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ZUR AUSWÄRTIGEN WIRKSAMKEIT 1528-1533
noch vor, daß die vier Schreiber »alles« wörtlich mitschreiben, »jeder in
ein sundrig buch«, »und damit das gsin mag, die disputierenden dest
gemächlicher und gesatzlicher reden«63. Aber schon bald sah man die
praktische Undurchführbarkeit dieser Regelung ein; Kürzungen und
Auszüge waren unvermeidbar. In einem späteren Entwurf lautet die An-
weisung für die Schreiber: »Daß sy erstlich uf den grund des Redenden,
er sig widerreder oder schirmer [der Thesen] sechind und alles, darin (sy)
etwas grunds oder hafts sins fürnemens sechind, getrüwlich ufzwicken,
vorus die gründ und ort der geschrift anzeichnen wellind. Daß sy einem
jeden, von dem sy erfordert werden, von wort ze wort etwas uf (zuo)-
zeichnen, gehorsamind.«64 Ins Protokoll sollen demnach nur die Haupt-
argumente, insbesondere die angeführten Bibelstellen, aufgenommen
werden. Auf Verlangen wird die Rede wörtlich aufgezeichnet. Auch diese
Fassung wurde wieder fallengelassen, wahrscheinlich, weil der in beiden
Entwürfen erteilte Befehl, am Abend jeden Tages die vier Protokolle zu
vergleichen, bei einer auszugsweisen Niederschrift nur schwer durch-
führbar war. Es wurde schließlich die unten abgedruckte Ordnung aus-
gearbeitet, verkündet und damit in Geltung gesetzt. Von Kürzungen ist
in ihr nicht mehr die Rede. Im offiziellen Druck wird über das Protokoll
mitgeteilt, es fehlten zwei der Protestationen und »etlich reden«, die in
die Feder diktiert, aber mit Einwilligung beider Parteien getilgt worden
seien. Nicht aufgenommen worden seien außerdem die nicht diktierten
Protestationen und um der Kürze willen die Unterschriften beider Par-
teien. Endlich fehlten - so heißt es - die Dinge, die »nit gar dienstlich«
zu hören und zu lesen seien65. Wie viele Reden nicht oder nur zum Teil
protokolliert worden sind, ist nicht mehr auszumachen. Mehrmals finden
sich Stellen, in denen ein Redner auf einen gegnerischen Ausspruch ver-
weist, der nicht protokolliert worden ist66. In den vier Protokollen finden
sich nur selten durchgestrichene Passagen. Wir haben jedesmal verzeich-
net, wenn die Voten mit der Bemerkung »etc.« enden. Im amtlichen
Druck fehlt dieser Hinweis durchweg.
In der Praxis bildete sich noch eine weitere Methode des Protokollie-
rens heraus, die ebenfalls auf eine Kürzung des Vortrages hinausläuft.
Ein Redner konnte, um schneller und eindringlicher sprechen zu können,
einen Vertreter seiner Partei bitten, eine kurze Nachschrift für ihn anzu-
fertigen und sie bei den Protokollführern »einzulegen«. Wir besitzen ein
63. Akten Nr. 1405, S. 540.
64. Abschiede IV, 1 a,S. 1249. Weiter heißt es dort: »So aber einer in dem verzeich-
nen siner worten etwas unnütze geschwätz triben, das nit not, ouch nit grund haben,
das die schribern bedunkte, oder das vormals nit (ge)dacht wäre, söllend sy sölichs
den Presidenten anzöugen und nach derselbigen geheiß in die acta referieren oder nit.«
65. S.unten S. 39.
66. S.unten S. 51, Anm. 27.
ZUR AUSWÄRTIGEN WIRKSAMKEIT 1528-1533
noch vor, daß die vier Schreiber »alles« wörtlich mitschreiben, »jeder in
ein sundrig buch«, »und damit das gsin mag, die disputierenden dest
gemächlicher und gesatzlicher reden«63. Aber schon bald sah man die
praktische Undurchführbarkeit dieser Regelung ein; Kürzungen und
Auszüge waren unvermeidbar. In einem späteren Entwurf lautet die An-
weisung für die Schreiber: »Daß sy erstlich uf den grund des Redenden,
er sig widerreder oder schirmer [der Thesen] sechind und alles, darin (sy)
etwas grunds oder hafts sins fürnemens sechind, getrüwlich ufzwicken,
vorus die gründ und ort der geschrift anzeichnen wellind. Daß sy einem
jeden, von dem sy erfordert werden, von wort ze wort etwas uf (zuo)-
zeichnen, gehorsamind.«64 Ins Protokoll sollen demnach nur die Haupt-
argumente, insbesondere die angeführten Bibelstellen, aufgenommen
werden. Auf Verlangen wird die Rede wörtlich aufgezeichnet. Auch diese
Fassung wurde wieder fallengelassen, wahrscheinlich, weil der in beiden
Entwürfen erteilte Befehl, am Abend jeden Tages die vier Protokolle zu
vergleichen, bei einer auszugsweisen Niederschrift nur schwer durch-
führbar war. Es wurde schließlich die unten abgedruckte Ordnung aus-
gearbeitet, verkündet und damit in Geltung gesetzt. Von Kürzungen ist
in ihr nicht mehr die Rede. Im offiziellen Druck wird über das Protokoll
mitgeteilt, es fehlten zwei der Protestationen und »etlich reden«, die in
die Feder diktiert, aber mit Einwilligung beider Parteien getilgt worden
seien. Nicht aufgenommen worden seien außerdem die nicht diktierten
Protestationen und um der Kürze willen die Unterschriften beider Par-
teien. Endlich fehlten - so heißt es - die Dinge, die »nit gar dienstlich«
zu hören und zu lesen seien65. Wie viele Reden nicht oder nur zum Teil
protokolliert worden sind, ist nicht mehr auszumachen. Mehrmals finden
sich Stellen, in denen ein Redner auf einen gegnerischen Ausspruch ver-
weist, der nicht protokolliert worden ist66. In den vier Protokollen finden
sich nur selten durchgestrichene Passagen. Wir haben jedesmal verzeich-
net, wenn die Voten mit der Bemerkung »etc.« enden. Im amtlichen
Druck fehlt dieser Hinweis durchweg.
In der Praxis bildete sich noch eine weitere Methode des Protokollie-
rens heraus, die ebenfalls auf eine Kürzung des Vortrages hinausläuft.
Ein Redner konnte, um schneller und eindringlicher sprechen zu können,
einen Vertreter seiner Partei bitten, eine kurze Nachschrift für ihn anzu-
fertigen und sie bei den Protokollführern »einzulegen«. Wir besitzen ein
63. Akten Nr. 1405, S. 540.
64. Abschiede IV, 1 a,S. 1249. Weiter heißt es dort: »So aber einer in dem verzeich-
nen siner worten etwas unnütze geschwätz triben, das nit not, ouch nit grund haben,
das die schribern bedunkte, oder das vormals nit (ge)dacht wäre, söllend sy sölichs
den Presidenten anzöugen und nach derselbigen geheiß in die acta referieren oder nit.«
65. S.unten S. 39.
66. S.unten S. 51, Anm. 27.