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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 4): Zur auswärtigen Wirksamkeit: 1528 - 1533 — Gütersloh, 1975

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https://doi.org/10.11588/diglit.29141#0313

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Einleitung

Als Luther durch Johannes Cellarius, der am 14.September 1532 Frank-
furt hatte verlassen müssen, über die Lehre der Frankfurter Prediger
berichtet worden war, verfaßte er einen offenen Brief, der unter dem
Titel »Ein brieff an die zu Franckfurt am Meyn. D. Martin Luther. Wit-
tenberg 1533« bei Hans Lufft gedruckt worden ist und in Nürnberg im
gleichen Jahr nachgedruckt wurde (vgl. WA 30, III, S. 558-571). Die Flug-
schrift war von Luther vermutlich noch Ende 1532 geschrieben und
gleich in Druck gegeben worden, da sie bereits im Januar 1533 in Frank-
furt bekannt wurde.
Erklärlicherweise waren die Prädikanten beunruhigt, suchten auch
einen Rückhalt beim Rat. Darüber hinaus wollten sie auch in der Öffent-
lichkeit sich rechtfertigen. Bereits am 25. März 1533 gab der Rat die Druck-
erlaubnis zu ihrer Gegenschrift »Entschuldigung ...«. Unterschrieben ist
die Schrift zwar von vier Frankfurter Predigern, aber der Verfasser ist,
wie schon lange nachgewiesen worden ist, Martin Bucer. Dieser sah
seine eigenste Arbeit durch Luther, wenn nicht in Frage gestellt, so
doch beeinträchtigt. Seine Briefe vom Februar 1533 zeigen, daß er an
der Arbeit ist, eine Gegenschrift zu verfassen, obwohl Ambrosius Blaurer
ihm noch am 15.März riet (Schieß I, S. 386), Luthers Sendschreiben zu
ignorieren (vgl. Köhler II, S. 301 f.).
Bucer identifizierte sich mit den Frankfurtern und fürchtete keines-
falls, durch seine Antwort den Gegensatz noch zu verstärken. Am
12. Februar (Briefe an Sam und Frecht nach Ulm) hatte er noch ge-
schwankt, ob er es tun solle, da die Gegner triumphieren würden. Die
Ulmer bestärkten ihn in der Ansicht, doch zu schreiben.
In dieser Schrift erklären die Prädikanten, sie hätten, vom Rat der
Stadt ordnungsgemäß zur Verkündigung berufen, das Evangelium stets
»klar und reyn« gepredigt. Zugleich äußern sie ihr Befremden darüber,
daß einige, »so auß Franckfurter meß kommen«, Luther dazu veranlaßt
hätten, wegen des Verdachts auf zwinglische Abendmahlslehre und An-
stiftung zum Aufruhr schriftlich gegen sie aufzutreten.
Was die Lehre vom Abendmahl anginge, so hätten sie nur das gelehrt,
was ihrer Überzeugung nach in der Schrift »fürgeschriben« sei. Sie
hätten nie behauptet, im Sakrament sei »eitel brot und wein«, aber, daß
keine Verwandlung im Sinne der Transsubstantiation stattfände. Den
Gläubigen hätten sie nicht nur den Worten nach gepredigt, daß im
Abendmahl Christi »warer natürlicher leib und wares natürliches blut«.
zugegen sei, sondern sie hätten diese auch immer ermahnt, das Sakra-
ment »andechtiglich und mit danckbarer gedechtnuß seines sterbens und
blutvergiessens zu entpfahen«. Sollten sie entgegen ihrer Meinung,
nichts als die reine Lehre verkündigt zu haben, dennoch irren, so wollten
 
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