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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 18): Nachträge 1541 - 1551 sowie Ergänzungen und Korrekturen — Gütersloh, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.30530#0018
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14 einleitung

Die achte und neunte Schrift zeugen von der Aufmerksamkeit, mit der Bucer das
Schicksal der evangelischen Bewegung in Frankreich beobachtete: In der achten bitten
die Prediger den Straßburger Rat Ende Mai 1545 darum, sich beim französischen
König zugunsten verfolgter Evangelischer in der Provence zu verwenden und vor
allem gegen das im April 1545 an den Waldensern des provenzalischen Städtchens
Cabrières begangene Massaker zu protestieren; die neunte Schrift stellt einen von
den Predigern ebenfalls Ende Mai 1545 verfaßten Entwurf eines solchen Briefs des
Straßburger Rats an den König dar.

Der zehnte Text dokumentiert ebenso wie der siebte und der fünfzehnte die engen
Verbindungen zwischen Landgraf Philipp von Hessen und Straßburg. Die
Straßburger Theologen weisen Mitte Februar 1545 Philipp darauf hin, daß die »Wittenberger
Reformation« vom August 1544 sich wesentlich vom Straßburger Reformationsgutachten
vom November 1544 unterscheide, nämlich in Fragen der Lehre
und auch in der vorgeschlagenen Art des Auftretens vor dem Kaiser und den
Reichsständen auf dem Reichstag in Worms.

Bei dem elften Text, der Appellation, die der Kölner Erzbischof Hermann von
Wied am 10. Juli 1545 gegen Teile des Kölner Domkapitels, des Klerus und der Universität
veröffentlichte, ist die wesentliche Mitwirkung Bucers an der Formulierung
der lateinischen Fassung sehr wahrscheinlich.

Als zwölfte Schrift erscheint die Instruktion, die Bucer zusammen mit seinen
Kollegen für eine Einwirkung des Straßburger Rats auf die sehr bedenklichen kirchlichen
Verhältnisse in der Reichsstadt Landau am 10. August 1545 dem Straßburger
Rat vorlegte.

Die zur Gründung des Straßburger Gymnasiums 1538 erlassene Schulordnung
wurde im November 1545 wesentlich überarbeitet. Daran beteiligt waren nicht nur
Johannes Sturm und die Scholarchen, sondern auch Bucer. Einige Teile der Ordnung
wurden, wie sein Entwurf belegt, von ihm formuliert und im wesentlichen
auch so übernommen. Die Ordnung vom November 1544, die bis 1566 Gültigkeit
hatte, wird unter Berücksichtigung des erwähnten Entwurfs als dreizehnte Schrift
veröffentlicht.

Disziplinarmaßnahmen gegen einen pflichtvergessenen Straßburger Kleriker stehen
im Mittelpunkt der vierzehnten Schrift, die Ende 1545 abgefaßt wurde. Diese
ausführlich begründete Anklage gegen einen Kanoniker des Thomasstifts bietet einen
einmaligen Einblick in den Alltag evangelischer Geistlichen im frühneuzeitlichen
Straßburg.

Die fünfzehnte Schrift bildet ein Ende Mai 1546 für Philipp von Hessen sehr diplomatisch
abgefaßter Brief an den französischen Dauphin Heinrich wegen der Verfolgung
der Protestanten in seinem Land. Er bildet somit ein weiteres Zeugnis für
den Versuch Bucers und des Straßburger Rats, auf die französische Regierung mäßigend
einzuwirken.

Bucers kategorische Abweisung der Bitte eines nordelsässischen Pfarrers, dem
Volk das Tanzen an Sonntagen zu erlauben, bildet die Grundlage der sechzehnten
Schrift, die in Form eines Gutachtens verfaßt ist. Dieser am 17. Juli 1546 geschriebene
Text legt Zeugnis von der strengen Bibelorientierung Bucers sowie von seiner
 
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