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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0259
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4- FORM VFF WAS WEISS

z55

kirchenpflegern vnd dienern vnd vor den versammleten iren bruderen vnd glideren im
herren bekennen vnd vff sich nemmenk
Vnd damit man sy destobaß in gedechtnüß halten, Christliche sorg zu in66 haben vnd
sie zu den gottes versamlungen, wie von nöten, beruffen künde, sollen ire nammen
5 vffgeschriben werden, wie das der alte bruch ist Christlicher kirchen vnd zwor [?] in
allen zünfften vnd gemeinden gehalten werdk.
j) kein Absatz B.
k) B endet hier (f. 317a). - A hat hinter f. 83 ohne Seitenzählung zwei Seiten angeheftet, auf
denen - ebenfalls von Lenglins Hand - (a) in sechs Punkten der Vorgang der Bildung einer »Christ-
lichen Gemeinschaft« beschrieben wird, (b) in fünf Fragen das Recht zur Bildung einer »Christli-
chen Gemeinschaft« verteidigt wird. Es ist sehr fraglich, ob man die beiden Seiten noch zu unserer
Hs. rechnen kann, sie sind offenbar erst später eingebunden worden. Jedenfalls findet sich (b) auch
als Schluß der >Ermanschrifft< (AST 84 u. a.) vom November 1547, wo diese Fragen an die dissentie-
renden Prediger gerichtet sind, (a) und (b) werden im Zusammenhang mit jener Schrift behandelt. S.
unten, S. 291 ff.
66. Ihnen.
 
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