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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 3): Confessio Tetrapolitana und die Schriften des Jahres 1531 — Gütersloh, 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.29140#0195
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APOLOGIE

191
Bucer noch am 5. September auch eine lateinische Apologie ankündigte 18 ,
ja obwohl noch das Vorwort des lateinischen Drucks, sogar eingehender
ais dasjenige des deutschen, auf sie Bezug nahm. Vermutlich sprachen
zuletzt Sparsamkeitsgründe gegen die VeröfFentlichung.
Die Vorworte der beiden Drucke, die wir im folgenden zunächst ab-
drucken und in denen sich die Magistrate der vier Städte mit kräftiger,
ernster Entschiedenheit zu ihrem Verhalten in Augsburg und zu ihrer
Confessio bekennen, sind wohl auch von Bucer verfaßt 1 ?. Doch über-
nahmen die Räte mit Bewußtsein und Überlegung die Verantwortung
für sie: Wir hören aus Straßburg, man habe »den prologum oder Vorred
in zwen weg anstellen lassen, der erste, daß m. H. H. und die andern
Stette darin reden und benennt werden; die ander ist in einer gemein
und in tertia persona angestellt; welcher dann m. H. H. gefällig wäre,
möge man annehmen ... Erkannt: die erst meinung oder ersten ingang
lassen üßgon 20 .« Auch in Konstanz wurde die Unterschrift unter die
Vorrede zum Gegenstand eines Ratsbeschlusses gemacht 21 .
Das auffallendste äußere Kennzeichen der Apologie ist ihr großer
Umfang. Sie übertrifff in ihrem Textbestand die Konfession wohl um das
Doppelte, und schon der Prüfungsausschuß im August bemerkte, sie sei
»vast lang« 22 . Die Eile, mit der nach Bucers Worten vom Juh - »nunc
sunt praecipitanda omnia, quia tam diu illic (in Ulm) h^si« - die Apologie
angefertigt worden war 2 3, kann man ihr kaum anmerken; denn die Aus-
führlichkeit ist nicht bloß Bucers leichter Feder und seiner Umständlich-
keit in Rechnung zu setzen, auch wenn zumal gegen den Schluß zu die
Spannung und Lebendigkeit der Schrift ziemlich nachläßt. Vielmehr hat
sich Bucer die Aufgabe gestellt, die katholische Schrift Punkt für Punkt
und mit der vollkommensten Genauigkeit zu widerlegen - auch hierin
ähnelt seine Apologie derjenigen Melanchthons -, und so folgt er zwar
der Konfutation »fast sklavisch« 2 -*, nimmt den Leser aber auf weite
Strecken gerade durch seine Gründlichkeit - immer wieder wird erkenn-
bar, daß er eigene Quellenstudien getrieben, daß er die Zitate der Gegner
nachgeschlagen hat 2 5 - und durch den Scharfsinn, mit dem er die zum
Teil ziemlich peinlichen Blößen der Konfutatoren aufdeckt, gefangen.

18. Schiess I, Nr. 210. Vgl. ebenda Nr. 225 (8. 10. 1531), wo A. Blarer den drin-
genden Wunsch ausspricht, sie zu erhalten.
19. Jedenfalls nicht von Sturm, wenn man sich an den Wortlaut der Notiz bei
Dacheux, Nr. 4941 hält.
20. Ebd.
21. Vgl. Anm. 15.
22. Dacheux, Nr. 4941.
23. Schiess I, Nr. 198.
24. Gussmann II, S. 81.
23. Vgl. zum Beispiel unten S. 262, 20.
 
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