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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 3): Confessio Tetrapolitana und die Schriften des Jahres 1531 — Gütersloh, 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.29140#0397
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ANLAGE 3

Bucers Interpretation des Abendmahlsartikels
der Confessio Tetrapolitana in Zürich
Oktober 15 30
1. Vorbemerkung
Mit dem Augsburger Reichstag beginnt in der Geschichte der Konkor-
dienbemühungen Bucers die wichtigste Periode. Es gelang ihm, sich in
den Monaten nach der Überreichung der Bekenntnisse gegen das tiefe
Mißtrauen der Lutheraner allmählich vorzuarbeiten. Die Härte des
Kaisers und der Altgläubigen zwang die evangelischen Parteien zuein-
ander; für den Schmalkaldischen Bund wurden auf dem Reichstag, so
gespannt die Stimmung zunächst auch war, zuletzt doch grundlegende
Voraussetzungen geschaffen. Im Rahmen dieser neuen Aktivität des
Straßburger Reformators zur Einigung der Protestanten spielte in den
Anfangsmonaten auch die CT eine gewisse Rolle. Ihr nach allen Seiten
versöhnlicher Abendmahlsartikel schien sich als Brücke zwischen den
Parteien zu eignen.
Es ist auf der Reise Bucers durch Oberdeutschland und die Schweiz
in der ersten Hälfte des Oktober 1530 1 , daß uns das oberdeutsche
Bekenntnis erstmals in dieser Funktion begegnet. Man weiß, daß der
Straßburger bei seinem Treffen mit Luther auf der Coburg Ende Sep-
tember die Aufgabe übernahm, die wichtigsten Städte des Südens zu
besuchen und daraufhin im eigenen Namen eine die übereinstimmende
Meinung der Süddeutschen zusammenfassende Erklärung, eine confessio
zu formulieren 2 3 4 . Die schwierigste Etappe auf dieser Reise mußte Zürich
sein. Hier traf er wohl am 11. Oktober ein, von Konstanz kommend,
wo er außerordentlich freundlich aufgenommen worden warü
Das irn folgenden veröffentlichte Schriftstück gibt uns etwas genauere
Kenntnis über die Zürcher Verhandlungen«. Bucer hat hier also vor dem

1. Über sie Köhler II, S. 241 ff. Bi^er, S. 41.
2. Köhler II, S. 234.
3. Freilich beruhen die Mitteilungen Köhlers (II, S. 242!.) über eine offizielle Dele-
gation Konrad Zwicks mit dem Straßburger nach Zürich mindestens teilweise auf
einem Mißverständnis. Vgl. Moeller, S. 113, Anm. 83.
4. Es schwächt Köhlers Satz: »Einzelheiten (scil. iiber B.s Aufenthalt) sind nicht
bekannt« ab (II, S. 243). K. hat übrigens unser Schriftstück gekannt, es aber inseltsamer
Verwirrung einerseits an einer falschen Stelle eingereiht, zum andern zweimal kurz
hintereinander referiert, ohne die Identität des Gegenstands der beiden Referate zu
bemerken (II, S. 266 f., 267, Anm. 3).
 
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