I. Anlagen %ur Confessio Tetrapolitana
ANLAGEI
Bucers sogenannter »Ratschlag A« zum Abendmahlstreit
Beilage der Straßburger Reichstagsinstruktion von 1530
1. Vorbemerkung
Das folgende Dokument ist keine direkte Vorlage der CT. Wir ver-
öffentlichen es an dieser Stelle, weil es in den Zusammenhang des Reichs-
tags von 1530 gehört und Bucer zum Verfasser hat 1 .
Die 1. Straßburger Instruktion für den Augsburger Reichstag beginnt
mit der Anweisung, die Gesandten sollten sich bei den protestierenden
Ständen um einen Ausgleich bemühen und sie bitten, daß sie »harin den
zwispalt des sacraments nit ansehen wolten, so man doch im houbtstugk
unserer seligkeit eins wer, sonder uf ein frei christlich consilium als den
furgeslagnen einigen weg zu hinlegung disz spans handeln wolt«; und
wenn hiergegen Gewissensbedenken erhoben würden, so sollten sie den
Ratschlag A zur Hand nehmen und »zu ablegung gedachter inrede den
churfursten von Sachsen und marggraf Jergen von Brandenpurg sampt
andern fursten desselbigen zuvor durch mittel des landgraven berichten
lossen 2 3 «. Man meint, hinter dieser Anweisung die Stimme Jakob Sturms
selbst zu hören, der in seinem Entwurf vom April berichtet hatte, daß
man in der Frage des Abendmahls »ein jeden loß bliben, so verr er sonst
in gott per Christum glaube und durch solchen glauben dye liebe des
nachsten bezeuge?«. Man möchte vermuten, daß Sturm selbst Bucer zur
Abfassung unseres Schriftstücks veranlaßt hatte.
Angesichts der Notlage der unmittelbar drohenden Gefahr der Spal-
tung der Evangelischen und der Isolierung der Oberdeutschen verfaßt,
ist dieser Ratschlag A eines der eindrucksvollsten Dokumente für Bucers
irenische, das Leben vor die Lehre, die prinzipielle Übereinstimmung vor
die einzelne Scheidung stellende Grundhaltung. Mit zum Teil geschick-
ten und kräftigen Argumenten, nur gelegentlich in Weitschweifigkeit
sich verlierend, sucht er, ohne seinen eigenen Standpunkt in der Abend-
mahlsfrage abzuschwächen, die Lutheraner zum Frieden und zur Toleranz
zu bewegen 4 .
1. Die Verfasserschaft B.s beweist, wenn man von den inneren Kriterien absieht,
die Notiz bei Gussmann I,i, S. 378.
2. Pol. Cor. 1, S. 439.
3. Ficker: Sturms Entwurf, S. 152.
4. Vgl. zu der Schrift auch Köhler II, S. 190!.
ANLAGEI
Bucers sogenannter »Ratschlag A« zum Abendmahlstreit
Beilage der Straßburger Reichstagsinstruktion von 1530
1. Vorbemerkung
Das folgende Dokument ist keine direkte Vorlage der CT. Wir ver-
öffentlichen es an dieser Stelle, weil es in den Zusammenhang des Reichs-
tags von 1530 gehört und Bucer zum Verfasser hat 1 .
Die 1. Straßburger Instruktion für den Augsburger Reichstag beginnt
mit der Anweisung, die Gesandten sollten sich bei den protestierenden
Ständen um einen Ausgleich bemühen und sie bitten, daß sie »harin den
zwispalt des sacraments nit ansehen wolten, so man doch im houbtstugk
unserer seligkeit eins wer, sonder uf ein frei christlich consilium als den
furgeslagnen einigen weg zu hinlegung disz spans handeln wolt«; und
wenn hiergegen Gewissensbedenken erhoben würden, so sollten sie den
Ratschlag A zur Hand nehmen und »zu ablegung gedachter inrede den
churfursten von Sachsen und marggraf Jergen von Brandenpurg sampt
andern fursten desselbigen zuvor durch mittel des landgraven berichten
lossen 2 3 «. Man meint, hinter dieser Anweisung die Stimme Jakob Sturms
selbst zu hören, der in seinem Entwurf vom April berichtet hatte, daß
man in der Frage des Abendmahls »ein jeden loß bliben, so verr er sonst
in gott per Christum glaube und durch solchen glauben dye liebe des
nachsten bezeuge?«. Man möchte vermuten, daß Sturm selbst Bucer zur
Abfassung unseres Schriftstücks veranlaßt hatte.
Angesichts der Notlage der unmittelbar drohenden Gefahr der Spal-
tung der Evangelischen und der Isolierung der Oberdeutschen verfaßt,
ist dieser Ratschlag A eines der eindrucksvollsten Dokumente für Bucers
irenische, das Leben vor die Lehre, die prinzipielle Übereinstimmung vor
die einzelne Scheidung stellende Grundhaltung. Mit zum Teil geschick-
ten und kräftigen Argumenten, nur gelegentlich in Weitschweifigkeit
sich verlierend, sucht er, ohne seinen eigenen Standpunkt in der Abend-
mahlsfrage abzuschwächen, die Lutheraner zum Frieden und zur Toleranz
zu bewegen 4 .
1. Die Verfasserschaft B.s beweist, wenn man von den inneren Kriterien absieht,
die Notiz bei Gussmann I,i, S. 378.
2. Pol. Cor. 1, S. 439.
3. Ficker: Sturms Entwurf, S. 152.
4. Vgl. zu der Schrift auch Köhler II, S. 190!.