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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 3): Confessio Tetrapolitana und die Schriften des Jahres 1531 — Gütersloh, 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.29140#0032
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CONFESSIO TETRAPOLITANA

Die deutsche CT ist, das liegt angesichts ihrer Funktion nahe, in nicht
wenigen Abschriften verbreitet. Alle diese Handschriften bieten aber
keinen neuen Text, sondern stellen Abschriften der Handschrift A dar,
die offenbar vor deren Überreichung am 9. 7. genommen worden sind.
Ebenfalls hat der Text der späteren Drucke^ keinen eigenen Wert. Die
beiden ersten Nachdrucke von 1579 74 haben allerdings als Kampf-
schriften in den konfessionellen Auseinandersetzungen eine gewisse
kirchengeschichtliche Bedeutung.
Wir veröffentlichen also im folgenden den Text von A und B und die
Varianten von a. Dabei wurden in diesem Text die anlautenden »i« vor
Konsonanten immer mit »i« wiedergegeben, auch dort, wo sie »j« oder
»J« geschrieben sind. Ferner sind Varianten, die auf konsonantische
Verdoppelung zurückgehen, nicht in den Apparat aufgenommen. Im
Abdruck von A ist die Zählung der Artikel aus a übernommen; in den
Handschriften sind die Artikel nicht numeriert.

B. DER LATEINISCHE TEXT
Von Anfang an wurde, der kaiserlichen Proposition vom 20. 6. gemäß 7 ?,
auch das oberdeutsche Bekenntnis in zwei Sprachen abgefaßt. Das geht
schon aus den Straßburger und Memminger Meldungen von 28. 6.
hervor 76 . Es ist schwer zu entscheiden, welcher der beiden sprachlichen
Fassungen die Priorität gebührt, ob diese Frage überhaupt gestellt wer-
den kann 77 . Wenn auch sicherlich das deutsche Bekenntnis zuerst ab-
gefaßt wurde 78 , so kann man das lateinische doch keineswegs einfach als
dessen Übersetzung auffassen 7 ?. Vielmehr haben sich, seitdem der latei-
nische Text vorlag, die beiden Fassungen mit einer gewissen Selbständig-
keit nebeneinander entwickelt. Die bei Bucer, wie auch bei Capito, so oft
zu beobachtende rasche Bereitschaft zur immer neuen Korrektur ihrer
Arbeiten 80 hat es mit sich gebracht, daß auch in ihrem Bekenntnis von
irgendwelchen systematischen Festsetzungen des Wortlauts keine Rede
sein kann.
Freilich ist uns im Fall der lateinischen CT eine Handschrift, die vor
73. Verzeichnis und weitere Hinweise bei Förstemann II, S. 23!. Eells, S. 453!.
74. Stupperich, Bibl. Nr. 35 a, 35 b.
75. Siehe oben S. 19.
76. Pol. Cor. I, Nr. 751. DobelYV, S. 36.
77. Ficker: Die Fassungen, S. 230, 248!. Die Verhältnisse liegen ähnlich wie bei
der Confessio Augustana. Dazu meine Bemerkungen in ARG 57, 1966, S. 76 ff.
78. Das liegt, da der erste Zweck die Werbung von Mitunterzeichnern war, sehr
nahe. Eine lateinische Fassung des großen Abendmahlsartikels hat es daher auch wohl
nicht gegeben.
79. Das hat Ficker: Die Fassungen, S. 232 ff. nachgewiesen.
80. Man denke an die Geschichte von B.s Evangelienkommentar!
 
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