Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0505
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
io. GNAD, TROST VND STERCKE

501

die eingegebne gerechtigkait, deren sie doch so11 wenig nacheiferen vnd die auch in den
aller heiligsten leuten so blöd vnd erbsälig20 ist, das sie der prophet Jesaias 540 [64,5]
vnd alle heiligen einem vnflätigen duch vergleichen.
Im 6. Articul § 421 wirdt gesetzet, der glaub erlange die gäbe des h. geists, durch
5 welchen die liebe in vnseren hertzen ausgossen werde, vnd meinet die Liebe, durch die
wir gott lieben. Da aber der Apostel dise rede Roma 5 von der liebe geredet hat22, durch
die gott vns liebet in seinem lieben sone, vnd wan dise vnsere liebe zu gott vnd dem
nechsten zum glauben vnd hoffnung kemme, als dan werden wir durch die eingegebne
gerechtigkait warhafftiglich gerechtfertiget. Dise worthlauten nun, als obp ein warer
10 glaub vnd hoffnung kinde sein one die liebe, vnd das wir erst durch zukunfft23 der liebe
vnd qgentze24 derq eingegebnen gerechtigkait warhafftiglich gerechtfertiget wurden vnd
nit | [22.4b] | durch den glauben, wie der Herre vnd der H. Apostel Paulus' so dar vnd
offt bezeugen25. Darumb ist hie von nöten, wol zu erkleren, das der wäre ernstliche
glaube, durch den wir for gott gerechtfertiget werden, ein solichs werck vnd gäbe ist des
15 h. gaistes im menschlichen hertzen, durch den sder mensch aus dem h. Euangelios die
ewige macht, gnad vnd liebe gottes in Christo vnserem heren1 vns beweisen26 vnd
angebotten, dermassen erkennet, glaubet, ergreiffet vnd annimmet, das er aus wirckung
eben desselbigen H. geists gotthals bald auch liebet, alles sein vertrawen vff in setzet vnd
von hertzen begeret, allen seinen göttlichen gebotten Uzu leben11; dan durch disen
20 glauben wirt der mensch new geporen vnd empfahet das ewige leben, wie der herr sagt:
wer an mich glaubet, hat das ewige leben2'1. Darumb mag diser glaube immermehrv sein
one hoffnung vnd liebe vnd on andere stuck vnd tugenden der eingegebnenw gerechtig-
kait; die hatt er aber bei sich so vil gentzlicher oder schwächer, so fil diser glaube an den
herrn stercker oder blöder ist.

n) fehlt A, B, K. - o) A, B, D, K.
p) allso, ob A, B. - q)-q) fehlt A, B.
r) fehlt A, B. - s)-s) add.; gestr.: er E.
t) fehlt E. - u)-u) zugeleben E, A, K.
v) nimmer mehr E, A, B, K. - w) ewigen gebnen A, B.
20. Schwach und kümmerlich; erbsälig D, K, erbsölig = mühselig wie der Inhaber einer kleinen
Erb lehensteile - arbotselig B = geplagt. Vgl. Götze, S. 66. 13.
21. IT, Art. 6 Abs. 4 »Von der weise, durch welche der mentsch die rechtfertigung bekombt«
(Mehlhausen, S. 50).
22. Vgl. Ro 5,8.
23. Das Dazukommen.
24. Vollständigkeit (im Sinne von: Vervollkommung durch).
25. An dieser Stelle beginnt B.s handschriftlicher Entwurf (E) AST 40,9, f. 325-368. Er trägt die
(spätere) Überschrift: »1549. Lengere schrifft vom Interim. Bresten 14 bletter vom anfang her.« Die
Jahreszahl ist zu korrigieren. Es handelt sich hier um den Torso des B.sehen Entwurfs zum Gutach-
ten vom 27. Juni 1548. Es ist richtig: die ersten 14 Blätter fehlen (»bresten«), aber am Ende sind
mindestens ebensoviel Blätter verloren. Die Hs. bricht mit der Kritik des Art. 22 (B.s Zählung:
Art. 21) ab. - Alle Textvarianten werden, soweit erkennbar, in App. 1 unter E notiert. Wo nichts
vermerkt ist, hat D den Text von E. Eine Einzeluntersuchung der Varianten macht sehr wahrschein-
lich, daß D eine unmittelbare Abschrift von E ist.
26. Bewiesen.
2-7- J°5> 2-4-
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften