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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0163
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i. VON DER KIRCHEN MENGEL VNND FÄHL

159

Älteste. Diese verpflichten sich als erste - und zwar gemeinsam mit den Pfarrern und
den Kirchspielpflegern der Gemeinde - zu brüderlicher Zuchtübung, die sich auf Lehre,
Glauben und Leben erstreckt. Dann prüfen die Ältesten Glauben und Leben der »Gut-
willigen«, d. h. aller der Gemeindeglieder, die sich ausdrücklich und freiwillig der
Gemeinschaft der brüderlichen Zucht anschließen wollen. Ihre Aufnahme in die
»Christliche Gemeinschaft« erfolgt nach dem Bekenntnis des Glaubens und einem
Gelöbnis vor den Ältesten sowie durch schriftliche Verpflichtung und Eintragung in ein
besonderes Buch. Nur durch die freie Entscheidung derer, die es mit ihrem Christsein
ernst nehmen, ist auf eine Erneuerung der Kirche zu hoffen. Der Geist der Liebe ist die
Bürgschaft dafür, daß die Draußenbleibenden weder bürgerlich noch kirchlich isoliert
werden: ihnen bleiben zunächst alle kirchlichen Rechte erhalten, selbst ein Bann soll
keine bürgerlichen Folgen haben. Er wird jedoch die Verweigerung der Sakramente
nach sich ziehen (f. 35-44).
Abschließend werden drei Einwände besprochen und widerlegt: Niemand solle
befürchten, daß durch solche innerkirchlichen Zusammenschlüsse ein neues Papsttum
entstehe. Es geht allein um Dienst, nicht um Herrschaft. Zweitens wird eine sektenhafte
Absonderung der ernsten Christen von den Vielen dadurch unmöglich werden, daß die
Aktivitäten der Gemeinschaftschristen auf das Leben der gesamten Gemeinde und
Kirche gerichtet sind. Endlich wird die Christliche Gemeinschaft keinen Einfluß auf
Wahl und Zusammensetzung des Rates nehmen, da es ihr nur um die Erneuerung der
Kirche, nicht aber um eine politische Reform geht (f. 44-53).
Der Bedacht schließt mit einer Doxologie.
Bemerkungen zur Edition
1. Die Blattsignaturen auf den a-Seiten sind entsprechend der Vorlage angegeben.
Auf den unsignierten Blättern sind sie in [ ] in fortlaufender Zählung vermerkt. S. oben.
2.. Die Hs. hat am Anfang jedes Abschnittes in der Regel Initialmajuskeln, die zum
Teil über mehrere Zeilen hinweggehen. Das erste Wort auf jeder neuen Seite steht eben-
falls in der Majuskel. Für die Schreibung hat gegenüber der Verweisung am Fuß der
Vorseite der Text der neuen Seite Vorrang.
| a ia | Von der Kirchen mengel vnnd fahl vnnd wie die selben zu verbeßerna.
Das zu diser vnser zeyt die leuth ein so groß abscheuhen vnd entsitzen haben, wann von
dem gewalt der schlußel der kirchen gehörig geredt wurt, ist nit ein kleine vrsach die
vnwißenheit des vnderscheids geisthliches vnnd weltliches regiments, das sie kein satt1
a) Überschrift eingerückt, halbspaltig, zweizeilig. Erste Zeile »Von ... fahl« in der Schrift her-
vorgehoben.
1. Genügendes (adj.). - Zur Kommentierung wurde neben den einschlägigen Werken von Lexer
und Grimm benutzt: A. Götze: Frühneuhochdeutsches Glossar. 7. Aufl. Berlin 1967.
 
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