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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0555
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i3. ANTWORT DER PREDIGER

551

Herr Mathis Geyger, Alte Ammeyster, vnd Herr Caspar Rumler, Dreyzehner2, vns
freytag nechst verschinen3 der lenge nach erzelt, was vff dem Reichstag zu Augspurg
vnd seither durch botschafften durch die Kay. Mt., vnsern aller gnedigsten Herren, mit
E.G. vnd deren gesandten vnd sie hinwider mit der Kay. Mt. der Religion halben haben
5 gehandlet4, Vnd wie die Sachen zu letzt dahin körnen sind, Ob wol E.G. nichts liebers
wolten, dann die Christliche Religion allhie, so fil jnen jmmer möglich, rein vnd gantz
erhalten, das sie doch, wie ietz die Sachen allenthalben standen, gemeiner Statt weder
möglich noch thunlich erachten konden, sich der Kay. Mt. geschefft in öffentlicher
gemeiner bestellung vnd haltung5 der Religion endtlich vnnd gentzlich entgegen zuset-
10 zen. So were inen auch gantz Schwer, solche öffentliche bestellung vnd haltung der
Religion der Kay. Mt. zu vbergeben. Derhalben sie entschlossen weren, dieweil sie
keinen leidlicheren weg in dieser Sachen wüsten zutreffen, sich mit dem Bischoffe von
Straßburg, jrem letzten erbieten nach, bey der Kay. Mt. gethon, in vnuergriffliche6
handlung | [161b] | einzulassen: Ob sie dadurch die wege kondten finden, das doch der
15 Gemeinden Christi allhie auch ettliche kirchen erhalten würden, jn welchen wir die
reine lehr vnd rechten geprauch der Sacramenten mit christlicher zücht nach dem be-
felch des herren zu vben hetten. Vnd das E.G. vns diß alles liessen darumb anzeigen, ehe
vnd sie sich in gemelte handlung mit dem Bischoffe begeben, damit wir vns in predigen
dermassen wolten richten, wie sie das an vns begerten, das solch E.G. vorhaben möchte
20 der Gemeinden Christ) allhie vnd gantzer Statt früchtpar sein vnd zu güttem erschies-
sen7. Vnd nit, so sie sich in gedachte handlung gelassen, wir dieselbige von der Cancell
als vngottlich straffen vnd die Gemeinde darwider bewegen thetten, das dann E.G. bey
dem Bischoffe vnd anderen schimpflich8 vnd auch für sich selb zu mererem vnradt9
vrsach geben mochte. Es warde darbey auch etwas gemeldet vom mißtrawen, das wir
25 mochten gegen E.G. tragen, als gedechten sie, von der waren Religion Christ) mit der
zeit gantz abzutretten, vnd von dem vertrawen, das wir zu einer Gemeind10 haben
mochten, als ob die Religion durch die selbige solte zuerhalten sein.
| [162a] | Nun, G. Herren, dieweyl vns, hierauff jm füßstapfen11 endtlich vnd gentz-
lich zu antworten, nit möglich wäre, nach dem die Sachen so hochwichtig vnd vnser, die
2. Vgl. Einleitung; die hier genannten Ratsherren waren Mitglieder des Interimsausschusses des
Rates.
3. Vergangenen Freitag. Es handelt sich um Freitag, den 26. Oktober 1548. Die Predigerschrift
ist also in den letzten Tagen des Oktober entstanden und dem Rat zugeleitet worden. Dort kam sie
erst am 3. November zur Verlesung.
4. Über die Verhandlungen zwischen der Stadt und dem Kaiser nach Schluß des Reichstages von
Augsburg vgl. W. Bellardi, Bucers Summarischer Vergriff, S. 68ff.
5. Anordnung und Erhaltung.
6. Unvorgreifliche (unverbindliche). Vgl. dazu den Schlußsatz im Bedenken der Verordneten
vom 29. September 1548 (Pol. Cor. 4, S. 1086).
7. Ausschlagen, gedeihen.
8. Lächerlich.
9. Schaden, Unheil.
10. Damit wird auf die Hoffnung angespielt, die auch jetzt noch von einzelnen Predigern auf die
Jung-St.-Peter-Gemeinschaft gesetzt wurde als das Zentrum der sog. zweiten Reformation. Dazu
W. Bellardi. Die Geschichte, S. 66, Anm. 1.
11. Stehenden Fußes, sofort.
 
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