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DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
Im 5. § pro: »Vnnd vns duncket«52: vnnd ist gewiß.
| [20] | In eodem postea: »Soferr«: daß sie auß warem glauben dem Teuffel ab ...53
Im 6. § wirdt wider die haltung der alten vnd newen Theologen11 im tauff gefordert
auch die meynung des dieners, deren doch kein Mensch mag gewiß sein; wo dann solte
kein tauff sein, wan die meynung des dieners falsch were, So 'konthe doch niemandt 5
gewieß sein, ob er getaufft were ader nicht54.
Post: »zum bösen raitzet ...« jn 7. articulo55: Welche auch darumb, das sie Gottes
geist vnnd wort ■'widerstrebet, an ir selb ein verdamliche sunde ist, obwoll die schuld
vnnd verdamnus dieser bösen Süchten ist durch das blut Christi jm heyligen Tauff
weggenommen56. 10
In articulo de Confirmatione57.
Post: »Welches sonderlich guet ist« usque: »Diß geheimnus ist gegründet«: vnnd jn den
brauch der kirchen kommen, nach dem, daß die Apostel, als sie gehöret, das Samaria das
wort Gottes hatt angenommen, Petrum vnd Johannem gen Samaria sandten, die getauff-
ten im glaubenn zustercken vnd jnen | [21] | den h. Geist zuerbetenn, welche auch, 15
als jnen diese zwen Apostel darumb gebeten vnnd die hende vffgelegt, den h. Geist
empffangen haben zu herlichen thatten zum Reich Christi58. Demnach habenn die
Bischoffe, wie der h. Hieronimus schreibet59, auch also hienaus in ire zugewandte kir-
chen gezogenn vnd den getaufften die hende mit gebete vffgelegt, daß sie den heiligen
Geist, den sie auch im tauff empfangen, zu sterck vnd chrafft im glauben vnnd zu allem 20
Christlichen leben noch reichlicher empfiengen.
Diese geheimnus ...60
h) korr. aus: Theologien. - i) gestr.: der. - j) add.
52. Art. 15, Abs. 4: »... und wirdet geachtet, ...« (Mehlhausen, S. 76) Lat. Text: »nobis videtur«
(Mehlhausen, S. 77) - B. war das »düncken« in seiner Textvorlage zu blaß, er wollte an seine Stelle
setzen: »und ist gewiß«.
53. Im gleichen Absatz: »... soverr sie dem teufel... absagen ...« (Mehlhausen, S. 76). B. wünscht
Einfügung: »auß warem glauben«. Er lehnt den Exorzismus nicht ab, wendet sich aber gegen dessen
Anwendung als magische Formel.
54. Der angezogene Abschnitt (Art. 15, Abs. 5 - Mehlhausen,S. 76) besagt das Gegenteil dessen,
was B. hier angreift: die Wirksamkeit der Taufe ist nicht abhängig von der Person des Taufenden,
selbst wenn dieser ein Ketzer ist. Entweder liegt ein Übersetzungsfehler vor (nicht wahrscheinlich),
oder der Abschreiber hat eine Negation übersehen. Es wird daran deutlich, daß B. offenbar der lat.
Text (»Märzformel«) nicht zur Verfügung stand.
55. »In 7 articulo« kann nichts anderes bedeuten als Abs. 6 von Art. 15: »... es bleibt noch die
begirlichkeit, die zum bösen raitzet ...« (Mehlhausen, S. 76). B. erhebt an dieser Stelle keinen Ein-
wand, sondern erläutert den Begriff »cupiditas« im Sinne der CA. Die »Märzformel« hat hier einen
Zusatz, der bei der Endredaktion gestrichen worden ist.
56. Vgl. >Ein kurtzer bericht«, f. 2b.
57. Art. 16: »... das sacrament der firmung, welches sonderlich guet und von den aposteln ge-
braucht worden ist, das sie den Samaritanern die hende aufflegten ...« (Mehlhausen, S. 78). Die
vorgeschlagene Änderung ist mehr als formal-stilistischer Art.
58. Vgl. Apg 8,i4ff. Die Neuformulierung des Satzes soll der größeren Klarheit dienen und
zugleich die B.sche Confirmatio biblisch begründen.
59. Vgl. Hieronymus: Dialogus contra Luciferianos 9; MSL 23, Sp. 172.
60. Art. 16, Abs. 1: »Diß gehaimnus aber ist gegründet ...« (Mehlhausen, S. 78); dann folgt
DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
Im 5. § pro: »Vnnd vns duncket«52: vnnd ist gewiß.
| [20] | In eodem postea: »Soferr«: daß sie auß warem glauben dem Teuffel ab ...53
Im 6. § wirdt wider die haltung der alten vnd newen Theologen11 im tauff gefordert
auch die meynung des dieners, deren doch kein Mensch mag gewiß sein; wo dann solte
kein tauff sein, wan die meynung des dieners falsch were, So 'konthe doch niemandt 5
gewieß sein, ob er getaufft were ader nicht54.
Post: »zum bösen raitzet ...« jn 7. articulo55: Welche auch darumb, das sie Gottes
geist vnnd wort ■'widerstrebet, an ir selb ein verdamliche sunde ist, obwoll die schuld
vnnd verdamnus dieser bösen Süchten ist durch das blut Christi jm heyligen Tauff
weggenommen56. 10
In articulo de Confirmatione57.
Post: »Welches sonderlich guet ist« usque: »Diß geheimnus ist gegründet«: vnnd jn den
brauch der kirchen kommen, nach dem, daß die Apostel, als sie gehöret, das Samaria das
wort Gottes hatt angenommen, Petrum vnd Johannem gen Samaria sandten, die getauff-
ten im glaubenn zustercken vnd jnen | [21] | den h. Geist zuerbetenn, welche auch, 15
als jnen diese zwen Apostel darumb gebeten vnnd die hende vffgelegt, den h. Geist
empffangen haben zu herlichen thatten zum Reich Christi58. Demnach habenn die
Bischoffe, wie der h. Hieronimus schreibet59, auch also hienaus in ire zugewandte kir-
chen gezogenn vnd den getaufften die hende mit gebete vffgelegt, daß sie den heiligen
Geist, den sie auch im tauff empfangen, zu sterck vnd chrafft im glauben vnnd zu allem 20
Christlichen leben noch reichlicher empfiengen.
Diese geheimnus ...60
h) korr. aus: Theologien. - i) gestr.: der. - j) add.
52. Art. 15, Abs. 4: »... und wirdet geachtet, ...« (Mehlhausen, S. 76) Lat. Text: »nobis videtur«
(Mehlhausen, S. 77) - B. war das »düncken« in seiner Textvorlage zu blaß, er wollte an seine Stelle
setzen: »und ist gewiß«.
53. Im gleichen Absatz: »... soverr sie dem teufel... absagen ...« (Mehlhausen, S. 76). B. wünscht
Einfügung: »auß warem glauben«. Er lehnt den Exorzismus nicht ab, wendet sich aber gegen dessen
Anwendung als magische Formel.
54. Der angezogene Abschnitt (Art. 15, Abs. 5 - Mehlhausen,S. 76) besagt das Gegenteil dessen,
was B. hier angreift: die Wirksamkeit der Taufe ist nicht abhängig von der Person des Taufenden,
selbst wenn dieser ein Ketzer ist. Entweder liegt ein Übersetzungsfehler vor (nicht wahrscheinlich),
oder der Abschreiber hat eine Negation übersehen. Es wird daran deutlich, daß B. offenbar der lat.
Text (»Märzformel«) nicht zur Verfügung stand.
55. »In 7 articulo« kann nichts anderes bedeuten als Abs. 6 von Art. 15: »... es bleibt noch die
begirlichkeit, die zum bösen raitzet ...« (Mehlhausen, S. 76). B. erhebt an dieser Stelle keinen Ein-
wand, sondern erläutert den Begriff »cupiditas« im Sinne der CA. Die »Märzformel« hat hier einen
Zusatz, der bei der Endredaktion gestrichen worden ist.
56. Vgl. >Ein kurtzer bericht«, f. 2b.
57. Art. 16: »... das sacrament der firmung, welches sonderlich guet und von den aposteln ge-
braucht worden ist, das sie den Samaritanern die hende aufflegten ...« (Mehlhausen, S. 78). Die
vorgeschlagene Änderung ist mehr als formal-stilistischer Art.
58. Vgl. Apg 8,i4ff. Die Neuformulierung des Satzes soll der größeren Klarheit dienen und
zugleich die B.sche Confirmatio biblisch begründen.
59. Vgl. Hieronymus: Dialogus contra Luciferianos 9; MSL 23, Sp. 172.
60. Art. 16, Abs. 1: »Diß gehaimnus aber ist gegründet ...« (Mehlhausen, S. 78); dann folgt