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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Buckwalter, Stephen E. [Oth.]; Wilhelmi, Thomas [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 16): Nachträge 1531 - 1541 — Gütersloh, 2013

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30653#0156
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152 5./6. zwei gutachten für den frankfurter rat

zumal Bucer ja das Gutachten der sämtlichen Prediger mitunterzeichnet hatte. Eher
wird der erhebliche Zeitdruck einer Zusammenführung und einer abschließenden
Redaktion der Texte entgegengestanden haben.

2. Wirkung

Der Rat der Stadt Frankfurt hielt ursprünglich die Zustimmung zur Restitution der
Bartholomäuskirche für unumgänglich und instruierte seine nach Halle zu Erzbischof
Albrecht von Mainz entsandte Delegation dementsprechend. Sie sollte dort
den Vorschlag unterbreiten, die Bartholomäuskirche sowohl von den Altgläubigen
als auch von den Neugläubigen zu benutzen (als Simultankirche), wie dies von 1525
bis zum April 1533 bereits der Fall war. In dieser Haltung wurde der Rat auch durch
den von Ende Oktober an in Frankfurt weilenden Johannes Brenz bestärkt. Die
Ratschläge aus Ulm, Nürnberg und insbesondere Straßburg sowie der Ratschlag
Philipps von Hessen, die er im November erhielt, bewirkten aber eine erhebliche
Verunsicherung. Jedenfalls ließ der Rat seinen bereits in Halle bei Erzbischof Albrecht
von Mainz weilenden Gesandten am 19. November 1535 in aller Eile die beiden
Straßburger Gutachten zukommen. In Halle kam es zu keinem Verhandlungsergebnis.

In denselben Tagen wurden in Frankfurt Vorbereitungen zur Teilnahme einer Beobachterdelegation
an den Verhandlungen des Schmalkaldischen Bundes getroffen.
Der Frankfurter Rat beschloß am 25. November, Georg Weiß ¹ nach Schmalkalden
zu entsenden. Kurz darauf wurden die in Halle weilenden Gesandten Johann von
Glauburg, Claus Scheid, Johann Fichard und Philipp Fürstenberger ² aufgefordert,
ebenfalls an dem Bundestag in Schmalkalden teilzunehmen. Die Frankfurter Beobachterdelegation
traf am 14. Dezember 1535 in Schmalkalden ein. Durch ihre Aufnahme
in den Schmalkaldischen Bund am 2. Januar 1536 erhielt die Stadt Frankfurt
die für eine Ablehnung der erzbischöflichen Forderungen ausreichende Rückendekkung.
Die Restitution der Bartholomäuskirche fand somit nicht statt. ³

3. Überlieferung

Straßburg StArch, AST 167, Nr. 11, S. 507– 515 (Gutachten der Straßburger Prediger
insgesamt)
Straßburg StArch, AST 167, Nr.11, S.516–523 (Gutachten von Bucer)

1. S. oben S. 151, Anm.3.
2. S. oben S. 150, Anm.1–4.
3. Umfassende Darstellung dieser Vorgänge bei Haas, Reformation, Konfession, Tradition,
S. 29–36 und passim sowie Jahns, Frankfurt, Reformation und Schmalkaldischer Bund, S. 369–374
und passim.
 
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