190
CONFESSIO TETRAPOLITANA
Fertigstellung der Arbeit noch einmal. Nach seiner Rückkehr hören wir
am 29. Juli, er sei »totus in Apologia« 11 . Schon fünf Tage zuvor beschloß
der Rat, Bekenntnis und Apologie offiziell und feierlich zu veröffent-
lichen »uff Frankfurter meß« 12 , zuvor aber noch das Bucersche Manu-
skript durch einen Ratsausschuß prüfen zu lassen, sowie die drei Schwe-
sterstädte um ihre Zustimmung zu dem Druckunternehmen zu ersuchen.
Die Prüfer, an der Spitze Jakob Sturm, billigten Bucers Entwurf, aller-
dings mit gewissen Einschränkungen und nach einigen Änderungen 1 ?,
Konstanz, Memmingen und Lindau, die daraufhin angefragt wurden 1 «,
erklärten sich einverstanden 1 ’, und tatsächlich erschien, wie wir sahen,
schon am 22. August 16 der deutsche, im September der lateinische
Druck 1 ?. Allerdings gab es noch im letzten Augenblick eine Umstellung:
Dem lateinischen Druck wurde die Apologie nicht beigefügt, obwohl
11. Scbieß I, Nr. 198.
12. Dacheux, Nr. 4938. - In dem Konstanzer Schreiben (s. u. Anm. 14) heißt es,
der Druck solle »vor kunfftiger Franckfurter herpstmeß vnd dem richstag« (der für
den 14. September 1531 nach Speyer ausgeschrieben, später aber verschoben-wurde)
ausgehen.
13. Diese Reihenfolge des Vorgehens ergibt sich, wenn man Dacheux, Nr. 4938 und
Nr. 4941 zusammennimmt.
In Nr. 4941 (16. 8.) heißt es, manhabe, »was schmälig darin gewesen, so vielm.H.H.
notturft erliden mögen, harüs gethan«. Auch in den handschriftlichen Entvüirfen der
im folgenden unter B veröffentlichten Schriftstücke ist in Jakob Sturms Randbemer-
kungen und Korrekturen, wenn ich recht sehe, immer wieder seine Bemühung um
die Milderung übergroßer Schärfen spürbar.
14. Straßburg sandte zunächst Konstanz ein Exemplar der Apologie zu, das von
dort an die beiden übrigen Städte weitergeleitet werden sollte. Die Sendung traf in
Konstanz am 20. August abends ein und enthielt die Mitteilung, man habe, das
Einverständnis der drei Städte voraussetzend, mit dem Druck des Textes der
Apologie bereits begonnen, dagegen den »ingang« (d. h. das Vorwort) »biß zu letzt...
verzogen« (vgl. dazu aber unten Anm. 16). Dies ergibt sich aus dem Konstanzer
Schreiben an Memmingen vom 21. August, Konstanz Stadtarchiv, Missiven 1531,
Bl. 125 b-i26a.
15. Im Konstanzer Rat wurde am 21.8. »mitsampt vnsern glerten vnd predicanten«
die Apologie - oder die wichtigsten Teile daraus - verlesen, und man kam zu der
Überzeugung, sie enthalte »nichts dann alle beschaidenhait, warhait vnd grund der
schrifft«, und man werde damit »nit nun vnsern glimpf by mengklichen kuntber
machen, besunder ouch vrsach geben, der schrifft vnd gottlichem wort ouch nachtrag
ze haben«. Mit diesen Mitteilungen sandte man die Apologie noch am 21. 8. an
Memmingen weiter, von wo sie nach Lindau gehen sollte (vgl. Anm. 14). Memmingen
erklärte am 25.8. Straßburg direkt seine Zustimmung (Pol. Cor. II, Nr. 66), Lindau
und Memmingen zusammen am 28. 8. Konstanz (Konstanz Stadtarchiv, RefA., Bd.
13), und sofort nach Empfang dieses Schreibens berichtete Konstanz am 29. 8. end-
gültig an Straßburg (Pol. Cor. II, S. 58, Anm. 2).
16. Also noch bevor das Einverständnis der anderen Städte vorlag (vgl.
Anm. 15).
17. S. o. S. 30.
CONFESSIO TETRAPOLITANA
Fertigstellung der Arbeit noch einmal. Nach seiner Rückkehr hören wir
am 29. Juli, er sei »totus in Apologia« 11 . Schon fünf Tage zuvor beschloß
der Rat, Bekenntnis und Apologie offiziell und feierlich zu veröffent-
lichen »uff Frankfurter meß« 12 , zuvor aber noch das Bucersche Manu-
skript durch einen Ratsausschuß prüfen zu lassen, sowie die drei Schwe-
sterstädte um ihre Zustimmung zu dem Druckunternehmen zu ersuchen.
Die Prüfer, an der Spitze Jakob Sturm, billigten Bucers Entwurf, aller-
dings mit gewissen Einschränkungen und nach einigen Änderungen 1 ?,
Konstanz, Memmingen und Lindau, die daraufhin angefragt wurden 1 «,
erklärten sich einverstanden 1 ’, und tatsächlich erschien, wie wir sahen,
schon am 22. August 16 der deutsche, im September der lateinische
Druck 1 ?. Allerdings gab es noch im letzten Augenblick eine Umstellung:
Dem lateinischen Druck wurde die Apologie nicht beigefügt, obwohl
11. Scbieß I, Nr. 198.
12. Dacheux, Nr. 4938. - In dem Konstanzer Schreiben (s. u. Anm. 14) heißt es,
der Druck solle »vor kunfftiger Franckfurter herpstmeß vnd dem richstag« (der für
den 14. September 1531 nach Speyer ausgeschrieben, später aber verschoben-wurde)
ausgehen.
13. Diese Reihenfolge des Vorgehens ergibt sich, wenn man Dacheux, Nr. 4938 und
Nr. 4941 zusammennimmt.
In Nr. 4941 (16. 8.) heißt es, manhabe, »was schmälig darin gewesen, so vielm.H.H.
notturft erliden mögen, harüs gethan«. Auch in den handschriftlichen Entvüirfen der
im folgenden unter B veröffentlichten Schriftstücke ist in Jakob Sturms Randbemer-
kungen und Korrekturen, wenn ich recht sehe, immer wieder seine Bemühung um
die Milderung übergroßer Schärfen spürbar.
14. Straßburg sandte zunächst Konstanz ein Exemplar der Apologie zu, das von
dort an die beiden übrigen Städte weitergeleitet werden sollte. Die Sendung traf in
Konstanz am 20. August abends ein und enthielt die Mitteilung, man habe, das
Einverständnis der drei Städte voraussetzend, mit dem Druck des Textes der
Apologie bereits begonnen, dagegen den »ingang« (d. h. das Vorwort) »biß zu letzt...
verzogen« (vgl. dazu aber unten Anm. 16). Dies ergibt sich aus dem Konstanzer
Schreiben an Memmingen vom 21. August, Konstanz Stadtarchiv, Missiven 1531,
Bl. 125 b-i26a.
15. Im Konstanzer Rat wurde am 21.8. »mitsampt vnsern glerten vnd predicanten«
die Apologie - oder die wichtigsten Teile daraus - verlesen, und man kam zu der
Überzeugung, sie enthalte »nichts dann alle beschaidenhait, warhait vnd grund der
schrifft«, und man werde damit »nit nun vnsern glimpf by mengklichen kuntber
machen, besunder ouch vrsach geben, der schrifft vnd gottlichem wort ouch nachtrag
ze haben«. Mit diesen Mitteilungen sandte man die Apologie noch am 21. 8. an
Memmingen weiter, von wo sie nach Lindau gehen sollte (vgl. Anm. 14). Memmingen
erklärte am 25.8. Straßburg direkt seine Zustimmung (Pol. Cor. II, Nr. 66), Lindau
und Memmingen zusammen am 28. 8. Konstanz (Konstanz Stadtarchiv, RefA., Bd.
13), und sofort nach Empfang dieses Schreibens berichtete Konstanz am 29. 8. end-
gültig an Straßburg (Pol. Cor. II, S. 58, Anm. 2).
16. Also noch bevor das Einverständnis der anderen Städte vorlag (vgl.
Anm. 15).
17. S. o. S. 30.