ABENDMAHLSGUTACHTEN
409
2. Ad Jacobum Otterum
17. September 1525
Straßburg., Thomas-Archiv, Cart. 21,1-2 (Nr. 40), Eucharistica vetusta,
/° 2ßr-28v. Schreiberhand. Randvermerk: »Ad Jacobum Otterum. Anno 1424
die 17. Septembris. Respondet ad Epistolam Pomeranj». sich am
Ende des Briefes. [ Teilabdruck bei J. V. Pollet: Martin Bucer. Etudes sur
la correspondance, Bd. 2, Paris 1962, S. 71-81.]
Jakob Otter 1 , geboren um 1485 in Lauterburg im Elsaß, war schon seit
1520 als Pfarrer in Wolfenweiler bei Freiburg Anhänger Luthers und
hatte später, seit 15 22, als Reformator in Kenzingen im Breisgau gewirkt.
Nach seiner Yertreibung von dort im Juni 1524 war er nach Straßburg
gekommen. Auf die Empfehlung dieser Stadt hin wurde er noch im glei-
chen Jahre 2 von Hans Landschad von Steinach? als Pfarrer nach Neckar-
steinach bei Heidelberg berufen. InbestemEinvernehmenmitdemluthe-
risch gesinnten Ritter wirkte Otter auch hier für die Reformation, neigte
aber in seinem Abendmahlsverständnis der Straßburger Haltung zu 4 . Als
solcher war er im Herbst 15 25, als der Abendmahlsstreit von der Schweiz
aus nach Süddeutschland getragen wurde, ein verläßlicher Bundes-
genosse Bucers.
Bucers Schreiben an ihn, datiert vom 17. September, fällt noch in die
Zeit vor dem »Syngramma Suevicum« und Bucers Auseinandersetzung
mit Brenzü Anlaß zu ihm war Bugenhagens Brief an den Breslauer
Prediger Johann Heß 6 , der im Sommer 1525 veröffentlicht wurde und
sich heftig gegen die Abendmahlsauffassung Zwinglis wandte. Bucer
ging in seinem Brief auf einzelne Argumente Bugenhagens ein, ver-
teidigte die Schweizer, mahnte zur Einheit und gab so Otter für seinen
Wirkungskreis ein Gutachten für die auch hier beginnenden Auseinan-
dersetzungen.
1. Über ihn vgl. Bossert in: RE 14, S. 526-530.
2. Zur Datierung vgl. Bossert, a. a. O. S. 527. J. Schneider, ADB 35, S. 672, läßtOtter
erst Ende des Jahres 1525 nach Neckarsteinach kommen. Dagegen spricht jedoch
die im Brief vorausgesetzte längere Abwesenheit Otters von Straßburg, der doch
wohl direkt von hier aus nach Neckarsteinach gegangen war; vgl. die Schilderung der
Straßburger Zustände f° 23rf., S. 410.
3. Über ihn vgl. unten S. 431.
4. Vgl. J. Schneider: Ein Brief M. B.s an den Ritter Hans Landschad von Steinach
über das h. Abendmahl, 1526, in: Beiträge zur Hessischen Kirchengeschichte, Bd. 3,2,
Archiv für Hessische Geschichte und Altertumskunde, Neue Folge, Ergänzungsband
3,2,1906, S. 106f., der hier besonders Otters 1528 erschienene Schrift nennt: »Christlich
leben vnd sterben. Wie sich des herren nachtmals zü brauchen mit gewisser Conscientz
vnd frid sonder einiche spaltung der schrifft.«
5. Vgl. oben S. 490. 6. Vgl. oben S. 400, Anm. 17.
409
2. Ad Jacobum Otterum
17. September 1525
Straßburg., Thomas-Archiv, Cart. 21,1-2 (Nr. 40), Eucharistica vetusta,
/° 2ßr-28v. Schreiberhand. Randvermerk: »Ad Jacobum Otterum. Anno 1424
die 17. Septembris. Respondet ad Epistolam Pomeranj». sich am
Ende des Briefes. [ Teilabdruck bei J. V. Pollet: Martin Bucer. Etudes sur
la correspondance, Bd. 2, Paris 1962, S. 71-81.]
Jakob Otter 1 , geboren um 1485 in Lauterburg im Elsaß, war schon seit
1520 als Pfarrer in Wolfenweiler bei Freiburg Anhänger Luthers und
hatte später, seit 15 22, als Reformator in Kenzingen im Breisgau gewirkt.
Nach seiner Yertreibung von dort im Juni 1524 war er nach Straßburg
gekommen. Auf die Empfehlung dieser Stadt hin wurde er noch im glei-
chen Jahre 2 von Hans Landschad von Steinach? als Pfarrer nach Neckar-
steinach bei Heidelberg berufen. InbestemEinvernehmenmitdemluthe-
risch gesinnten Ritter wirkte Otter auch hier für die Reformation, neigte
aber in seinem Abendmahlsverständnis der Straßburger Haltung zu 4 . Als
solcher war er im Herbst 15 25, als der Abendmahlsstreit von der Schweiz
aus nach Süddeutschland getragen wurde, ein verläßlicher Bundes-
genosse Bucers.
Bucers Schreiben an ihn, datiert vom 17. September, fällt noch in die
Zeit vor dem »Syngramma Suevicum« und Bucers Auseinandersetzung
mit Brenzü Anlaß zu ihm war Bugenhagens Brief an den Breslauer
Prediger Johann Heß 6 , der im Sommer 1525 veröffentlicht wurde und
sich heftig gegen die Abendmahlsauffassung Zwinglis wandte. Bucer
ging in seinem Brief auf einzelne Argumente Bugenhagens ein, ver-
teidigte die Schweizer, mahnte zur Einheit und gab so Otter für seinen
Wirkungskreis ein Gutachten für die auch hier beginnenden Auseinan-
dersetzungen.
1. Über ihn vgl. Bossert in: RE 14, S. 526-530.
2. Zur Datierung vgl. Bossert, a. a. O. S. 527. J. Schneider, ADB 35, S. 672, läßtOtter
erst Ende des Jahres 1525 nach Neckarsteinach kommen. Dagegen spricht jedoch
die im Brief vorausgesetzte längere Abwesenheit Otters von Straßburg, der doch
wohl direkt von hier aus nach Neckarsteinach gegangen war; vgl. die Schilderung der
Straßburger Zustände f° 23rf., S. 410.
3. Über ihn vgl. unten S. 431.
4. Vgl. J. Schneider: Ein Brief M. B.s an den Ritter Hans Landschad von Steinach
über das h. Abendmahl, 1526, in: Beiträge zur Hessischen Kirchengeschichte, Bd. 3,2,
Archiv für Hessische Geschichte und Altertumskunde, Neue Folge, Ergänzungsband
3,2,1906, S. 106f., der hier besonders Otters 1528 erschienene Schrift nennt: »Christlich
leben vnd sterben. Wie sich des herren nachtmals zü brauchen mit gewisser Conscientz
vnd frid sonder einiche spaltung der schrifft.«
5. Vgl. oben S. 490. 6. Vgl. oben S. 400, Anm. 17.