CONFESSIO TETRAPOLITANA
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Korrektoren nicht immer völlige Sicherheit erreichen. Bei dem 18.
Artikel über das Abendmahl, der hier also in seiner ursprünglichen
Fassung erscheint, geben wir im Apparat zusätzlich unter dem Siglum
BA die Varianten einer von Capito angefertigten Reinschrift dieses
Artikels (Straßburg, Thomas-Archiv Nr. 174, Varia ecclesiastica 9, Bl.
ioia-io6a) wieder und verzeichnen mit BAH auch die Korrekturen
Konrad Huberts in dieser Handschrift.
Angesichts des Zeitdrucks, unter dem die Straßburger in Augsburg
Anfang Juli standen, ist es möglich, daß B dasjenige Exemplar der CT
war, das die Gesandten am 7. 7. zur Begutachtung nach Hause sandten 68 .
Jedenfalls hat diese Handschrift offenbar Bucer als Vorlage gedient, als
er im Sommer 1531 den ersten Druck der CT vorbereitete. Viele der Ab-
weichungen des deutschen Drucks (im folgenden: a) von der Wiener
Handschrift A, die Ficker 6 ? und vor ihm schon, wenn auch auf unsiche-
rer Quellengrundlage, Förstemanni 0 verzeichnet haben, finden sich
nämhch bereits in B. Das heißt, es sind die Verbesserungen, die, wie es
uns schien, offenbar während des Diktats von A vorgenommen wurden,
natürlicherweise von a nicht verwertet worden. Einige der theologi-
schen und kirchengeschichtlichen Folgerungen, die Ficker aus dem
Unterschied zwischen Originalhandschrift und Originaldruck gezogen
hat, werden somit hinfällig? 1 . Nicht alle Abweichungen des Drucktexts a
von 1531 von der Handschrift A von 1530 sind als nachträgliche Kor-
rekturen Bucers zu verstehen, sondern umgekehrt zeigen einige Varian-
ten von a gegenüber A den Text in einem älteren Stadium seiner Ge-
schichte, und es zeigt sich also, daß A auch gegenüber dem späteren
Druck nicht bloß durch den würdigeren, sondern gelegentlich auch durch
den besseren Text ausgezeichnet ist.
Diese Feststellungen ändern freilich nichts daran, daß Förstemanns
und Fickers Beobachtungen über das Verhältnis des gedruckten zum
Wiener handschriftlichen Text der CT im großen und ganzen zutreffen:
Tatsächlich hat Bucer, als er nach der Rückkehr aus Ulm im Sommer
1531 vom Rat beauftragt wurde, eine Widerlegung der Konfutation zu
verfassen? 2 , auch das Bekenntnis noch einmal genau durchkorrigiert,
und zwar nicht bloß in seiner lateinischen (dazu siehe unten), sondern
auch in seiner deutschen Gestalt. So bietet a die dritte uns noch greifbare
Fassung des deutschen Textes der CT, die auf die Autoren des Bekennt-
nisses selbst zurückgeht.
68. So anscheinend Ficker: Handschriftenproben, a.a.O. Vgl. Pol. Cor. I, Nr. 754.
69. Ficker: Die Fassungen.
70. Förstemann II, S. 25]!.
71. Vgl. etwa zu der Abweichung am Anfang des Abendmahlsartikels (unten S. 123,
Z. 18) Ficker: Die Fassungen, S. 240.
72. Dazu vgl. unten die Einleitung zur Apologie, S. 189fr.
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Korrektoren nicht immer völlige Sicherheit erreichen. Bei dem 18.
Artikel über das Abendmahl, der hier also in seiner ursprünglichen
Fassung erscheint, geben wir im Apparat zusätzlich unter dem Siglum
BA die Varianten einer von Capito angefertigten Reinschrift dieses
Artikels (Straßburg, Thomas-Archiv Nr. 174, Varia ecclesiastica 9, Bl.
ioia-io6a) wieder und verzeichnen mit BAH auch die Korrekturen
Konrad Huberts in dieser Handschrift.
Angesichts des Zeitdrucks, unter dem die Straßburger in Augsburg
Anfang Juli standen, ist es möglich, daß B dasjenige Exemplar der CT
war, das die Gesandten am 7. 7. zur Begutachtung nach Hause sandten 68 .
Jedenfalls hat diese Handschrift offenbar Bucer als Vorlage gedient, als
er im Sommer 1531 den ersten Druck der CT vorbereitete. Viele der Ab-
weichungen des deutschen Drucks (im folgenden: a) von der Wiener
Handschrift A, die Ficker 6 ? und vor ihm schon, wenn auch auf unsiche-
rer Quellengrundlage, Förstemanni 0 verzeichnet haben, finden sich
nämhch bereits in B. Das heißt, es sind die Verbesserungen, die, wie es
uns schien, offenbar während des Diktats von A vorgenommen wurden,
natürlicherweise von a nicht verwertet worden. Einige der theologi-
schen und kirchengeschichtlichen Folgerungen, die Ficker aus dem
Unterschied zwischen Originalhandschrift und Originaldruck gezogen
hat, werden somit hinfällig? 1 . Nicht alle Abweichungen des Drucktexts a
von 1531 von der Handschrift A von 1530 sind als nachträgliche Kor-
rekturen Bucers zu verstehen, sondern umgekehrt zeigen einige Varian-
ten von a gegenüber A den Text in einem älteren Stadium seiner Ge-
schichte, und es zeigt sich also, daß A auch gegenüber dem späteren
Druck nicht bloß durch den würdigeren, sondern gelegentlich auch durch
den besseren Text ausgezeichnet ist.
Diese Feststellungen ändern freilich nichts daran, daß Förstemanns
und Fickers Beobachtungen über das Verhältnis des gedruckten zum
Wiener handschriftlichen Text der CT im großen und ganzen zutreffen:
Tatsächlich hat Bucer, als er nach der Rückkehr aus Ulm im Sommer
1531 vom Rat beauftragt wurde, eine Widerlegung der Konfutation zu
verfassen? 2 , auch das Bekenntnis noch einmal genau durchkorrigiert,
und zwar nicht bloß in seiner lateinischen (dazu siehe unten), sondern
auch in seiner deutschen Gestalt. So bietet a die dritte uns noch greifbare
Fassung des deutschen Textes der CT, die auf die Autoren des Bekennt-
nisses selbst zurückgeht.
68. So anscheinend Ficker: Handschriftenproben, a.a.O. Vgl. Pol. Cor. I, Nr. 754.
69. Ficker: Die Fassungen.
70. Förstemann II, S. 25]!.
71. Vgl. etwa zu der Abweichung am Anfang des Abendmahlsartikels (unten S. 123,
Z. 18) Ficker: Die Fassungen, S. 240.
72. Dazu vgl. unten die Einleitung zur Apologie, S. 189fr.