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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 4): Zur auswärtigen Wirksamkeit: 1528 - 1533 — Gütersloh, 1975

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https://doi.org/10.11588/diglit.29141#0031
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BERNER DISPUTATION

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zu Bern, angefangen uff dem sechsten tag januarij anno etc. XXVIIIo.
Durch Eberhardum Romiligerum in der fäder gevaßett« darunter
»Eberardus Romiligerus, stattschriber zu Thun«. Verfasser ist
Eberhard von Rümlang. Seite 545 am Schluß: »Excepta per me
Eberardum Romiligerum a scribis Thunensem propria mea manu
E R subscripsi« mit folgendem Zeichen.
Die in Bern geübte Weise des Protokollierens ist gleichfalls noch nicht
untersucht worden. Die Durchsicht der Protokollbücher nach den Bucer
(und Capito) betreffenden Stücken ergibt folgendes Bild: Die Ordnung
der Disputation erlaubt den Disputanten zwei verschiedene Arten, sich
zu äußern. Es kann »in die fäder geredt, ouch in geschrifft yngeleyt«
werden58. Das heißt, die Redner können ihr Votum den Protokollfüh-
rern in die Feder diktieren - eine sehr langsame Art des Disputierens -
oder ihre schriftlich niedergelegte Meinung verlesen und das Manuskript
zu den Akten geben. Bucer hat die letztgenannte Möglichkeit sechsmal
genutzt59. Fünf Autographen liegen bei den Disputationsakten im
Berner StA; das sechste, das auf f°90a vermerkt ist, fehlt. Die vorherige
Fixierung wurde durchweg nur geübt, wenn der Redner die Nacht oder
die Mittagspause zur Verfügung hatte. Es ist daher wichtig, die Pausen
während der Disputation zu kennen. Im Druck ist nur das Datum ver-
zeichnet, das Beginn und Ende der täglichen Diskussion zu erkennen
gibt. Nähere Angaben fehlen, abgesehen vom Beginn der Disputation
am 7. Januar »am morgenn«. In den Protokollen wird hingegen die Ta-
geszeit verschiedentlich vermerkt. Soweit es die hier abgedruckten
Stücke betrifft, sind diese Angaben im ersten Apparat angeführt. Weitere
Zeitangaben enthalten Zwinglis Notizen von der Disputation60. Es be-
stand die folgende Tageseinteilung: Morgens um sieben Uhr wurde das
Gespräch mit Gebet61 eröffnet; es dauerte bis zum Mittagessen (>mal<,
>imbis<). Um ein Uhr ertönte die Glocke zur Nachmittagssitzung62.
Die angeordnete Methode des Protokollierens mußte, wenn sie be-
folgt wurde, eine ebenso umfassende wie zuverlässige Niederschrift er-
bringen. Die erste Disputationsordnung vom 15.Dezember 1527 sieht
58. S.unten S. 39.
59. Von Zwingli sind neun handschriftliche Voten bekannt; CR Zw 6,1,S.235ff.
562 ff.
60. Abgedruckt CR Zw 6,I,S.244ff.im Apparat.
61. S.unten S. 44.
62. Akten Nr. 1452 (6. Januar): »Am morgen umb die 7, nach dem mal umb das ein
das Zeichen luten mitt der gloggen zu der disputatz.« (Das Komma gehört nicht nach
>mal<; richtig Abschiede IV, 1 a,S. 1252,Nr.68.) Am Sonntag, dem 12. Januar, fiel die
Vormittagssitzung aus. Akten Nr. 1460 (11.Januar): »Die disputatz morn vor dem
imbis uffgeschlagen, aber nach dem imbis gehalten werden.« Vgl. Abschiede IV, 1a,
S. 1252, 72Nr..
 
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