Einleitung
i. Die Geschichte der Apologie
In ihrem Brief vom 17. Juli 1530 nach Straßburg baten die Reichstags-
gesandten, der Rat möchte die übersandten Abschriften der CA und des
eigenen Bekenntnisses 1 nicht drucken lassen, da der Kaiser das untersagt
habe 2 3 4 5 . Tatsächlich verging mehr als ein Jahr, bis die Tetrapolitana zum
erstenmal im Druck erschien?. Wichtigster Grund für diese Verzögerung
sind wohl weniger Zweifel der Straßburger an dem Wert ihres Bekennt-
nisses* als ihr Wunsch, dem ersten Druck eine eingehende Widerlegung
der inzwischen erschienenen katholischen Gegenschrift, der Konfutation,
beizufiigen. Wann allerdings dieser Gedanke gefaßt wurde, wissen wir
nicht.
Die Tatsache, daß man Ende 1530 lebhafte Bemühungen unter-
nahm, in den Besitz einer Abschrift der Konfutation zu kommen’, be-
weist noch nicht, daß schon damals deren Widerlegung geplant war, und
vielleicht gab überhaupt erst die Veröffentlichung der lateinischen Apo-
logie Melanchthons Ende April oder Anfang Mai 15 31 6 den letzten
Anstoß. Immerhin wissen wir soviel, daß die Abfassung der »widerred«
gegen die katholische Schrift zuletzt auf Wunsch des Rates erfolgte 7 ,
daß darüber eine »abred« mit den anderen Unterzeichnerstädten getrof-
fen wurde 8 9 , und daß Bucer den offenbar zunächst an die Prädikanten in
corpore gerichteten Auftrag übernahmL
Bucers Tätigkeit in Ulm von Alai bis Juli 15 31 10 verzögerte dann die
1. Siehe oben S. 27 bei Anm. 68.
2. Pol. Cor. I, Nr. 764.
3. Siehe oben S. 27. - Die CA wurde gegen das kaiserliche Verbot noch während
des Reichstags mehrfach gedruckt. Vgl. BS, S. XX.
4. So Gussmann I,i, S. 43. Ähnlich Pollet I, S. 43, Anm. 4.
5. Vgl. dazu Paet^old, S. LXVf. Gussmann I,i, S. 383f. Demnach war Ende 1330
ein Exemplar in ihrer Hand.
6. BS, S. XX, XXIII.
7. Dacheux, Nr. 4938.
8. Das scheint sich aus dem Schreiben von Konstanz an Memmingen (s. u. Anm. 14)
zu ergeben, wo es von der Apologie heißt, Straßburg habe sie »vff jungsten abschid
vnd abred ... stellen lassen«. Wo eine solche Vereinbarung erfolgt ist und wie sie
lautete, konnte ich nicht ermitteln. Die von H. Fahian: Die Beschlüsse der ober-
deutschen schmalkaldischen Städtetage I, II, 1959, veröffentlichten, freilich lücken-
haften Materialien enthalten keine Anhaltspunkte. Man könnte als Ort der Absprache
an den Ulmer Städtetag vom Mai oder den Frankfurter vom Juni 1531 denken, wo
jeweils Gesandte aller vier Städte zugegen waren.
9. Dacheux, Nr. 4938.
10. Dazu J. Endriss: Das Ulmer Reformationsjahr 1331, 1931. In Ulm selbst war B.
vom 2i. 5. bis Ende Juni. Ebd. S. 18, 110.
i. Die Geschichte der Apologie
In ihrem Brief vom 17. Juli 1530 nach Straßburg baten die Reichstags-
gesandten, der Rat möchte die übersandten Abschriften der CA und des
eigenen Bekenntnisses 1 nicht drucken lassen, da der Kaiser das untersagt
habe 2 3 4 5 . Tatsächlich verging mehr als ein Jahr, bis die Tetrapolitana zum
erstenmal im Druck erschien?. Wichtigster Grund für diese Verzögerung
sind wohl weniger Zweifel der Straßburger an dem Wert ihres Bekennt-
nisses* als ihr Wunsch, dem ersten Druck eine eingehende Widerlegung
der inzwischen erschienenen katholischen Gegenschrift, der Konfutation,
beizufiigen. Wann allerdings dieser Gedanke gefaßt wurde, wissen wir
nicht.
Die Tatsache, daß man Ende 1530 lebhafte Bemühungen unter-
nahm, in den Besitz einer Abschrift der Konfutation zu kommen’, be-
weist noch nicht, daß schon damals deren Widerlegung geplant war, und
vielleicht gab überhaupt erst die Veröffentlichung der lateinischen Apo-
logie Melanchthons Ende April oder Anfang Mai 15 31 6 den letzten
Anstoß. Immerhin wissen wir soviel, daß die Abfassung der »widerred«
gegen die katholische Schrift zuletzt auf Wunsch des Rates erfolgte 7 ,
daß darüber eine »abred« mit den anderen Unterzeichnerstädten getrof-
fen wurde 8 9 , und daß Bucer den offenbar zunächst an die Prädikanten in
corpore gerichteten Auftrag übernahmL
Bucers Tätigkeit in Ulm von Alai bis Juli 15 31 10 verzögerte dann die
1. Siehe oben S. 27 bei Anm. 68.
2. Pol. Cor. I, Nr. 764.
3. Siehe oben S. 27. - Die CA wurde gegen das kaiserliche Verbot noch während
des Reichstags mehrfach gedruckt. Vgl. BS, S. XX.
4. So Gussmann I,i, S. 43. Ähnlich Pollet I, S. 43, Anm. 4.
5. Vgl. dazu Paet^old, S. LXVf. Gussmann I,i, S. 383f. Demnach war Ende 1330
ein Exemplar in ihrer Hand.
6. BS, S. XX, XXIII.
7. Dacheux, Nr. 4938.
8. Das scheint sich aus dem Schreiben von Konstanz an Memmingen (s. u. Anm. 14)
zu ergeben, wo es von der Apologie heißt, Straßburg habe sie »vff jungsten abschid
vnd abred ... stellen lassen«. Wo eine solche Vereinbarung erfolgt ist und wie sie
lautete, konnte ich nicht ermitteln. Die von H. Fahian: Die Beschlüsse der ober-
deutschen schmalkaldischen Städtetage I, II, 1959, veröffentlichten, freilich lücken-
haften Materialien enthalten keine Anhaltspunkte. Man könnte als Ort der Absprache
an den Ulmer Städtetag vom Mai oder den Frankfurter vom Juni 1531 denken, wo
jeweils Gesandte aller vier Städte zugegen waren.
9. Dacheux, Nr. 4938.
10. Dazu J. Endriss: Das Ulmer Reformationsjahr 1331, 1931. In Ulm selbst war B.
vom 2i. 5. bis Ende Juni. Ebd. S. 18, 110.