitgehend dieselben Bibelstellen und
Rechtsartikel angeführt. Bucers Gutachten ist etwas pointierter und dezidierter als
das Gutachten der gesamten Straßburger Predigerschaft, das etwas weitschweifig
und von Wiederholungen geprägt ist. Bucer erwähnt in seinem Gutachten die in der
Frage der Restitution etwas gegensätzlichen Auffassungen in der Straßburger Pfarrerschaft
⁹ ; in deren Gutachten werden diese indessen nicht zum Ausdruck gebracht.

In beiden Gutachten wird der Frankfurter Rat dazu aufgerufen, sich der Restitution
zu widersetzen. Es ist nicht ganz einsichtig, weshalb der Straßburger Rat es für
richtig hielt, zwei Gutachten nach Frankfurt zu schicken. Meinungsunterschiede
zwischen Bucer und den übrigen Predigern dürften nicht der Grund gewesen sein,

1. Mathis Pfarrer wird in dieser nicht datierten kurzen Instruktion aufgefordert, den Brief den
Frankfurter Delegierten zu übergeben und dabei auch mündlich das Nötige anzubringen. Straßburg
StArch, AST 94, Nr.39, fol. 118.

2. Mathis Pfarrer (1489–1568), Straßburger Tuchhändler, Mitglied des Großen Rates, Ammeister,
Gesandter. BCor 8, S.401f.

3. Jörg (Georg) Weiß (von Limburg) (1506–1551), Frankfurter Patrizier, Schöffe, Ratsherr 1537,
Bürgermeister 1542. Jahns, Frankfurt, Reformation und Schmalkaldischer Bund, S, 112, Anm. 191
und passim; Frankfurter Chroniken und annalistische Aufzeichnungen des Mittelalters, S. 441;
http://www.frankfurter-patriziat.de/node/70867 (benutzt am 2. Februar 2013).

4. Justinian von Holzhausen (1502–1553), Frankfurter Patrizier, Ratsherr, Bürgermeister. MBW
Bd. 12 Personen F-K, S. 318f.; Klötzer, Frankfurter Biographie, Bd. 1, S. 350f.; http://www.frankfurter-patriziat.de/node/62675
(benutzt am 2. Februar 2013).

5. Claus Stalburger d. J. (1501–1571), Frankfurter Patrizier, Ratsherr, Bürgermeister. Klötzer,
Frankfurter Biographie, Bd. 2, S. 415; Jahns, Frankfurt, Reformation und Schmalkaldischer Bund,
S. 32, Anm. 79 und passim; http://www.frankfurter-patriziat/de/node/68955 (benutzt am 2. Februar
2013).

6. Pol. Cor. II, S.304, Anm. 2. Der Brief befand sich im Frankfurter Stadtarchiv in den Acta Ecclesiastica
II [85], fol. 83–85 (im März 1944 verbrannt); erheblich beschädigt im Abschriftenband zu
den Acta Ecclesiastica II [85], fol.328 ʳ – 328 ᵛ .
7. zehn Prediger, s. unten S. 165, Anm.3–6.
8. S. unten S. 175,4.
9. Vgl. dazu unten S. 175,5–176,26.
 
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