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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0486
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DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549

Hälfte, wollte aber am apologetisch-polemischen zweiten Teil nichts ändern. Am
30. Juni lag dem Rat diese erste Kurzfassung vor, der dieser aber auch noch nicht zu-
stimmen wollte5. Der am folgenden Tag eingehende Brief der Augsburger Gesandten
vom 26. Juni6 machte erneut Ernst und Dringlichkeit der Lage deutlich: Karl V. stellte
jetzt einzelnen Reichsstädten Ultimaten zur Annahme des Interims. Der Rat brauchte
eine noch kürzere, in der Anlage andere Fassung, die die gewissensmäßige Ablehnung
des Interims aus der Schrift und den Kirchenvätern begründen sollte. Diese Schrift
wollte er sich dann zu eigen machen und als seine Entscheidung dem Kaiser vortragen
lassen7.
Erneut ging Bucer an die Arbeit, und es entstand eine zweite Kurzfassung, >Der
Prediger Supplication an den Rat<, die am 4. Juli »vor Rhät und XXI« gelesen wurde
und Zustimmung fand. Sie ist die kürzeste und klarste Zusammenstellung der Argu-
mente Bucers und der Prediger gegen das Interim. Da die Zeit drängte, beschloß man,
die Supplication urschriftlich noch am gleichen Tage nach Augsburg abgehen zu lassen
und eine Abschrift des umfassenden Berichts vom 27. Juni beizufügen. Doch diese
Schriften erreichten ihre Empfänger in Augsburg nicht mehr. Die Gesandten hatten sich
bereits am 3. Juli auf den Heimweg begeben, nachdem der Reichstag am 30. Juni ge-
schlossen worden war8.
Im folgenden werden die Texte der »Deliberation« vom 27. Juni und der »Supplica-
tion« vom 4. Juli ediert. Die Streichungen zur ersten Kurzfassung vom 30. Juni werden
in den Apparaten notiert, da diese keine neuen Texte enthält.
Die Handschriften
I. Das große Gutachten vom 27. Juni 1548
a) Vollständige Abschriften
A: AST 49,1 c, f. 92a-i47b.
Ohne Titel - dat. 27. Juni 1548 - acht Unterschriften, angeheftet an den Interims-
druck von Ivo Schöffer in Mainz (bei Mehlhausen, Nr. 4a - S. 18) und die Refor-
matio Ecclesiarum<; selbständige Textform, etwa acht Schreiberschriften, einzelne
Bogenauszeichnungen; registr. Adam, Inventaire Sp. 88 (ohne Nr.).
B: AST 168 (Var. eccl. III), f. I5oa-i8oa.
>Bericht vnd antwort Bucers vnd der Prediger zu Strasburg vffs furgegeben Interim
5. Vgl. Pol. Cor. 4, S. 1021, Anm. 2. Die Darstellung bedarf an einigen Stellen der Korrektur.
6. Vgl. Pol. Cor. 4, S. ioo8ff.
7. Daraus erklärt sich die später erfolgte, überraschende Formulierung des Titels Deliberation
usw.< (vgl. Anm. zur Edition von D), die dem Text mit der wiederholten Anrede an die Ratsherren
(»Gn. Herren«) widerspricht.
8. Zu den Einzelheiten und weiteren Quellennachweisen vgl. W. Bellardi, Bucer und das Inte-
rim, S. 2Ö7ff.
 
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